Corona: Maskenpflicht auch in öffentlichen Toilettenanlagen
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Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart AWS weist am Mittwoch, 20. Mai, darauf hin, dass auch in den öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
Ausgenommen hiervon sind Anlagen, wie Automatikanlagen, in denen sich zur gleichen Zeit keine weitere Person aufhalten kann. Generell weist die Landeshauptstadt Stuttgart auf die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr hin. Außerdem wird daran erinnert, die Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) einzuhalten – zum eigenen Schutz und zum Wohl aller.
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