„Pflege von Feldwegen“
Anfrage vom 27.02.2013 der Stadträtinnen/ Stadträte – Fraktion Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Feldwege wachsen mit Sträuchern und Ästen immer mehr zu.
Ein großes Ärgernis für Landwirte, eine große Gefahr für Radfahrer, Fußgänger und Jogger die Feldwege benützen.
Die Fahrzeuge der Landwirte werden eher größer als kleiner. Durch die Äste der Bäume und Sträucher werden die Fahrzeugplanen beschädigt sowie die landwirtschaftlichen Fahrzeuge zerkratzt und oftmals die Außenspiegel beschädigt.
Viele dieser Grundstücke / Gartengrundstücke sind nicht mehr bewirtschaftet bzw. werden die Wege nur noch auf Höhe von PKW`s von den Bewirtschaftern freigehalten. Diese Höhe ist zu gering. Landwirtschaftliche Fahrzeuge entsprechen den verkehrstechnischen Vorschriften (4 Meter Gesamthöhe) und in dieser Höhe müssen auch Feldwege und Wirtschaftswege freigehalten werden. Teilweise wachsen auch Randbepflanzungen von städtischen Flächen immer weiter in die Wege hinein und schränken die Durchfahrtshöhe und Breite ein.
Auf landwirtschaftlichen Wegen findet ein immer stärker werdender Freizeitverkehr durch Radfahrer und Fußgänger statt. Dies ist auch von den Landwirten und Weingärtner gewollt und so akzeptiert (gläserne Produktion).
Jedoch nur mit freigehaltenen Wegen und Straßen ist der Verkehr zwischen landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Radfahrern und Fußgängern gefahrlos möglich. Es muss gewährleistet sein, dass Fußgänger und Radfahrer die Möglichkeit haben den landwirtschaftlichen Fahrzeugen auszuweichen.
In der Stellungnahme zu unserem Antrag 245/2012 heißt es:
„Die Grundstückseigentümer sind nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes (StrG) verpflichtet dafür zu sorgen, dass durch Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die aus ihren privaten Grundstücken in den Gehweg oder die Straße
ragen, die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigt wird.
Daher fordert die Stadt Stuttgart die Bürger u.a. mittels Veröffentlichung im Amtsblatt generell auf, den Luftraum über Geh- und Radwegen bis mind.
2,50 m sowie über Fahrbahnen bis mind. 4,50 m von überhängenden Ästen und Zweigen freizuhalten. Analog gilt dies für Feld- und Wirtschaftswege; die Stadt und auch die Landwirte und Weingärtner fordern auch hier die
Einhaltung eines Lichtraumprofils von 4,50 m.
Gemäß einer Dienstanweisung, die gemeinsam mit dem Rechtsamt erarbeitet wurde, kontrolliert das Tiefbauamt mindestens alle 4 Monate, ob diese Verpflichtung eingehalten wird. Bei Verstößen werden die jeweiligen
Grundstückseigentümer angeschrieben und zum Rückschnitt aufgefordert.
Sollte auch nach mehrmaliger Aufforderung keine Reaktion erfolgen, führt die Stadt den Rückschnitt ersatzweise auf Kosten des Grundstückseigentümers durch.“
Diese Antwort der Verwaltung ist unbefriedigend und nicht zielführend, da die Grundstückseigentümer trotzdem ihrer Verpflichtung nicht nachkommen und sich an der Situation nichts ändert.
Wir beantragen deshalb:
Während der Wintermonate sind die Wege auf Durchfahrtshöhe und Breite zu kontrollieren und die Grundstückseigentümer aufzufordern, den Rückschnitt bzw. Freischnitt bis Vegetationsbeginn vorzunehmen.
In diesem Anschreiben an die Grundstücksbesitzer ist auf die Durchfahrtshöhe und Breite in voller Fahrbahnbreite hinzuweisen und gleichzeitig ein Termin für die Erledigung des Rückschnitts zu setzen.
Bei Nichteinhaltung des Termins ist ein für den Grundstückseigentümer kostenpflichtiger Rückschnitt durch die Stadt oder von ihr beauftragten Unternehmen durchzuführen.
Die Stadt richtet eine Plattform ein auf der die Bürger Grundstücke nennen können, bei denen die Pflege vernachlässigt wird. Die Stadt kann dann gezielt nachschauen und zeitnah Veränderungen herbeiführen.
Die Stadt prüft, ob es rechtlich möglich ist, dass nach der ersten Aufforderung, die Situation vor Ort überprüft wird und bei Nichtbeseitigung sofort der Rückschnitt durch die Stadt, auf Kosten des Grundstückseigentümers, veranlasst wird. Ist dies möglich, ist unverzüglich eine dementsprechende Dienstanweisung zu erlassen.
Konrad Zaiß stellv. Fraktionsvorsitzender – Joachim Fahrion – Ilse Bodenhöfer-Frey
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