Keine Stilllegung auf Raten für die Panorama- strecke – Sanierung und notwendige Anschlüsse vertraglich sichern
Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN–Gemeinderatsfraktion, CDU–Gemeinderatsfraktion, SPD–Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION, FDP–Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft PULS, Freie Wähler–Gemeinderatsfraktion
Derzeit laufen Verhandlungen mit der DB über Änderungen am Finanzierungsvertrag zum Projekt Stuttgart 21, die bis zur nächsten Sitzung des Lenkungskreises S21 am 18. Juli abgeschlossen sein sollen. Auf Wunsch der DB soll dabei auf vereinbarte Leistungen wie dem Bau des PFA 1.3b (Rohrer Kurve, Anschluss S–Bahnhof an den Fildertunnel) verzichtet sowie eine Neuverteilung der Finanzmittel angestrebt werden.
Land, Stadt und Region haben seit vielen Jahren den Willen bekundet, die Panoramastrecke zu sichern und auch dauerhaft für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu erhalten. Die derzeitigen Planungen der DB, die eine Betriebspflicht der Gäubahn auf diesem Streckenabschnitt weiterhin bestreitet, sehen eine Kappung der Gäubahn in S–Vaihingen ab 2025 vor. Eine solche Unterbrechung über mehrere Jahre ohne Anbindung über die Panoramastrecke konterkariert diese Beschlüsse und ist nicht akzeptabel, da sie den SPNV nachhaltig beeinträchtigt und zudem einer dauerhaften Stilllegung der Panoramastrecke gleichkäme.
Um den betriebsfähigen Zustand dieses Streckenabschnitts während, aber auch nach der geplanten neuen Führung der Gäubahn über den Flughafen sicherzustellen, muss dieser entsprechend saniert und notwendige Ergänzungen wie Nordhalt, P–Option, Nordkreuz bzw. T–Spange frühzeitig im Bauverlauf umgesetzt werden. Nur so ist auch dauerhaft eine sinnvolle Einbindung der Strecke in den SPNV gewährleistet und gleichzeitig durch eine
zweite Stammstrecke auch die Resilienz im S–Bahn–Verkehr in Stuttgart und der Region sichergestellt. Den Beschluss des Gemeinderats zum Erhalt der Panoramastrecke inklusive einer Verpflichtung zur dafür notwendigen Sanierung und Anbindung der Strecke gilt es seitens der Verwaltung in den Verhandlungen durchzusetzen.
Bezugnehmend auf den Antrag Nr. 196/2022 vom 22.06.2022 der PULS–Fraktions- gemeinschaft, der am 7.07.2022 in der Vollversammlung des Gemeinderats aufgerufen werden soll, beantragen wir daher:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich in den aktuell laufenden Verhandlungen mit der DB zur geplanten Änderung des Finanzierungsvertrages zu S21 für den Weiterbetrieb der Gäubahn auf der Panoramastrecke zum Nordhalt bzw. weiter nach Feuerbach durch die DB Netze bis zur Realisierung der Flughafenanbindung einzusetzen.
2. Dafür ist der Erhalt der Panoramastrecke für diesen Zeitraum in betriebsfähigem Zustand, inkl. notwendiger technischer Ertüchtigungen unter Einbindung in die Planungen zu ETCS, sowie die Herstellung der notwendigen Ergänzungen wie den Nordhalt und weiterer Anschlüsse nach Norden und Osten vertraglich zu gewährleisten. Diese Ergänzungen müssen zwingend frühzeitig im Bauverlauf umgesetzt werden.
3. In den Abstimmungen im Sonderlenkungskreis Stuttgart 21 am 18. Juli 2022 verfolgt die Landeshauptstadt Stuttgart das Ziel, eine Einigung über das weitere Vorgehen zur Panoramabahn zu erreichen. Dazu gehört neben einem Betriebskonzept bis zur Herstellung einer Anbindung der Gäubahn an den Hauptbahnhof über den Flughafen und der Finanzierung der dafür notwendigen Maßnahmen an der Panoramastrecke auch ein Betriebskonzept für einen dauerhaften Betrieb der Panoramabahn.
4. Eine Zustimmung der Landeshauptstadt Stuttgart im Lenkungskreis zur Panoramabahn erfolgt unter Gremienvorbehalt. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschließt im Anschluss zur Beschlussfassung.
Unterzeichnet
Petra Rühle, Andreas Winter, Alexander Kotz, Dr. Carl?Christian Vetter, Stefan Conzelmann Dr. Michael Jantzer, Hannes Rockenbauch, Luigi Pantisano, Dr. Matthias Oechsner, Armin Serwani, Christoph Ozasek, Deborah Köngeter, Rose von Stein, Michael Schrade
Archivfotos