Gebhard-Müller-Platz: Neue Anforderungen an die Mobilität berücksichtigen
Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit dem Wettbewerb B14 hat sich die Stadt das Ziel gesteckt, an Stelle dieser brutal in die Stadt gelegte, für städtische Verhältnisse viel zu große Verkehrsschneise die Stadt aufzuwerten.
Das Wettbewerbsgebiet wurde vom Schwanenplatztunnel bis zum Marienplatz gespannt. Neben den Bereichen Wilhelmsplatz, Wilhelmsplatz – Charlottenplatz kommt auch dem dritten Bereich Charlottenplatz – Gebhard-Müller-Platz eine zentrale und zu vertiefende Rolle in der Aufgabenstellung zu.
Der Aufgabenstellung für den Wettbewerb B14 waren als grundlegende Ziele Verbesserung des öffentlichen Raums, deutliche Attraktivitätssteigerung, Vernetzung, Begrünung, Schaffung von Aufenthaltsqualitäten, Beseitigung der Trennwirkung etc. vorgegeben.
Daneben wurden zahlreiche Ziele aus dem verkehrlichen Bereich vorgegeben, die den veränderten Mobilitätsbedürfnissen und –notwendigkeiten unserer Zeit Rechnung tragen:
– Verringerung des MIV um 20 Prozent (Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“).
– Darüber hinausgehend das Ziel, das heutige Verkehrsaufkommen auf der B14 in der Innenstadt durch eine Halbierung der Verkehrsfläche für den motorisierten Individualverkehr um 50 Prozent zu reduzieren. (Beschluss des GR am 26.09.2019).
– Neue Anforderungen an die Mobilität und auch Entwicklungen bei den Mobilitätsformen sind zu berücksichtigen.
– Der Zielbeschluss „Lebenswerte Innenstadt“ ist zu berücksichtigen (u.a. mit der Ausweitung der Fußgängerzone in der Innenstadt).
– Neue Anforderungen an die Mobilität und auch Entwicklungen bei den Mobilitätsformen sind zu berücksichtigen.
– Der Zielbeschluss Stuttgart zur echten Fahrradstadt zu machen ist ebenfalls Grundlage des Wettbewerbs.
Die vorgelegten Planungen zu der Unterführung des Gebhard-Müller-Platzes werden diesem (Aufbruchs-) Geist nicht gerecht. Die Dimensionierung der Straßenräume und die Zuordnung der Verkehrsflächen auf die unterschiedlichen Verkehrsarten entstammen einem früheren Zeitalter und müssen unserer Meinung nach in wesentlichen Punkten ein Update erhalten.
Wir beantragen:
1. Die Errichtung des Trogbauwerks und des Deckels wird nur unter der Prämisse beschlossen, dass über die Gestaltung der Oberfläche bzw. die Anordnung und Aufteilung der Verkehrsflächen erst nach den Wettbewerben zur B14 und zur Schillerstraße entschieden wird.
2. Nach den Wettbewerben müssen die Verkehrsflächen der Willy-Brandt-Straße im Sinne der Wettbewerbsauslobung überarbeitet werden:
a) Mehr Raum für den Radverkehr:
– Der ADFC Stuttgart kritisiert zu Recht, dass die geplanten Breiten von 3 bzw. 2,5 Meter für Zweirichtungsradwege schon heute dem Radverkehrsaufkommen auf der Hauptradroute 1 nicht mehr gerecht werden, erst recht nicht bei einer Angebotsplanung. Völlig unzureichend ist die Breite für Lastenräder im Begegnungsverkehr.
– Auf der östlichen Seite der Willy-Brandt-Straße wird ebenfalls ein Angebot an den Radverkehr gemacht und der notwendige Anschluss an die Sänger- bzw. Landhausstraße hergestellt.
– Die Radwege werden auf beiden Straßenseiten in die Konrad-Adenauer-Straße weitergeführt.
b) Für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen werden bessere Querungsmöglichkeiten mit weniger Einzelampeln geplant.
3. Der Anschluss und die Anzahl an Spuren der künftigen Schillerstraße ist überdimensioniert.
Hierzu wird vor dem Wettbewerbsverfahren ein Grundsatzbeschluss herbeigeführt.
Unterzeichnet:
Björn Peterhoff, Raphaela Ciblis, Andreas Winter
Anmerkung: Wer soll diesen Unsinn bezahlen????
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