EnBW beantragt Stilllegungsgenehmigung für abgeschaltete Kernkraftwerke
Franz Untersteller hat es als gute Nachricht und konsequente Umsetzung des Atomausstiegs- beschlusses bezeichnet, dass die EnBW Kernkraft GmbH, EnKK, heute die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung (1. SAG) für die beiden Kernkraftwerke GKN I und KKP 1 beantragt hat: Damit kommen wir unserem Ziel, beide Meiler zurückzubauen einen Schritt näher, sagte Untersteller.
Der heute gestellte Antrag umfasse eine Beschreibung der insgesamt geplanten Vorhaben im Zusammenhang mit der endgültigen Stilllegung und dem Abbau der beiden Kraftwerke sowie erste konkrete Abbauvorhaben im nuklearen und in nicht-nuklearen Bereich der Anlagen, erläuterte Untersteller. Im Genehmigungsverfahren vorgeschrieben seien jeweils eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Zusätzlich zu der beantragten 1. SAG beabsichtigt die EnBW, am Standort GKN ein Standortabfalllager und ein Reststoffbearbeitungszentrum sowie am Standort KKP ein Standortabfalllager in eigenständigen Genehmigungsverfahren nach § 7 Strahlen- schutzverordnung zu beantragen.
Die Ankündigung der EnKK, einen möglichst transparenten Prozess zu gestalten, begrüßte der Umweltminister ausdrücklich: Ein Kernkraftwerk ist keine Fabrikhalle. Die Menschen haben einen Anspruch auf Beteiligung und sie benötigen einen Adressaten für ihre Fragen und ihre Sorgen. Die EnBW als Betreiber und wir als Atomaufsichtsbehörde müssen während des Prozesses ansprechbar sein und Antworten geben.
Die Dauer des jetzt anstehenden Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung hänge jetzt maßgeblich davon ab, wann die erforderlichen Unterlagen vollständig vorlägen, erklärte Untersteller. Die formale Antragstellung sei zunächst nur der erste Schritt.
Quelle, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
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