Stuttgart zeigt Flagge gegen häusliche Gewalt
Presse LHS
Die Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern der Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich wieder am diesjährigen internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November in Form einer Fahnenaktion der Frauenrechtsorganisation Terre Des Femmes.
An der Ecke Königsstraße und Bolzstraße werden in der kommenden Woche vier Fahnen mit der Aufschrift „frei leben – ohne Gewalt“ hängen. Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz „Istanbul-Konvention“, wurde ein wichtiger Meilenstein beim Schutz vor häuslicher Gewalt erreicht. Nach der Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes 2001 konnte mit der Ratifizierung der Konvention 2018 ein europäischer Standard geschaffen werden.
Foto, Leif Piechowski/LHS
Was bedeutet dies für das Engagement Einzelner, den Einsatz der Frauenbewegung, die Arbeit von Hilfs- und Beratungsorganisationen sowie kommunalen Initiativen, wie der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (kurz: STOP)? Diese internationale Konvention hat den Charakter eines nationalen Bundesgesetzes. Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist somit kein Wunsch mehr; er ist eine gesetzliche Verpflichtung. Ein Auftrag, dem alle Akteurinnen und Akteure auf kommunaler, Landes- und Bundesebene nachkommen müssen.
Für die Landeshauptstadt Stuttgart hat der Schutz vor häuslicher Gewalt bereits seit 20 Jahren einen besonderen Stellenwert. Am 8. November hat die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) mit 75 Teilnehmenden ihr Jubiläum im Theater tri-bühne gefeiert. Die Veranstaltung wurde live auf den städtischen Social Media?Kanälen bei Facebook und YouTube gestreamt.
Zeitnahe Beratung und Hilfestellung für Opfer
STOP ist ein Zusammenschluss von Institutionen und Beratungsstellen, die unter der Federführung der Abteilung für individuelle Chancengleichheit kontinuierlich gemeinsam daran arbeiten, die Prävention sowie die Intervention bei häuslicher Gewalt zu verbessern. Ziel ist der Abbau beziehungsweise die Verhinderung häuslicher Gewalt sowie die zeitnahe Beratung und Hilfestellung für Opfer und Täterinnen und Tätern nach einem Wohnungsverweis, bei dem der Täter oder die Täterin die gemeinsame Wohnung verlassen musste. Neben dem polizeilichen Einschreiten und der Beratung bilden eine konsequente Strafverfolgung sowie zivilrechtliche Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz die Basis für ein Vorgehen gegen häusliche Gewalt.
Vieles wurde in den letzten 20 Jahren erreicht und vieles gibt es nach wie vor zu tun. Das sechste Jahr in Folge ist die Anzahl der Polizeieinsätze aufgrund häuslicher Gewalt in Stuttgart auf nun insgesamt 1077 gestiegen und hat sich somit seit 2014 mehr als verdoppelt. Neben Prävention und Intervention gilt es deswegen vor allem weiterhin, das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen, um deutlich zu machen: Gewalt ist keine Privatsache.
Wichtige Anlauf? und Beratungsstellen zum Thema häusliche Gewalt: | |
Krisen? und Notfalldienst | Tel.: 0180 / 511 04 44 |
Betroffene Frauen bekommen Rat und Hilfe bei folgenden Beratungsstellen: | |
Frauen-Interventionsstelle (FIS)
FrauenFanal Beratung und Info für Frauen (BIF) Städtisches Frauenhaus Autonomes Frauenhaus |
Tel.: 0711 / 674 48 26 Tel: 0711 / 480 02 12 Tel: 0711 / 649 45 50 Tel.: 0711 / 41 42 43 0 Tel 0711 / 54 20 21 |
Betroffene Männer bekommen Rat und Hilfe bei: Sozialberatung Stuttgart e. V., Gewaltschutz für Männer | Tel: 9455853-10 |
Für Täter oder Täterinnen, die bereit sind den Gewaltkreislauf zu durchbrechen: Sozialberatung Stuttgart e. V., Fachberatungsstelle Gewaltprävention | Tel: 0711/ 9455853-10 |
Siehe auch: Neue Broschüre zum Wohnungsverweis in Fällen häuslicher Gewalt