Ermittlungskooperation zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
PP Stuttgart – Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart, Steuerfahndung, Amt für öffentliche Ordnung und Stadtkämmerei Stuttgart geben bekannt: Steuerhinterziehung durch banden- und gewerbsmäßige Manipulation an Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten
Stuttgart/Baden-Württemberg/Rheinland-Pfalz: Eine Ermittlungskooperation, zusammengesetzt aus Stuttgarter Kriminalpolizisten des Dezernates zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Steuerfahndern des Finanzamtes Stuttgart II und Vertretern der Gaststätten- und Gewerbebehörde und der Bußgeldstelle des Amtes für öffentliche Ordnung sowie der Stadtkämmerei Stuttgart, hat unter Federführung der Staatsanwaltschaft Stuttgart Steuerbetrügereien durch die Manipulation von Geldspielautomaten aufgedeckt. Der Schaden dürfte sich einer ersten Einschätzung zufolge auf mehrere Millionen Euro belaufen.
In einer am Dienstag (19.02.2013) ab 07.00 Uhr zeitgleich durchgeführten Aktion haben Beamte der Ermittlungskooperation mit Unterstützung weiterer örtlicher Polizisten und Steuerfahndern insgesamt 42 Wohnungen, Geschäftsräume, Spielhallen und Gaststätten in Stuttgart, Weil der Stadt, Bietigheim-Bissingen, Mannheim, Freiburg, Offenburg, Bühl und Heidelberg sowie in mehreren Städten in Rheinland-Pfalz und auch in der Schweiz durchsucht. Fünf türkisch stämmige Männer im Alter von 35, 37, 41, 42 und 46 Jahren sind aufgrund bestehender Haftbefehle in Stuttgart und Neustadt/Weinstraße festgenommen worden.
Die Ermittlungskooperation mit dem Arbeitsnamen ISTASYON (türkisch: Bahnhof) ermittelte in dem Verfahrenskomplex bereits seit mehreren Monaten überwiegend verdeckt gegen die Festgenommenen und weitere auf freiem Fuß befindliche Beschuldigte. Die 35, 41, 42 und 46 Jahre alten Männer sind Betreiber beziehungsweise Geschäftsführer von Gastronomiebetrieben und Spielhallen in Stuttgart, in denen sie diverse, von verschiedenen Herstellern angemietete Geldspielautomaten aufgestellt hatten, um diese als dauernde Erwerbsquelle zu nutzen. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen der gemeinsamen Ermittlungskooperation hatten sich die nun Inhaftierten mit dem ebenfalls festgenommenen 37-Jährigen zusammengeschlossen, um über einen längeren Zeitraum die Quittungsbelege der Geldspielautomaten so zu verfälschen, dass die tatsächlichen Spieleinsätze und Gewinnausschüttungen verringert dargestellt wurden. Diese Täuschung führte dazu, dass die Betreiber der Geldspielautomaten deutlich weniger Umsatzsteuer an das Finanzamt und ebenso deutlich weniger Vergnügungssteuer an die Stadtkämmerei zu zahlen hatten.
Der 37-Jährige verfügte über die zum Verfälschen der Belege notwendige Computersoftware. Zu den Monatswechseln tourte er durch den süddeutschen Raum und verfälschte mit den Betreibern der Geldspielautomaten die Quittungsbelege, die schließlich dem Finanzamt und der Stadtkämmerei als Berechnungsgrundlage für die festzusetzende Umsatz- und Vergnügungssteuer vorgelegt worden sind. Bei einigen seiner Touren wurde der 37-Jährige von der Kriminalpolizei observiert. Diese Observationsergebnisse und überwachte
Telefongespräche zwischen den Beschuldigten erhärteten den Verdacht schließlich soweit, dass ein Amtsrichter die von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle gegen die Beschuldigten erlassen hat.
Die weiteren Ermittlungen, darunter auch die Berechnungen der durch den Steuerbetrug verursachten Schadenshöhen, dauen an. Grundlage für diese Berechnungen werden insbesondere die Ergebnisse der so genannten Auslesungen der Geldspielautomaten sein, die von Spezialisten der Steuerfahndung und der Bußgeldstelle des Amts für öffentliche Ordnung Stuttgart während der Durchsuchungsaktion durchgeführt worden sind.
Drei der betroffenen Betriebe sind aufgrund weiterer gaststätten- und gewerberechtlicher Verstöße vom Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart behördlich geschlossen worden.
Die Ermittlungen dauern an.
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