Infektionsschutz: Stadt trifft weitreichende Entscheidungen
Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt wegen der Corona-Infektionen und zum Schutz der Bevölkerung mit sofortiger Wirkung Veranstaltungen in Kultur, Bildung, Sport und Freizeit sowie Versammlungen, auch unter 1.000 Teilnehmenden.
Der Betrieb von Clubs, Bars und Tanzlokalen ist untersagt.
Nicht betroffen davon ist der Betrieb von Speiselokalen.
Alle städtischen Bibliotheken, das Planetarium, die Musikschule und das Stadtarchiv werden geschlossen.
Der Betrieb der vhs stuttgart, von Museen, von Kinos und von Bädern wird untersagt. Prostitution jeder Art ist untersagt. Besuche in Alten- oder Pflegeheimen sind untersagt.
Ausnahmen hiervon nur bei begründeten Einzelfällen möglich. Alle Maßnahmen gelten unmittelbar und bis auf Widerruf. Das hat die Stadt am Freitag, 13. März, 13 Uhr bekannt gegeben.
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