Stuttgarter Bäche bei anhaltender Trockenheit gestresst
Info Stadt Stuttgart
Der Wassermangel bedroht seltene Tier- und Pflanzenarten wie den bundesweit stark gefährdeten Steinkrebs, der in einigen Stuttgarter Bächen immer noch in stabilen Populationen zu finden ist. Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist diese Art europaweit geschützt.
Unter dem Wassermangel leidet auch die Selbstreinigungskraft der Bäche. Wasserentnahmen verschärfen die Situation und können dazu führen, dass Gewässer streckenweise oder ganz trockenfallen. Die auf den Lebensraum angewiesene sogenannte Biozönose wie Fische, Krebse und andere Kleinlebewesen stirbt dann unweigerlich ab.
Wasserentnahme innerhalb des sogenannten Gemeingebrauchs
Die Wasserbehörde des Amts für Umweltschutz weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen, die über das Schöpfen mit Gefäßen in geringen Mengen, dem sogenannten Gemeingebrauch, hinausgehen, einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen. Der Einsatz mobiler Pumpen, aber auch das Aufstauen oder Absenken der Gewässer zur Wasserentnahme ist nicht zulässig.
Die Wasserbehörde appelliert an die Verantwortung jedes Einzelnen, an den Bächen in Niedrigwassersituationen kein Wasser zu entnehmen. Unerlaubte Wasserentnahmen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Sobald das Amt für Umweltschutz kritische Wasserstände für Tiere und Pflanzen als erreicht ansieht, werden verstärkte Kontrollen der Wasserbehörde gegen unerlaubte Wasserentnahmen durchgeführt.