Ehrlicher Finder – Busfahrer – Toll, dass es das noch gibt
Pressemitteilung 18.11.2013 PP Stuttgart –
Sillenbuch: Ein 61 Jahre alter Fahrer eines Linienbusses hat am Sonntag (17.11.2013) gegen 19.30 Uhr eine im Bus liegende Umhängetasche mit persönlichen Papieren, Mobiltelefonen und 7.000 Euro Bargeld aufgefunden. Er meldete den Fund umgehend seiner Leitstelle.
Ein 38-jähriger Mann aus dem Ausland, der mit dem Geld ein Auto kaufen wollte, hatte den Verlust bereits bemerkt und sich mit Hilfe eines Übersetzers ebenfalls an die Leitstelle des Busunternehmens gewandt.
Bei einem Treffen aller Beteiligten konnte durch Beamte des Polizeireviers 5 Ostendstraße die Identität des vermeintlichen Verlierers festgestellt werden und die Fundsachen ihrem rechtmäßigen Besitzer übergeben werden. Dieser gab an, sich bei dem ehrlichen Finder erkenntlich zu zeigen.
Archivfoto
Es wäre sicher schön, wenn er das tun würde.
Hallo,
der Busfahrer hat nach § 971, BGB, Anspruch auf Finderlohn.
stratkon
@ Erich, Stratkon,
das steht Ihm selbstverständlich zu und das gehört sich eigentlich auch so. Nur, was ist heute noch normal???