Drei-Phasen-Konzept zur Belebung von Tourismus, Hotellerie und Gastronomie
Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben ein Drei-Phasen-Konzept zur Belebung von Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie vorgestellt. Die Branche soll eine konkrete Perspektive erhalten. Das Konzept sieht schrittweise Lockerungen vor, wobei der Gesundheitsschutz Vorrang hat.
Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie sind massiv von der Corona-Krise betroffen. Um den Unternehmen und den bundesweit drei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive zu geben und die Auflagen für diesen Sektor schrittweise zurückzunehmen, haben Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein Drei-Phasen-Konzept zur Belebung der Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie (PDF) entwickelt, das sie in die Wirtschaftsministerkonferenz einbringen. Eingeleitet werden soll die Öffnung mit touristischen Outdoor-Angeboten wie Zoos, Freizeitparks und Klettergärten. In der zweiten Phase folgen Restaurants und mit eingeschränkter Nutzung Ferienwohnungen und Hotels. Später soll dann der Übernachtungstourismus ohne Restriktionen wieder möglich sein.
Schrittweise Lockerungen – Gesundheitsschutz hat Vorrang
„Bei den Szenarien für die schrittweise Rücknahme der Beschränkungen haben wir es uns nicht leichtgemacht. Denn natürlich ist bei allen Maßnahmen zu beachten, dass der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger Vorrang hat. Deshalb sieht das Konzept die Einhaltung strikter Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und Registrierungspflichten vor. Voraussetzung ist auch immer, dass die epidemiologische Lage sich weiter stabilisiert“, erklärten Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut, Tourismusminister Guido Wolf, der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann und Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart.
Aus Sicht von Tourismusminister Guido Wolf und Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut könnten die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz mit der Kanzlerin am Mittwoch, 6. Mai 2020, entsprechende Beschlüsse auf den Weg bringen, sodass in Baden-Württemberg Lockerungen und Wiedereröffnungen der ersten Stufe bereits ab Mitte Mai möglich wären.
Branche braucht konkrete Perspektive
Tourismusminister Guido Wolf: „Uns war es wichtig, gemeinsam und länderübergreifend für diese Branche ein realistisches Konzept zu entwickeln. Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind durch die Krise massiv betroffen und werden leider noch längere Zeit mit Einschränkungen leben müssen. Umso wichtiger ist für diese Branche eine konkrete Perspektive. In einigen Bereichen von Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind absehbar Lockerungen möglich, ohne dass dadurch der Infektionsschutz vernachlässigt würde. Zuerst Wiedereröffnen könnten Angebote und Ziele an der frischen Luft, wo sich Abstandsregeln ohne Weiteres einhalten lassen. Auch für Gastronomie und Hotellerie kann und soll es aus unserer Sicht baldige Öffnungen, zumindest mit reduzierten Auslastungen, geben.“
„Gerade weil wir noch lange mit dem Coronavirus leben werden müssen, braucht unsere Hotellerie und Gastronomie schnellstmöglich eine verlässliche Perspektive. Nur so können wir eine nie da gewesene Insolvenzwelle vermeiden, die nicht nur die Wirtschaftsstruktur unseres Landes, sondern auch die Lebensqualität und Anziehungskraft in unseren Regionen massiv beeinflussen wird. Klar ist für mich aber auch: Wiedereröffnungen und Lockerungen dürfen nur auf Grundlage von konsequenten und allgemeingültigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen erfolgen. Das schafft Akzeptanz und Vertrauen bei den Kunden und ist Voraussetzung dafür, für unser Gastgewerbe eine verlässliche Zukunftsperspektive zu schaffen. Mit den von uns erarbeiteten fundierten Konzepten tragen wir beiden Anliegen gleichermaßen Rechnung“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sagte: „Der Tourismus ist die Branche, die von der Corona-Krise am härtesten betroffen ist. Deshalb wollen wir den Unternehmen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine konkrete wirtschaftliche Perspektive geben und gleichzeitig einen Vorlauf zur Öffnung der Betriebe ermöglichen. Dazu sind jetzt schnell verlässliche Regelungen zur Wiedereröffnung erforderlich. Dabei gilt es eine kluge Balance zu halten zwischen dem Schutz der Gesundheit und einer jeweils neu zu bewertenden und begründenden Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung für die Betriebe und deren Mitarbeiter und Kunden, damit auch der Tourismussektor an der Aufwärtsentwicklung nach der Krise teilhaben kann.“
Niedersachsens Tourismusminister Dr. Bernd Althusmann: „Mit Blick und unter Beachtung des Infektionsgeschehens scheint der richtige Zeitpunkt gekommen, um dem Tourismus wieder eine Perspektive zu geben. Jede der drei Phasen eröffnet weitere Freiheiten für Touristen und Anbieter. Damit sind natürlich auch Risiken der Verbreitung verbunden. Deshalb schlagen wir ein maßvolles Tempo vor und setzen die strikte Einhaltung von Hygiene und Abstandsvorgaben voraus. Der Tourismus in Zeiten von Corona stellt uns alle vor eine große Herausforderung. Ich habe jedoch großes Vertrauen, dass sich Tourismusunternehmen und Gäste verantwortungsvoll verhalten. In Niedersachsen könnten wir baldmöglichst in die erste Lockerungsphase starten.“
Tourismus ist sehr umsatzstarke und beschäftigungsintensive Branche
Mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 100 Milliarden Euro ist der Tourismus in Deutschland eine sehr umsatzstarke und beschäftigungsintensive Branche. In das Konzept der drei Bundesländer sind Anregungen aus dem Kreis der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Industrie- und Handelskammern, der Branchenverbände und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten eingeflossen.
Drei-Phasen-Szenario zur Belebung der Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie (PDF)
Entwurf einer Gemeinsamen Richtlinie des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums für die Gestaltung von Arbeitsplätzen in Gaststätten und Hotelbetrieben zur Eindämmung von Übertragungen mit dem Coronavirus (PDF) – Tritt erst mit entsprechender Änderung der Corona-Verordnung in Kraft
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