Stabile 7-Tages-Inzidenz unter 50 ermöglicht weitere Lockerungen
Presse LHS 2.06.2021
In der Landeshauptstadt liegt die 7-Tage?Inzidenz am Mittwoch, 2. Juni, nach offiziellen Angaben des Robert Koch Instituts bei 43,2 und damit seit fünf Tagen in Folge unter 50. Nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes sind daher ab Donnerstag, 3. Juni, weitere Lockerungen möglich.
Die Lockerungen erlauben Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Person aus bis zu drei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt, auch nicht mitgezählt werden Geimpfte und Genesene mit entsprechenden Nachweisen.
Einkaufen im Einzelhandel ohne Testpflicht möglich
Im Einzelhandel sind weitere Öffnungen mit folgenden Auflagen möglich: Der gesamte Einzelhandel darf öffnen. Die Click-and-Meet-Regelung fällt weg, ebenso die Testpflicht für Kundinnen und Kunden. Geschäfte mit weniger als zehn Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen maximal einen Kunden empfangen, Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern einen Kunden pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche. Für die darüber hinausgehende Fläche ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter zulässig (der Lebensmitteleinzelhandel ist davon ausgenommen). Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in und vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt.
Für Archive, Büchereien und Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen entfällt die Anmeldepflicht sowie die Personenbeschränkung und die Maskenpflicht im Freien. Im Innenbereich muss aber weiterhin Maske getragen werden. Außerdem müssen die Einrichtungen nach wie vor ein Hygienekonzept vorhalten und die Kontaktdaten der Besucher aufnehmen.
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