Sichere Innenstadt: Stadt schlägt temporäre Videoüberwachung vor
Zeitliche Begrenzung auf Nächte an Wochenenden – OB Kuhn: „Überwachung dient der Sicherheit“ – BM Schairer: „Wirksame Maßnahme des Polizeivollzugs“
Oberbürgermeister Fritz Kuhn befürwortet diesen Vorschlag. Er sagte: „Die Videoüberwachung unterstützt die Polizei in ihrer Arbeit an den Orten, wo es erforderlich ist. Künftig kann die Polizei kritische Situationen frühzeitig erkennen und schnell intervenieren. Außerdem hat die Überwachung Signalwirkung, weil sie potentielle Straftäter abschreckt.“ Kuhn betonte, dass es sich um einen Aspekt aus der Sicherheitspartnerschaft zwischen Stadt und Land handle, die nach den Ausschreitungen vom 21. Juni intensiviert wurde. Kuhn weiter: „Wir wollen das Sicherheitsgefühl aller Bürgerinnen und Bürger verstärken und öffentlichen Angsträumen entgegenwirken. Gleichzeitig dient die Überwachung der Sicherheit. Wir haben uns bewusst für eine räumliche und zeitliche Beschränkung entschieden.“
Grundlage für die Installation einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist das Polizeigesetz Baden-Württemberg. Zulässig sind demzufolge Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen an Kriminalitätsbrennpunkten. Dabei handelt es sich um öffentlich zugängliche Orte, an denen sich aktuell die Kriminalitätsbelastung deutlich vom Rest der Stadt abhebt und wo auch weitere Straftaten befürchtet werden.
Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, führte aus: „Die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass außergewöhnlich viele Straftaten am Hauptbahnhof, am Kleinen Schlossplatz, auf dem Schlossplatz, im Oberen Schlossgarten oder in der Arnulf-Klett-Passage an Wochenendnächten und in den Nächten vor Feiertagen begangen werden. Darunter viele so genannte Rohheitsdelikte wie Raub, Körperverletzung, Nötigung oder Stalking. Dem wollen wir nachhaltig entgegenwirken. Die Videoüberwachung ist eine wirksame Maßnahme des Polizeivollzugs und unterstützt präventive und repressive Polizeiarbeit.“ Er betonte, dass die Datenschutzbeauftragten von Stadt und Land bei der Ausgestaltung der Videoüberwachung beteiligt würden.
Polizeipräsident Franz Lutz sagte: „Im Rahmen unserer Sicherheitspartnerschaft haben wir das Konzept für die Videoüberwachung bestimmter öffentlicher Bereiche erarbeitet und in die gemeinsame AG Sicherheit eingebracht. Die Bildübertragungen und -aufzeichnungen sollen zeitlich begrenzt Brennpunkte in unserer Stadt sicherer machen, Angsträume verringern, potentielle Straftäter abschrecken und letztlich auch helfen, Straftäter zu identifiziert. Darüber hinaus lassen sich aber auch polizeilich relevante Ereignisse frühzeitig erkennen, um schnell einschreiten zu können.“
Die Stadt rechnet mit einer Investitionssumme von rund 30 Kameras. Dafür ist insgesamt etwa eine Million Euro aufzuwenden. Die Kosten übernehmen Stadt und Land, je nach Zuständigkeit. Die Stadt kommt für die Einrichtung auf den städtischen Flächen auf: Kleiner Schlossplatz, die Zugangsbereiche der Stadtbahnhaltestellen Schlossplatz, Charlottenplatz und Hauptbahnhof sowie Arnulf-Klett-Passage. Das Land verantwortet folglich die Einrichtung im Oberen Schlossgarten und auf dem Schlossplatz.
Zunächst befassen sich in der kommenden Woche der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik sowie der Verwaltungsausschuss mit der Verwaltungsvorlage. Am Mittwoch, 29. Juli, soll der Gemeinderat entscheiden. Bei einer Zustimmung wird die Stadt in einem nächsten Schritt ein fachliches Konzept beauftragen. Dieses wird mit rund 100.000 Euro veranschlagt. Zur Beteiligung des Landes an den Kosten laufen Gespräche.
Foto, Klaus