Stadt Stuttgart verfügt für Samstag Maskenpflicht in der City
Presse LHS 15.04.2021
In der Stuttgarter Innenstadt gilt für Samstag, den 17. April, eine neue Vorgabe zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Diese Pflicht gilt für den sogenannten City-Ring sowie den Mittleren und Unteren Schlossgarten, den Wilhelmsplatz (Stuttgart Mitte) und den Marienplatz.
Demnach besteht zwischen 8 – 22 Uhr die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt.
Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die das Amt für öffentliche Ordnung am Donnerstag, 15. April, veröffentlicht hat. Die Regeln gelten am Samstag, 17. April, von 8 – 22 Uhr für den City-Ring, den Mittleren und Unteren Schlossgarten, den Wilhelmsplatz (Stuttgart?Mitte) und den Marienplatz.
Die Stadt verfügt einmalig die Maskenpflicht aufgrund der steigenden 7-Tage-Inzidenz von 179,9 am 14. April in Stuttgart sowie wegen der angemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet am Samstag.
Download Allgemeinverfügung