Corona: Stadt und SSB bieten kostenlose Mund-Nasen-Bedeckung für schwerbehinderte Menschen mit Anspruch auf eine Wertmarke für ÖPNV an
Pressemeldung LHS
Stadt und SSB bieten kostenlose Mund-Nasen-Bedeckung für schwerbehinderte Menschen mit Anspruch auf eine Wertmarke für ÖPNV an.
Foto: Stadt Stuttgart/Thomas Hörner
Seit April 2020 ist es beim Einkaufen und im ÖPNV Pflicht, eine geeignete MundNasen-Bedeckung zu tragen. Auf Initiative von Menschen mit Behinderung erhalten schwerbehinderte Stuttgarterinnen und Stuttgarter nun eine Alltagsmaske zur Nutzung des ÖPNV. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, müssen auch weiterhin keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Bürgermeisterin Sußmann sagte: „Gemeinsam unterstützen die Stadt Stuttgart und die SSB die Vorgaben der Landesregierung zur Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen. Ich bedanke mich bei der SSB für die Spende von über 11.000 Alltagsmasken. Wir können als Stadtgesellschaft nur gemeinschaftlich dazu beitragen, die Verbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen und das Ansteckungsrisiko zu minimieren.“
Simone Fischer ergänzte: „Menschen mit Behinderung haben oft schwierige Ausgangsbedingungen. Für sie ist die Rückkehr in eine Normalität mit Corona erschwert, gerade wenn sie zur vulnerablen Gruppe gehören. Damit sie wieder teilhaben können, braucht es gute Rahmenbedingungen.“ Thomas Moser sagte: „Unsere Maskenaktion hat bisher viel positive Resonanz ausgelöst. Wir möchten unsere regelmäßigen Kunden damit bei der ÖPNV-Nutzung unterstützen. Wenn alle Fahrgäste in den Fahrzeugen und am Bahnsteig Alltagsmasken tragen, nützt es uns allen.“
Wertmarken für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim Versorgungsamt eine Wertmarke beantragen und damit kostenlos den ÖPNV nutzen. Die Gebühr für eine Wertmarke beträgt pro Jahr 80 Euro.
Eine Wertmarke gegen Gebühr erhalten auf Antrag:
- schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G (Personen, bei denen die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist)
- schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen aG (Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung)
- schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Gl (gehörlose Personen)
Eine Wertmarke unentgeltlich erhalten auf Antrag:
- schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl (blinde Personen)
- schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H (hilflose Personen)
- Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten
- Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder entsprechende Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten
- Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten
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