Zusätzliche Stadtbahnlinien-Unterbrechungen durch Fehlplanungen der Bahn
Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Zahlen die SSB-Kunden die Zeche für den Planungs-Schwergang der Bahn?
In der Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses am 22.10.2013 wurde über die geplanten Bauarbeiten zur Verlegung der Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie als Folgemaßnahme von Stuttgart 21 berichtet. Der Technikvorstand der SSB, Herr Arnold, erläuterte, dass die SSB ursprünglich beabsichtigt hatte, den Umbau unter laufendem Betrieb zu bewerkstelligen.
Dies sei nun nicht mehr möglich. Jetzt wird es in der ersten Bauphase eine Stadtbahnlinien-Unterbrechung zwischen den Haltestellen Staatsgalerie und Charlottenplatz und in der zweiten Bauphase eine Unterbrechung zwischen Staatsgalerie und Hauptbahnhof geben.
Zusätzlich wird es Bauphasen mit Langsam-Fahrstrecken geben.
In der ersten Bauphase ab Juli 2014 bis Dezember 2016 soll der Stadtbahntunnel in der Willy-Brandt-Straße, die neue Haltestelle Staatsgalerie und der Stadtbahntunnel im Bereich des Gebhardt-Müller-Platzes gebaut werden.
In dem zweiten Bauabschnitt von April 2017 bis Dezember 2019 müssen zwei getrennte Tunnelröhren Richtung Arnulf-Klett-Platz und eine zweigleisige Röhre Richtung Charlottenplatz angebunden werden. Die Tunnelröhren Richtung Arnulf-Klett-Platz durchschneiden das Baufeld des Nesenbachdükers. Deshalb muss dieser vor den Tunnelröhren gebaut werden.
Bei der Sitzung des Fahrgastbeirats der VVS am 21.11.2013 wurde von der SSB mitgeteilt, dass die Dauer der Linien-Unterbrechungen nicht vorhersehbar seien, es also auch Monate, gar Jahre dauern könnte. Ursache dieser massiven Eingriffe in den öffentlichen Verkehr in Stuttgart seien die vielen Planänderungen der Bahn, die den ursprünglich geplanten Bauablauf verhindern.
Dass der Bau von Stuttgart 21 solche Behinderungen mit sich bringen wird, wurde der Bevölkerung bisher verschwiegen. Wir sind der Meinung, die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, schnell zu erfahren, welche Einschränkungen im öffentlichen Verkehr sie in den nächsten Jahren wegen den Bauarbeiten hinnehmen müssen. Auch muss die SSB für die aus den Einschränkungen resultierenden wirtschaftlichen Einbußen angemessen entschädigt werden.
Wir fragen deshalb:
1. Wodurch genau werden die längeren, in diesem Umfang bisher nicht geplanten, Linienunterbrechungen verursacht?
2. Wie lange werden die Unterbrechungen und Langsam-Fahrstrecken im Liniennetz der SSB im Bereich Haltestelle Staatsgalerie tatsächlich dauern? Wie weichen diese Planungen von der Ursprungsplanung der SSB ab?
3. Wie verlängern sich durch die Unterbrechungen die Fahrzeiten auf den betroffenen Stadtbahnlinien?
4. Wie schätzt die SSB den wirtschaftlichen Schaden und das Risiko des Fahrgastverlustes durch die Linienunterbrechungen ein?
5. Wer kommt für den wirtschaftlichen Schaden und ggf. notwendige Entschädigungen für betroffene Fahrgäste infolge der verlängerten Unterbrechungen auf?
6. Die Stadtbahnhaltestelle am Arnulf-Klett-Platz ist zeitweise schon jetzt überlastet. In den Zeiten der Linienunterbrechungen ist es wahrscheinlich, dass mehr Personen an dieser Haltestelle ein-, aus-, bzw. umsteigen werden. Das bedeutet für die Klettpassage eine deutliche Zusatzbelastung, da auch alle Bahnreisenden ab Frühjahr 2014, um zur SBahn zu gelangen, die Klettpassage durchqueren müssen. Welche Auswirkungen auf die Personenströme hinsichtlich Brandschutz und Fluchtwege sind zu erwarten?
7. Wie gestaltet sich während den Bauphasen im Bereich Staatsgalerie die Umsteigebeziehung von den Stadtbahnlinien zu den Buslinien 40 und 42? Wie sehen die Fußwegebeziehungen zwischen Stadtbahn- und Bushaltestellen aus? Sind alle Wegebeziehungen barrierefrei?
Unterzeichnet:
Clarissa Seitz – Jochen Stopper – Peter Pätzold
Archivfotos
Hallo,
wir stehen doch erst, aber immerhin, am Beginn des Niedergangs von Stuttgart. Die SSB AG, deren finanzielle Ausstattung als nicht gesund bezeichnet werden muss, wurde ja durch Ex-OB Schuster (CDU) in diese Situation gezwungen. Wohlbemerkt, die Kosten für die Verlegung der Haltestelle usw. trägt die SSB und NICHT die DB. Das bedeutet im Klartext eine Fahrpreiserhöhung bei gleichzeitiger Reduzierung des Dienstleistungsangebots.
stratkon