Was an Silvester zu beachten ist
Damit das Silvester-Feuerwerk ein schönes Erlebnis zum Abschluss des Jahres bleibt und nicht mit Verletzungen, Verbrennungen oder Bränden endet, bittet das Amt für öffentliche Ordnung darum, die Vorschriften für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern läuft dieses Jahr von Samstag, 28. Dezember bis Dienstag, 31. Dezember. Raketen und Böller (Kleinfeuerwerk der Kategorie 2) dürfen nur an Personen abgegeben werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Der Verkauf und die Abgabe an Jugendliche sind selbst dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt.
Fragen über die wesentlichen Bestimmungen über den Verkauf und die Lagerung von Feuerwerksartikeln sind im Internet unter gaa.baden-wuerttemberg abrufbar. Auskünfte hierzu erteilt aber auch die Gewerbeaufsicht des Amts für Umweltschutz unter Telefon 216-88409.
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgebrannt werden. Die Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können mehr oder minder gefährliche Wirkungen entfalten.
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Bei Bränden und anderen Notsituationen sollte der Notruf 112 oder 110 gewählt werden.
Info der Stadt Stuttgart
Tipps der Feuerwehr-Stuttgart
Info, baden-wuerttemberg/service/verkauf-von-silvesterfeuerwerk
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