Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und Start der Briefwahl zur Bundestagswahl
Info der Stadt Stuttgart
Der Wahlbenachrichtigung kann man entnehmen, in welches Wahllokal man am Wahlsonntag zur Stimmabgabe gehen muss. Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht aufsuchen kann, sondern per Briefwahl wählen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. So können die Unterlagen ohne Portokosten unter www.stuttgart.de/briefwahl beantragt werden. Dafür ist die Wählernummer erforderlich, die sich der Wahlbenachrichtigung entnehmen lässt. Es geht aber auch ohne Internet: dazu muss der Briefwahlantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, ausgefüllt, in einen ausreichend frankierten Umschlag gesteckt und an das Statistische Amt geschickt werden. Ganz Eilige können ihre Briefwahlunterlagen ab dem 14. August persönlich beim Statistischen Amt abholen und dort gleich ausfüllen. In den 17 Bezirksämtern des äußeren Stadtgebiets ist dies ab dem 21. August möglich.
Öffnungszeiten für die Briefwahl beim Statistischen Amt, Stadtbezirk Mitte, Eberhardstraße 39: 14. August bis 22. September, montags bis mittwochs 8 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 13 Uhr, zusätzlich am Freitag, 22. September, bis 18 Uhr.
Bezirksämter des äußeren Stadtgebiets: 21. August bis 21. September, montags bis freitags 8.30 bis 13 Uhr, zusätzlich dienstags 14 bis 16 Uhr und donnerstags 14 bis 18 Uhr.
Weitere Informationen unter www.stuttgart.de/bundestagswahl.