Aktuelle Feinstaubalarm-Periode endet – Stadt stellt Feinstaubalarm ein – OB Kuhn: „Es war wichtig, das Thema beim Namen zu nennen“

Posted by Klaus on 15th April 2020 in Stuttgart

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Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt den Feinstaubalarm ein. Am Mittwoch, 15. April, endet die aktuelle Periode – und damit auch der Feinstaubalarm als notwendiges Instrument zur Luftreinhaltung. Wie die Stadt bereits angekündigt hatte, wird der Feinstaubalarm nach dem 15. April 2020 nicht fortgeführt. Sowohl im Jahr 2018 als auch im Jahr 2019 sind die gesetzlichen Grenzwerte an allen Messstationen im Stadtgebiet eingehalten worden.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn zog eine positive Bilanz: „Der Feinstaubalarm war richtig und erfolgreich: Die Luft in unserer Stadt ist sauberer geworden. Seit zwei Jahren halten wir die Grenzwerte ein. Und es war wichtig, das Thema beim Namen zu nennen, statt es unter den Teppich zu kehren. Der Feinstaubalarm hat dazu geführt, dass sich die Menschen in Stuttgart und der Region mit dem Thema Luftreinhaltung aktiv auseinandergesetzt haben. Ich freue mich, dass wir jetzt den Feinstaubalarm beenden können.“

Nach den offiziellen gravimetrischen Messungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat es im vergangenen Jahr an der Messstelle Am Neckartor 27 Überschreitungstage gegeben. Im Jahr 2018 waren insgesamt 20 Überschreitungstage erfasst worden. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Feinstaubwert nur an maximal 35 Tagen im Kalenderjahr bei über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegen darf. An keiner Messstelle in Stuttgart wird nunmehr seit zwei Jahren dieser Wert gerissen.

Im Jahr 2020 hat die LUBW bisher sieben gravimetrisch gemessene Überschreitungstage an der Messstelle Am Neckartor registriert sowie einen im kontinuierlichen, also vorläufigen Messverfahren (Stand 15. April 2020, 13 Uhr).

Im Jahr 2015 hat die LUBW an der Messstelle Am Neckartor noch 68 Überschreitungstage gemessen. 2016 waren es 58 Überschreitungstage und 2017 dann 41 Überschreitungstage, gefolgt von 20 und 27 in den Jahren 2018 und 2019. Für die Jahre 2015 bis 2018 sind Streusalz und natürliche Quellen wie Saharastaub oder Pollen bereits abgezogen. Vor zehn Jahren lagen die Werte noch bei über 100 Überschreitungstagen.

Die zulässigen Jahresmittelgrenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft werden seit dem Jahr 2011 an sämtlichen Stationen eingehalten.

Hintergrund Feinstaubalarm

Die Stadt Stuttgart hat den Feinstaubalarm im Januar 2016 als Instrument zur Luftreinhaltung eingeführt. Feinstaubalarm wurde ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert hat. Der Grund: Durch die austauscharme Wetterlage besteht dann die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub. Vor allem im Winterhalbjahr können häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung der Luft mit Schadstoffen begünstigen. Diese austauscharmen Wetterlagen verhindern die Verteilung und den Abtransport der Luftschadstoffe in die Atmosphäre.

Bei Feinstaubalarm haben die Stadt und das Land Baden-Württemberg an die Stuttgarterinnen und Stuttgarter sowie die Pendlerinnen und Pendler aus der Region appelliert, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Alternativen umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Der Betrieb von Komfort-Kaminen, also Kaminen, die nicht der Grundversorgung dienen, ist nach einer Verordnung der Landesregierung an Tagen mit einem prognostizierten stark eingeschränkten Austauschvermögen der Atmosphäre weiterhin untersagt.

Der Feinstaubalarm wurde stets mit einem Tag Vorlauf bekannt gegeben, sodass sich Autofahrer rechtzeitig Mobilitätsalternativen suchen konnten. Zudem informierte die Stadt umgehend über die eigens für den Feinstaubalarm eingerichtete Internetseite, die sozialen Medien sowie über Vario-Tafeln an Hauptverkehrsstraßen. Die Feinstaubalarm-Periode dauerte jeweils vom 15. Oktober bis zum 15. April.

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