Angepasste Corona-Verordnung tritt am 1.10.2022 in Kraft
Pressemeldung 16.09.2022
Nachdem auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, soll es in Baden-Württemberg ab 1. Oktober 2022 eine neue Corona-Verordnung geben. An den bisherigen Regeln soll sich jedoch zunächst nichts ändern. Das Land behält aber die Infektionslage weiter genau im Blick.
Am Freitag, 16. September 2022 hat das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Bundesregierung den Bundesrat passiert. Auf dieser Basis erarbeitet das Land nun eine an dieses Gesetz angepasste neue Corona-Verordnung. Diese soll am 1. Oktober 2022 in Baden-Württemberg in Kraft treten. Es ist vorgesehen, dass die derzeit in Baden-Württemberg geltenden Regelungen beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst werden.
Erst wenn sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich zu verschlechtern droht, sind gegebenenfalls weitere, im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Maßnahmen erforderlich. Für die Menschen im Land ändert sich deshalb wenig. Der Ministerrat wird nach derzeitigem Stand am 27. September 2022 über die neue Corona-Verordnung des Landes entscheiden.
Bessere Ausgangslage als in den vorangegangenen Jahren
„Wir rechnen damit, dass die Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder ansteigen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, 16. September 2022 am Rande der Bundesratssitzung in Berlin. „Gleichzeitig ist die Ausgangslage aber deutlich besser als in den vergangenen Jahren. Die Impfungen verhindern zuverlässig einen schweren Krankheitsverlauf oder gar, dass Menschen sterben.“
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 sollen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes Basisschutzmaßnahmen in infektiologisch kritischen Bereichen in ganz Deutschland gelten: etwa die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr oder eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr bleibt
Für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen soll ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Ergänzend dazu wird durch Regelungen in den Corona-Verordnungen der Bundesländer die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), also die Pflicht eine OP-Maske in Bussen und Bahnen zu tragen, beibehalten. Darauf hatten sich die Gesundheitsministerinnen und -minister kürzlich verständigt.
„Wie beobachten die Infektionslage weiterhin sehr genau. Die derzeitige Situation erfordert es nicht, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Das ist für uns weiterhin zentral. Der überwiegende Teil der Menschen in Baden-Württemberg hat sich in den vergangenen Jahren sehr solidarisch gezeigt und verantwortungsvoll gehandelt. Deshalb werden wir auch die Corona-Situation in diesem Herbst und Winter gemeinsam meistern“, so Minister Lucha abschließend.
Voraussichtlicher Zeitplan für die Corona-Verordnung
- 16. September 2022: Verkündung der 3. Änderungsverordnung zur 13. Corona-Verordnung im Gesetzblatt auf Grundlage des bisherigen Infektionsschutzgesetzes.
- Tritt am 19. September 2022 in Kraft
- Verlängerung der Verordnung bis zum 23. September 2022
- 22. September 2022: Not-Verkündung der 4. Änderungsverordnung zur 13. Corona-Verordnung auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes (Übergangsfrist)
- Tritt am 23. September 2022 in Kraft
- Anpassung an das neue Infektionsschutzgesetz
- Verlängerung der Verordnung bis zum 30. September 2022
- 27. September 2022: Kabinett beschließt voraussichtlich die 14. Corona-Verordnung des Landes
- 30. September 2022: Verkündung der 14. Corona-Verordnung des Landes im Gesetzblatt
- 1. Oktober 2022: Inkrafttreten der 14. Corona-Verordnung des Landes.
- Bisherige Regelungen bleiben zunächst weiter bestehen.
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