Sitzverteilung für die neuen Bezirksbeiräte

Posted by Klaus on 1st Juni 2019 in Stuttgart
Info der Stadt Stuttgart
Auf der Grundlage des vorläufigen Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl am 26. Mai in den Stadtbezirken hat das Statistische Amt die Sitzverteilung in den 23 Stuttgarter Bezirksbeiräten ermittelt.

Die Zahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Bezirksbeiräte richtet sich nach Einwohnerzahl Stadtbezirks. Sie beträgt jeweils die Hälfte der in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (§ 25 Abs. 2) für die einzelnen Gemeindegrößenklassen festgesetzten Mitgliederzahlen des Gemeinderats.
Da der Stadtbezirk Feuerbach inzwischen die Grenze von 30.000 Einwohnern überschritten hat, vergrößert sich der Bezirksbeirat auf 16 Personen. Insgesamt sind 306 Sitze in allen Stuttgarter Bezirksbeiräten zu besetzen.

Dafür schlagen die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen ihre Wunschkandidaten und -kandidatinnen vor, für die offizielle Bestellung ist der Oberbürgermeister zuständig.

Wichtige Rolle in der Kommunalpolitik

Die Bestellung der Bezirksbeiräte ist in Paragraf 21 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt geregelt, die auf der Internetseite der Stadt www.stuttgart.de (Stichwort „Hauptsatzung“) zu finden ist. Darin heißt es unter anderem: „Soweit sich Wählervereinigungen bis zum Zusammentreten des neugebildeten Gemeinderats zu einer Fraktion zusammenschließen, sind die auf sie in den einzelnen Stadtbezirken entfallenden Stimmen auf Antrag zusammenzuzählen. Die auf die Fraktion danach entfallenden zusätzlichen Sitze werden auf die Zahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder nicht angerechnet werden.“ In der Praxis heißt das: Je nachdem, wie die Parteien und Wählervereinigungen in den nächsten Wochen verhandeln, kann es in Bezirksbeiräten zu Überhangmandaten kommen.

Die Bezirksbeiräte spielen eine wichtige Rolle in der Kommunalpolitik. Sie beraten über alle Entscheidungen, die der Gemeinderat für einen bestimmten Bezirk treffen soll und sprechen Empfehlungen aus. Nach jeder Gemeinderatswahl werden in den 18 äußeren und fünf inneren Stadtbezirken neue Bezirksbeiräte gebildet. Alle Beiräte müssen im entsprechenden Bezirk wohnen.

Weitere Informationen

Bezirksbeiräte: Anzahl der Sitze je Stadtbezirk (PDF)
Bezirksbeiräte: Sitzverteilung (PDF)

Foto, Blogarchiv

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