Appell an Arbeitgeber und Beschäftigte
Ministerpräsident Winfried Kretschmann und und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut appellieren eindringlich an die Unternehmen bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiten und der Genehmigung von Home Office alle Spielräume zu nutzen und größtmögliche Flexibilität zu bieten. Außerdem setzen sie auf gegenseitige Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme innerhalb der Belegschaft.
Nach Entscheidung der Landesregierung mit Blick auf den Corona-Virus vorerst alle Schulen und Kindertagesstätten im Land zu schließen, haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut an Arbeitgeber und Arbeitnehmer appelliert, im Einzelfall einvernehmliche Lösungen zu finden. „Uns ist bewusst, dass die Schließung der Schulen und Kitas insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern sowie deren Arbeitgeber vor große Herausforderungen stellt. Wir appellieren daher eindringlich an die Unternehmen bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiten und der Genehmigung von Home Office alle Spielräume zu nutzen und größtmögliche Flexibilität zu bieten. Außerdem setzen und hoffen wir auf die gegenseitige Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme innerhalb der Belegschaft.“
Baden-Württemberg ist, was die Fallzahlen betrifft, neben Bayern und Nordrhein-Westfalen das vom Corona-Virus am stärksten betroffene Bundesland und damit in einer besonderen Situation. Hinzu kommt, dass Baden-Württemberg an das französische Risikogebiet Grand Est grenzt. Nach Ergebnissen der Mikrozenzuserhebung im Jahr 2018 können von der Schließung von Kindertagesstätten und Schulen bis zu 1,6 Millionen Familien mit Kindern (einschließlich Alleinerziehende) betroffen sein. „Die Schließung der Einrichtungen ist eine harte, aber in der jetzigen Situation die einzig richtige Maßnahme, um die baden-württembergische Bevölkerung im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu schützen“, so der Ministerpräsident. Er und Hoffmeister-Kraut warnten in diesem Zusammenhang davor, bei der Kinderbetreuung nicht auf ältere Menschen wie zum Beispiel die Großeltern zurückzugreifen, da alle über 60 Jahre zur besonders gefährdeten Gruppe zählten.
Grundsätzlich müssten sich Eltern, deren Kinder wegen Schließung von Kindertagesstätten und Schulen betreut werden müssen, selbst um eine anderweitige Betreuung kümmern. Sie hätten keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz und müssten, wenn sie keine andere Betreuung organisieren könnten, Überstunden abbauen, Urlaub nehmen oder im Homeoffice arbeiten, erläuterte Hoffmeister-Kraut. „Dies stellt für einen Großteil der Gesellschaft eine erhebliche Belastung dar. Wenn wir jetzt alle zusammenhalten und an individuellen Lösungen für den jeweiligen Einzelfall arbeiten, werden wir diese Herausforderung meistern“, zeigte sich die Ministerin überzeugt.
Hoffmeister-Kraut betonte außerdem, es würden Ausnahmen zur Notfallbetreuung jüngerer Kinder und Kinder von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen (z.B. Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Lebensmittelproduktion und -einzelhandel, Müllabfuhr) sichergestellt. Weiter sprach sie ihren Dank an all jene aus, die im Moment die öffentliche Versorgung im Land sicherstellen.
Weiterführende Informationen zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Corona-Virus
Bundesarbeitsministerium: Coronavirus: Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Bundesverband der Arbeitgeber: Pandemieleitfaden der BDA – Hilfestellung für Betriebe