Neues Rettungsdienstgesetz zur Anhörung freigegeben
Die Landesregierung will die Notfallversorgung in Baden-Württemberg durch wichtige Änderungen des Rettungsdienstgesetzes deutlich verbessern. „Dazu werden wir alle Elemente des Rettungseinsatzes beleuchten und die Bereichsausschüsse verpflichten, jedes Glied dieser Rettungskette regelmäßig zu überprüfen und zu optimieren. Zudem erhöhen wir die Qualität der medizinischen Versorgung durch eine zügige Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes, das der Bund Anfang 2014 verabschiedet hat“, erklärte Innenminister Reinhold Gall, nachdem das Kabinett den Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben hatte.
Der Bereichsausschuss als wichtigstes Planungsgremium vor Ort hat künftig nicht nur die Hilfsfrist, sondern den gesamten Einsatzablauf vom Eingang der Notrufe in der Leitstelle bis zur Übergabe der Patienten in das richtige Krankenhaus in die Planungen einzubeziehen. „Die Planung der Bereichs- ausschüsse hört damit nicht wie bisher beim Eintreffen des Rettungswagens oder Notarztes beim Patienten auf. Entscheidend ist vielmehr, dass jedes Glied in der Rettungskette leistungsfähig ist und die Abläufe optimal und schnell ineinander greifen“, betonte Minister Gall.
Jedes Jahr müssten diese Prozesse überprüft und eine Verkürzung aller Zeitintervalle angestrebt werden. Damit würden – zusätzlich zur bisherigen Hilfsfrist – ganz entscheidende Qualitätskriterien einer guten und schnellen Notfallversorgung in die Planungsentscheidungen der Bereichsausschüsse ein- bezogen.
Die Stadt- und Landkreise als Rechtsaufsichtsbehörden sollen die Bereichsausschüsse künftig mehr Einfluss auf die Infrastruktur im Rettungsdienst erhalten. „Die Kreise sind hierzu rechtzeitig vor den Sitzungen der Bereichsausschüsse über den Stand bei der Notfallrettung sowie über notwendige Verbesserungsmaßnahmen zu informieren. Sie können bei unzureichenden Anpassungen selbst tätig werden“, unterstrich der Innenminister.
Durch eine unabhängige Qualitätssicherung werden landesweit einheitliche Qualitäts- maßstäbe im Rettungsdienst gesetzt. Eine zentrale Stelle im Land unterstützt die Beteiligten im Rettungsdienst durch eine jährliche Analyse der Rettungskette – mit Blick auf günstige Strukturen, Prozesse -und Ergebnisse bei der Notfallrettung. Für alle Beteiligten im Rettungsdienst und jeden Kreis werden dadurch regelmäßig mögliche Verbesserungspotenziale aufgezeigt. „Hierbei wollen wir auch weitere Erkenntnisse über den tatsächlichen Zeitbedarf des Rettungsdienstes, beispielsweise zu den Hilfsfristen, gewinnen“, sagte der Minister. „Wir werden unsere Überlegungen zu den Hilfsfristen konsequent auf die gesamte Rettungskette ausdehnen, um damit Verbesserungen zur Sicherheit der Notfallpatienten zu erzielen.“
Als Anpassung an das Notfallsanitätergesetz des Bundes können die Rettungswagen künftig bis längstens 31. Dezember 2020 mit einem Rettungsassistenten oder einem Notfallsanitäter besetzt werden. Ab 2021 sind ausschließlich Notfallsanitäter vorgesehen. Angestrebt werden eine zügige Besetzung der Rettungswagen mit den höherqualifizierten Notfallsanitätern sowie eine rasche Nachqualifizierung der derzeitigen Rettungsassistenten. Hierfür ist die Übergangsregelung bis 31. Dezember 2020 notwendig, die der Ausschlussfrist im Notfallsanitätergesetz entspricht. Die für die Aus- und Weiterbildung zu Nofallsanitäterinnen und Notfallsanitätern anfallenden Kosten im Land tragen die Krankenversicherungen.
„Zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kommt künftig den qualifizierten ehrenamtlich tätigen Helfern als Erste-Hilfe-Einheiten oder Helfer vor Ort besondere Bedeutung zu – wie beispielsweise beim Herz-Kreislauf-Stillstand, bei dem es auf jede Sekunde ankommt. Hierzu werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um diese ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer rechtlich abzusichern“, kündigte Minister Gall an.
Quelle, Innenministerium
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