Neue EU-Richtlinie zur Wasserversorgung: Ein Einfallstor für Privatisierungen?
Anfrage der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Am 24.01.2013 hat der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments den Vorschlag der EUKommission zur Regulierung von Dienstleistungskonzessionen angenommen. Das EUParlament dürfte diesen Beschluss im April 2013 bestätigen. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) warnt eindringlich vor diesen „bürgerfernen Plänen aus Brüssel“ und sieht in diesem Vorstoß eine erhebliche Beeinträchtigung der Struktur der kommunalen Wasserwirtschaft.
Für Kommunen würde durch die Umsetzung dieser Richtlinie eine komplexe und unsichere Rechtslage geschaffen. Konzessionen müssten ab einem bestimmten Schwellenwert ausgeschrieben werden, einige Ausnahmen wären nur für ‚verbundene Unternehmen’ (z.B. Stadtwerke) oder öffentlich-rechtliche Kooperationen vorgesehen. Mit einer europaweiten Ausschreibung droht der Einstieg der Privatwirtschaft, die am Geschäft mit dem Wasser verdienen will.
Verbundene Unternehmen sollen nur dann von einer Pflicht zur Ausschreibung befreit sein, wenn die verbundenen Unternehmen mindestens 80 Prozent ihres Gesamtumsatzes für die Eigenkommune erbringen. Bei Stadtwerken beispielsweise, die auch die Energieversorgung abdecken, dürfte diese Umsatzleistung auf dem Gebiet der Eignerkommune nicht zu schaffen sein. Eine Trennung der Sparten andererseits wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll, sie verhinderte wünschenswerte Synergieeffekte und würde zu höheren Kosten für die Steuer- und Gebührenzahler führen.
Stuttgart ist derzeit auf dem Weg, die Wasserversorgung wieder zu rekommunalisieren. Der Gemeinderat und ein großer Teil der Bürgerschaft haben sich dafür ausgesprochen, dass die Stadt ihrer Verantwortung im Rahmen der Daseinsvorsorge auch durch eine am Gemeinwohl orientierte Wasserversorgung nachkommen muss.
Von Interesse ist nun, ob die Bestrebungen einer Rekommunalisierung durch die Beschlüsse in Brüssel konterkariert werden.
Wir fragen an:
1. Welche Auswirkungen hat die neue EU-Richtlinie auf das laufende Konzessionsverfahren und auf die geplante Rekommunalisierung der Stuttgarter Wasserversorgung?
2. Wie wirkt sich die EU-Richtlinie auf die Wasserzweckverbände aus?
3. Unterliegt die geplante künftige kommunale Wasserversorgung in Stuttgart einer europaweiten Ausschreibungspflicht?
Unterzeichnet:
Peter Pätzold und Clarissa Seitz