Warnstreik in Stuttgart: Über 150 städtische Kitas geschlossen
Info der Stadt Stuttgart
Die vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten des Jugendamts für Montag, 19. März, zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Davon betroffen sind auch die städtischen Kindertageseinrichtungen. Wie die Landeshauptstadt am Freitag, 16. März, mitteilte, sind von 183 Einrichtungen voraussichtlich 151 geschlossen. 24 Einrichtungen wollen öffnen und 8 sind teilweise geöffnet. Das Jugendamt bittet die Eltern, sich vorab – auch am Montag – zu informieren, ob ihre Einrichtung vom Streik betroffen ist.
Die städtischen Einrichtungen der Stadtbezirke Bad Cannstatt, Mühlhausen, Untertürkheim, Obertürkheim, Wangen und Hedelfingen streiken auch am Dienstag, 20. März, bis 10 Uhr. Die Kinder können daher erst anschließend in die Einrichtung kommen.
Eltern können sich am Montag ab 7 Uhr beim Infotelefon des Jugendamts (Tel. 0711/21655555) informieren, ob ihre Einrichtung geschlossen oder offen ist.
Das städtische Betreuungspersonal in Schulen ist für 19. März 2018 ebenfalls zum Streik aufgerufen. Die Eltern werden gebeten, sich in der Schule zu informieren, ob sich durch den Streik Einschränkungen in der Betreuung ergeben.
Bürgermeister Werner Wölfle sagte: „Dieser ‚Warnstreik‘ ist völlig unnötig. Wir haben doch die nächsten Verhandlungstermine schon fest vereinbart. Die Streiks nehmen überhaupt keinen Einfluss auf das Ergebnis, sie belasten nur die Bürgerinnen und Bürger.“ Wölfle nimmt als Vorsitzender des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg an den Tarifverhandlungen teil.
Personalbürgermeister Dr. Fabian Mayer sagte: „Man kann sich nur wundern über den aktuellen Streikaufruf bei städtischen Kindertageseinrichtungen. Denn es gibt ja den gemeinsamen Willen, die Tarifverhandlungen Mitte April konstruktiv und lösungsorientiert fortzusetzen. Eine Eskalation des Arbeitskampfes zum jetzigen Zeitpunkt halte ich für nicht sachgerecht.“
Weitere Ämter sind nach derzeitigem Stand nicht vom Streik betroffen. Auch diesmal erlaubt es die Verwaltung ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihre Kinder an den Arbeitsplatz mitzubringen. Dies gilt für Mitarbeiter, die sich nicht am Arbeitskampf beteiligen und die keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben. Nicht möglich ist es, wenn gesetzliche Sicherheitsvorschriften dagegensprechen, oder sich die Tätigkeit für eine Kinderbetreuung nebenbei nicht eignet.
Foto, Klaus