Interessen der Verbraucher müssen im Urheberrecht verankert werden
Verbraucherminister Alexander Bonde und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), haben eine Neuausrichtung des Urheberrechts gefordert.
„Verbraucherinnen und Verbraucher können beim täglichen Umgang mit sozialen Medien unbewusst und ungewollt mit dem geltenden Urheberrecht in Konflikt geraten. Denn das Urheberrecht in seiner jetzigen Form ist nicht fit für das digitale Zeitalter. Deshalb müssen die legitimen Interessen der Verbraucher dringend als schutzwürdiges Gut im Urheberrecht verankert werden“, sagte Bonde in Berlin. Ein gemeinsames Positionspapier mit dem vzbv soll einen neuen Impuls setzen in der Diskussion um die Reform des Urheberrechts. „Wir stehen zum Schutz des geistigen Eigentums. Um aber einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und den Interessen der Urheber und Rechteinhaber zu schaffen, muss sich das Urheberrecht für die Belange der Verbraucher öffnen“, so Billen. Vorgestellt und diskutiert wird das Positionspapier bei einer Veranstaltung am Abend in Berlin. Mit der gemeinsamen Initiative wollen Verbraucherminister Bonde und vzbv-Vorstand Billen einen Anstoß geben, die Diskussion zwischen Politik, Urhebern und Verbrauchern rund um das Urheberrecht zu stärken. Zudem appellieren sie an die Bundesregierung, sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene für eine zügige Reform des Urheberrechts einzusetzen.
Realitäten des digitalen Zeitalters berücksichtigen – Nutzerinteressen stärken
Wesentlich ist dem Positionspapier zufolge das Recht auf Privatkopie, das als unabdingbares, vollwertiges Nutzerrecht gesetzlich verankert werden solle. „Wer zum Beispiel ein eBook kauft, muss davon eine Kopie zur privaten Nutzung anfertigen können. Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch AGB oder Kopierschutzsysteme eingeschränkt oder ausgeschlossen werden“, sagte Billen. Daneben müsse das Urheberrecht an neue Kommunikationsformen angepasst werden. „Für Internetnutzer ist das Posten und Teilen von Inhalten im Internet alltäglich. Wenn dahinter keine kommerziellen Interessen stehen und damit auch keine Rechte der Urheber und Rechteinhaber beeinträchtigt werden, dann müssen solche mittlerweile üblichen Nutzungsformen im Urheberrecht erlaubt werden“, forderte Verbraucherminister Bonde. Hierzu gehöre es auch, die sogenannte Kreativität der Masse zu ermöglichen, die beispielsweise durch Remixe, Mashups oder Collagen geprägt sei.
Digitale und analoge Güter gleichstellen
Einigkeit besteht beim Verbraucherminister und dem vzbv-Vorstand auch darin, dass die gegenwärtige Ungleichbehandlung von analogen und digitalen Gütern für Verbraucherinnen und Verbraucher unbefriedigend ist. „Dass Anbieter die Nutzung von digitalen Gütern nur an bestimmte Geräte oder Software binden und den Weiterverkauf untersagen, ist leider gängige Praxis. Für Verbraucher ist es aber nicht nachvollziehbar, warum es Unterschiede gibt und sie beispielsweise ein Buch weiterverkaufen oder verschenken dürfen, ein legal erworbenes eBook aber nicht“, betonte Bonde. In diesem Sinne habe sich auch die Verbraucherschutzministerkonferenz auf Vorschlag Baden-Württembergs im Mai einstimmig für die Möglichkeit des Weiterverkaufs digitaler Güter ausgesprochen. Das begrüßte vzbv-Vorstand Billen und sagte: „Ein zeitgemäßes Urheberrecht muss umfassende Rechte auch für digitale Güter garantieren. Sie dürfen nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden.“
Weitere Informationen
Am 6. Juni 2013 legen das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Positionspapier zur verbrauchergerechten Reform des Urheberrechts vor. Dieses wird bei einem Diskussionsabend mit Experten aus Politik, Medien, Recht und Kultur in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg in Berlin vorgestellt und ist unter mlr.baden-wuerttemberg/Positionspapier_MLR_vzbv.pdf abrufbar. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Urheberrecht 2.0 – Wo bleiben die Verbraucher?“
Der digitale Verbraucherschutz – insbesondere das Thema Urheberrecht – ist, wie bereits vergangenes Jahr, ein Schwerpunktthema des baden-württembergischen Verbraucherministeriums. Informationen rund um den digitalen Verbraucherschutz stellt das baden-württembergische Verbraucherministerium auf seinen Internetseiten mlr.baden-wuerttemberg/Urheberrecht, verbraucherportal-bw, internet-verbraucherrechte und facebook/VerbraucherBW zur Verfügung.
Informationen zu digitalen Themen bietet der vzbv unter vzbv/Digitale_Welt sowie surfer-haben-rechte/digitalrechte.
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg / Verbraucherzentrale Bundesverband