Länder gegen Grenzwertabsenkung für Mobilfunkanlagen
Umweltminister Franz Untersteller hat die Entscheidung des Umweltausschusses des Bundesrates gegen niedrigere Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Leider, sagte Untersteller, habe es in dieser Frage bei einigen am nötigen Gestaltungswillen gefehlt: „Es ist mehr möglich und im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes auch mehr nötig, als nur das Minimum!“
Das baden-württembergische Umweltministerium hatte eine Absenkung der derzeit geltenden Grenzwerte um den Faktor 10 vor allem im Umfeld von Kindergärten, Schulen und Spielplätzen oder in der Nähe von Krankenhäusern sowie in Wohnungen gefordert. Die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes sollte entsprechend angepasst werden. Dieser Antrag hat eine Mehrheit im Umweltausschuss knapp verfehlt.
Franz Untersteller: „Das ist eine verpasste Chance. Und eine Entscheidung gegen die Menschen. Weder wirtschaftlich noch politisch gibt es auch nur einen einzigen guten Grund niedrigere Grenzwerte abzulehnen.“
Dass die vom Umweltministerium in Baden-Württemberg vorgeschlagenen Grenzwerte praktikabel seien, zeige die Schweiz. Dort gelten niedrigere Grenzwerte bereits seit fast 15 Jahren: „Unser Nachbar zeigt uns, dass es sehr wohl möglich ist, beides zu vereinbaren: flächendeckenden Mobilfunk und niedrige Grenzwerte. Ich appelliere noch einmal an den Bund und die Länder, jetzt und damit noch rechtzeitig die Weichen zu stellen, dass die Zahl der neuen Mobilfunkmasten begrenzt und die Belastung vor allem auch von Kindern, Älteren und Kranken, möglichst minimiert werden können.“
Quelle, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Foto, Klaus