Zumeldung – ver.di zur Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg Stuttgart, 24. Oktober 2013
ver.di begrüßt, dass mit dem Beschluss des Ministerrats zum Entwurf des Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Baden-Württemberg die rote Laterne in der Mitbestimmung nach über 50 Jahren endlich abgeben soll.
Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Die Richtung stimmt. Personalräte beim Land und den Städten und Gemeinden haben lange darauf warten müssen, bei Beteiligung und insbesondere Freistellungen verbessert zu werden.“
Den ganz großen Wurf sieht ver.di in dem Gesetz „noch“ nicht:
„Zum Musterland für gute Arbeit wird Baden-Württemberg damit nicht, das Gesetz bleibt hinter den moderneren Mitbestimmungsgesetzen der Länder Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein sowie dem Betriebsverfassungsgesetz zurück“, so Schorsch-Brandt.
ver.di kritisiert, dass die Arbeitgeber Kostenargumente gegen die geplanten Verbesserungen ins Feld führen.
Schorsch-Brandt: „Demokratie gibt es nicht umsonst, weder für Bürgerinnen und Bürger noch in den Dienststellen und Betrieben. Elementare Rechte der Beschäftigten von Land und Kommunen dürfen nicht von vernachlässigbaren Mehrkosten abhängig gemacht werden.“