Erinnerung an die Ermordung psychisch kranker und behinderter Menschen
Sozialministerin Katrin Altpeter hat der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Auf einer Gedenkveranstaltung im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in Winnenden erinnerte sie insbesondere an die Ermordung der über 10.500 psychisch kranken und behinderten Menschen, an der im Südwesten neben staatlichen Stellen auch die damaligen Heim- und Pflegeanstalten beteiligt waren.
„Die gewissenlose und industriell betriebene Ermordung von Millionen von Menschen durch die Nationalsozialisten war der größte Zivilisationsbruch der Geschichte. Wir alle sind aufgefordert, dafür zu sorgen, dass sich so etwas niemals wiederholt“, sagte Altpeter.
Die Ministerin betonte, wie wichtig die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit für die Gegenwart sei. „Es ist unsere Aufgabe, aus der Beschäftigung mit dieser dunklen Vergangenheit Deutschlands Lehren zu ziehen, die nicht nur uns, sondern auch künftigen Generationen Orientierung geben. Die Beschäftigung mit dem Thema in unseren Schulen, Berufsschulen und Universitäten, der Besuch von ehemaligen Konzentrationslagern, Gedenkveranstaltungen und Denkmäler und Mahnmale – das alles hält nicht nur die Erinnerung an die Opfer wach, sondern schärft auch unser Bewusstsein für viele ethische Fragestellungen der heutigen Zeit.“
Altpeter wies darauf hin, dass neben der zentralen Gedenkfeier in Winnenden auch an anderen Zentren für Psychiatrie im Land Veranstaltungen sattfinden, bei denen der Opfer gedacht wird.
Ermordung von 70.000 psychisch kranke und behinderte Menschen
Auf Grund des so genanntem „Euthanasie-Erlasses“ von 1939 wurden im Deutschen Reich 1940/41 im Rahmen der so genannten „Aktion T4“ (benannt nach der eigens hierfür in der Tiergartenstraße 4 in Berlin eingerichteten Behörde) über 70.000 psychisch kranke und behinderte Menschen ermordet. Im baden-württembergischen Grafeneck fielen der Aktion über 10.600 Menschen zum Opfer. Die „Aktion T4“ wurde von den Nazis ideologisch als „Euthanasie“ und als „Aktion Gnadentod“ verbrämt und mit rassenhygienischen und ökonomischen Argumenten begründet.
Quelle, Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
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