Sogenannte „Barbershops“ kontrolliert
Hauptzollamt, Handwerkskammer, Polizeipräsidium und Landeshauptstadt Stuttgart geben bekannt
Beamte des Polizeipräsidiums Stuttgart haben am Donnerstagnachmittag (26.09.2019) gemeinsam mit Beschäftigten des Zolls, der Handwerkskammer und der Gewerbebehörde zehn sogenannte „Barbershops“ im Stadtgebiet kontrolliert und dabei eine Vielzahl von Verstößen, insbesondere Schwarzarbeit im zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterpflicht), festgestellt. Die Einsatzkräfte kontrollierten zwischen 13.45 Uhr und 18.00 Uhr die Geschäfte, von denen lediglich drei bei Handwerkskammer und Gewerbebehörde offiziell als Friseurgeschäfte angemeldet sind. Die kontrollierenden Kräfte stellten zudem sieben Verstöße gegen die Gewerbeordnung durch Ausführen von Friseurtätigkeiten ohne Gewerbeanmeldung und ohne Eintrag in die Handwerksrolle und damit eine weniger bekannte Form der Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit fest. Achtmal wurde gegen das Mindestlohngesetz verstoßen. Weiterhin nahmen die Kräfte fünf Strafanzeigen wegen des Verdachts des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt und eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung auf. Dreimal wurde in den Betrieben gegen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs verstoßen. In acht Geschäften führten die Beschäftigten entgegen den Vorschriften keine Kassenaufzeichnungen. In einem Geschäft wurde bei der Kontrolle die bereits vorher erlassene Betriebsuntersagung offiziell ausgehändigt, in weiteren vier Fällen hat die Gewerbebehörde die unerlaubte Friseurtätigkeit vorläufig untersagt.
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