Weitere Lockerungen der Corona-Verordnung
Baden-Württemberg hebt weitere Beschränkungen der Corona-Verorndung wieder auf. So dürfen etwa Spielplätze, Zoos, Museen und Ausstellungen wieder öffnen. Der Entscheidung war eine Beratung von Bund und Ländern vorausgegangen.
In der kommenden Woche lockert die Landesregierung einige Beschränkungen der Corona-Verordnung. Der Überblick:
Ab dem 4. Mai:*
- Gottesdienste sind wieder erlaubt.
- Friseursalons und Fußpflege dürfen wieder öffnen.
- Schrittweiser Einstieg in außerschulische berufliche Bildung.
- Erste Öffnungsschritte bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
- Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen für Pflegeheimbewohner/innen.
- Die Grenze von 800 Quadratmetern bei Einzelhandelsgeschäften entfällt.
Ab dem 6. Mai:*
- Spielplätze dürfen wieder öffnen
- Zoos und Tierparks dürfen wieder öffnen.
- Museen, Ausstellungen und Galerien dürfen wieder öffnen.
* jeweils unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen.
Weitere Maßnahmen: Erarbeitung von Konzepten für Schulen, Kindergärten, Sport, Gastronomie, Tourismus und Hotels.
Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Schließungen gelten zunächst weiter. Die Überprüfung erfolgt fortlaufend anhand des Infektionsgeschehens.
Die Landesregierung hebt die umstrittene 800-Quadratmeter-Regelung für den Einzelhandel auf. Die Regelung werde durch entsprechende Hygiene- und Sicherheitsregeln ausgeglichen, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Donnerstag in Stuttgart an. Er begründete den Schritt mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, wonach die Regelung dem Gleichheitsgebot widerspreche. Kommende Woche dürften zudem unter anderem Friseure und Fußpfleger unter strengen Auflagen wieder öffnen, kündigte Kretschmann an. Auch wolle man die Ausgangsbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen lockern und die Beschränkungen von Zahnärzten aufheben.
„Wir sind mitten in der Pandemie“
Kretschmann hatte zuvor an einer Schalte mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den anderen Ministerpräsidenten zur Corona-Krise teilgenommen. Er begrüßte das weitgehende Festhalten von Bund und Ländern an den Corona-Beschränkungen. Erst müsse man sich anschauen, wie die vor zwei Wochen unternommenen ersten Schritte der Öffnung wirkten, bevor man weitere Entscheidungen treffe, sagte er nach der Bund-Länder-Schalte. Dem anschwellenden Chor derer, die breitere Lockerungen fordern, habe man widerstanden. Man dürfe jetzt nicht leichtsinnig werden. „Wir sind mitten in der Pandemie.“
Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten hatten sich am Donnerstag nur auf Lockerungen in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens geeinigt – vor großen Schritten in Richtung Normalität schrecken Bund und Länder aber noch zurück. So sollen Spielplätze, Museen und Zoos unter Auflagen wieder geöffnet werden dürfen. Wie es etwa mit Schulen und Kitas weitergehe, soll erst am 6. Mai entschieden werden. Die Chefs der Staatskanzleien sollten nun einen Fahrplan für die Öffnung von Schulen und Kitas erarbeiten, sagte Kretschmann.
Die Details der Lockerungen ab der kommenden Woche werden nun geklärt und am Samstag, 2. Mai mit einer Änderungsverordnung bekannt gegeben.
Aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung
Quelle: /red mit dpa/lsw
Foto, Manu’s Bilderecke