Besuche an Stuttgarter Krankenhäusern ab 18. Mai möglich – Vorgaben machen Lockerungen möglich
Posted by Klaus on 14th Mai 2020 in Stuttgart
Presseinfo LHS
Neben den bekannten Abstands- und Hygienegeboten (wie etwa das Tragen einer Mund- und Nase-Bedeckung) lauten die neuen Vorgaben:
- Besuch ist möglich, wenn der stationäre Aufenthalt eine geplante Verweildauer von 5 Tagen übersteigt.
- Der Besuch ist in diesen Fällen auf einen Besucher je Patient begrenzt.
- Die Patienten benennen den Krankenhäusern vor ihrer stationären Aufnahme die Besucher.
- Die Besuchsdauer soll eine Stunde nicht überschreiten.
- Die Besuchszeiten sind so vorgegeben, dass Menschenansammlungen vor den Eingängen der Kliniken vermieden werden.
- Alle Besucher müssen sich am Eingang ausweisen und werden auf Symptome einer Covid-Erkrankung befragt (nicht: untersucht).
- Besucher, bei denen eine aktive COVID-19-Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen ist oder die innerhalb der Inkubationszeit Kontakt zu einem an COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen die Einrichtung nicht betreten, um eine Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden
In Einzelfällen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes) kann nach telefonischer Klärung mit den Stationsleitungen weiterhin über begründete Ausnahmen von dieser Regelung entschieden werden. Besuche auf COVID-Station sind prinzipiell untersagt. Nur nach ärztlicher Anordnung wäre eine Ausnahme möglich.
Der Vorsitzende des Verbands der Krankenhäuser Stuttgart, Bürgermeister Thomas Fuhrmann, erklärte: „Für Patienten und deren Familie ist wichtig, dass sie sich in dieser schwierigen Zeit von Angesicht zu Angesicht sprechen können. Zugleich müssen Beschäftigte und andere Patienten bestmöglich geschützt werden. Jetzt haben wir besonnen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt diese Interessen in Einklang gebracht. Das Gesundheitsamt der Stadt unterstützt diese vorsichtige Lockerung.“
Die Krankenhäuser hatten aufgrund der Corona-Pandemie zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden die Besuchsmöglichkeiten stark eingeschränkt.
Mit der Neufassung der Corona-Verordnung von der Landesregierung werden Kriterien beschrieben, die jetzt Lockerungen möglich machen.
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