Testpflicht in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
Presse LHS
In der Landeshauptstadt gibt es nach den Sommerferien erneut eine Testpflicht in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Dies geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die am 13. September 2021 in Kraft tritt.
Wie im Frühjahr müssen alle Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres zweimal pro Woche getestet werden, um das Betreuungsangebot wahrnehmen zu dürfen. Die Stadt empfiehlt dringend, unter 3-Jährige zweimal wöchentlich zu testen.
Ziel ist es, eine Infektion rechtzeitig zu erkennen, um eine Ausbreitung zu verhindern. Nach Vorgaben des Landes werden bei einem relevanten Ausbruchsgeschehen Quarantänemaßnahmen notwendig.
Die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, sagt am Donnerstag, 9. September: „Wir wollen Eltern, Kindern und dem Personal Kita?Schließungen ersparen.“ Fezer weiter: „Die Testungen sind ein gutes Frühwarnsystem, da bei Kindern eine Infektion häufig symptomfrei verläuft. Dennoch können sie das Virus übertragen. Wichtig ist uns, dass wir mit Vorsicht und Umsicht dazu beitragen, die Stuttgarter Kindertageseinrichtungen als wichtige Betreuungsangebote für Kinder offen zu halten.“ Darüber hinaus sieht die Landesregierung eine tägliche Testpflicht für alle nicht immunisierten Beschäftigten der Kitas vor.
Zwei Lolli?Tests pro Woche
Zur Umsetzung der Testpflicht stellt die Stadt Stuttgart allen Kitaeinrichtungen und Kindertagespflegepersonen zwei Schnelltests pro Kind und pro Woche zur Verfügung. Bei den Schnelltests handelt es sich um sogenannte Lolli-Tests zur Laienanwendung. Diese werden von den Einrichtungen an die Eltern ausgegeben. In einem Modellprojekt kommen in vier Kindertageseinrichtungen PCR-Lolli-Pooltestungen zum Einsatz. Fezer sagte: „Denkbar ist, dass wir diese Methode in allen Stuttgarter Kindertageseinrichtungen anbieten. Das hängt vom Verlauf des Projekts ab.“ Diese Methode gilt als genauer als ein Antigen-Schnelltest. Anders als beim Schnelltest wertet ein Labor die Speichelproben aus.
Die Stadt begründet in ihrer Allgemeinverfügung die Maßnahme mit der stetig steigenden 7-Tage Inzidenz (Stand 8. September: 98,4) und der hohen Anzahl an infizierten Reiserückkehrern (bis zu 30% der positiv getesteten Fälle seit Anfang August). Auch zeichnet sich ein Anstieg der Hospitalisierungsrate (Juli 2021: 1,4% bis 2,2%; August 2021: 2,4% bis 4,5%) ab. Während es für Erwachsene und junge Menschen ab 12 Jahren mittlerweile verschiedene Schutzmaßnahmen gibt, wie Impfen, Abstand halten und Maske tragen, gibt es für die Jüngsten unserer Gesellschaft nach wie vor kaum Möglichkeiten, außer der regelmäßigen Testung.
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