Bundesweiter 24-Stunden-Blitzmarathon auch in Baden-Württemberg
„200 Menschen sind im vergangenen Jahr bei Unfällen in Baden-Württemberg ums Leben gekommen, weil zu schnell gefahren wurde. Sie könnten heute noch leben.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall und kündigte an, dass sich Baden-Württemberg am bundesweiten 24-Stunden-Blitzmarathon beteilige. Am Donnerstag, 10. Oktober 2013, ab 06.00 Uhr seien im Land sämtliche Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte im Einsatz.
Gall: „Alle sieben Stunden stirbt in Deutschland ein Mensch bei einem Raserunfall und wer rast, riskiert nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch das der anderen.“ Deshalb seien Geschwindigkeitsüberschreitungen keine Lappalie und schon gar kein Kavaliersdelikt. Tatsache sei, dass bereits wenige Kilometer zu schnelles Fahren über Leben oder Tod entscheiden könnten. Geschwindigkeitsüberwachung sei keine Abzocke, sondern diene dazu, Menschenleben zu retten.
„Der Blitzmarathon soll wachrütteln“, betonte Gall. Wer sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halte, habe auch nichts zu befürchten. Ziel sei es, dass langsamer gefahren werde. Deshalb werde die Polizei den überwiegenden Teil der Kontrollstellen vorher veröffentlichen.
Weitere Informationen
Alle Bürgerinnen und Bürger können sich darüber hinaus an der Verkehrssicherheitsaktion beteiligen, indem sie die Stellen melden, an denen ihrer Meinung nach gerast wird. Diese „Aufregerstellen“ können über das Internetportal gib-acht-im-verkehr im Zeitraum vom 2. bis 7. Oktober 2013 angegeben werden. Von dort werden die Hinweise automatisiert an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet. Natürlich kann auch direkt bei den örtlichen Polizeidienststellen angerufen werden.
Nordrhein Westfalen hat seit 2012 vier Blitzmarathons durchgeführt, davon zwei mit Beteiligung weiterer Bundesländer. Die Innenministerkonferenz hat auf der Sitzung am 23./24.05.2013 in Hannover beschlossen, am 10./11.Oktober 2013 einen bundesweiten Blitzmarathon durchzuführen, an dem sich Baden-Württemberg beteiligt; die bundesweite Koordinierung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein Westfalen.
Quelle, Innenministerium
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