Mehr Lebensqualität und Selbstbestimmung in der Pflege
Von der stationären Pflege über die Wohngemeinschaft bis hin zur ambulanten Pflege daheim: Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf haben in Baden-Württemberg künftig eine breite Palette an möglichen Versorgungsformen zur Auswahl. Das sieht das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz vor.
Die Menschen wollen heute selbstbestimmt und in Würde ihr Lebensumfeld gestalten, auch wenn sie auf Pflege, Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Sie möchten auch im Alter oder bei Behinderungen mitten im Leben und mitten in der Gesellschaft bleiben. Entsprechend gibt es einen Wunsch nach Pflege- und Unterstützungsangeboten, die zur jeweils eigenen Lebenssituation passen und sich in das vertraute Lebensumfeld einfügen.
Neue Wohnformen im Alter
Das nun vom Landtag beschlossene neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) trägt diesen veränderten Anforderungen Rechnung. Es ermöglicht ein tragfähiges und dynamisches Netzwerk von Versorgungs- und Wohnangeboten, das allen Menschen im Alter und Menschen mit Behinderungen individuelle Lösungen bietet. Das Gesetz fördert eine Vielzahl innovativer Wohnformen wie etwa ambulant betreute Wohngemeinschaften, stärkt das zivilgesellschaftliche Engagement und schafft so die Voraussetzung dafür, dass Menschen so lange wie möglich in einer ihnen vertrauten Umgebung leben können.
„Ambulant vor stationär“ lautet einer der zentralen Grundsätze des Gesetzes: Menschen sollen so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden oder in einer gemeinschaftlichen, ambulant betreuten Wohnform bleiben. Erst wenn der Pflegebedarf nicht mehr anders abgedeckt werden kann, erfolgt der Umzug ins Pflegeheim.
Gerade bei wohnortnahen, gemeinschaftlichen Wohnformen sieht das WTPG viele neue Möglichkeiten vor. Zur Wahl stehen nun vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften und ambulant betreute Wohngemeinschaften, die ein Anbieter verantwortet.
Südwesten ist bundesweit Vorreiter
Das neue Gesetz soll zudem mehr Transparenz schaffen und Bürokratie abbauen. Die Leistungsangebote stationärer Einrichtungen und ambulant betreuter Wohngemeinschaften müssen allen Interessierten zugänglich sein. Stationäre Einrichtungen müssen den Prüfbericht der Heimaufsicht auslegen und auf Antrag aushändigen.
Baden-Württemberg ist mit der Neuregelung bundesweit Vorreiter. Das WTPG löst nun das alte Heimrecht ab, dessen starre Regelungen nur die beiden Alternativen Pflegeheim oder Wohnen zu Hause vorsahen.
Weiterführende Links
Interview mit Sozialministerin Katrin Altpeter: „Wir fördern Lebensqualität und Selbstbestimmung”
Quelle, Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren