Verordnung über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs – Diese Verordnung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft.
Posted by Klaus on 3rd Mai 2020 in Allgemein
Am 4. Mai wird der Schulbetrieb in Baden-Württemberg schrittweise und eingeschränkt wieder aufgenommen.
Die Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach § 5 dieser Verordnung tritt sie am 4. Mai 2020 in Kraft.
Quelle: Kultusministerium Baden-Württemberg
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