Wohin mit weihnachtlichen Abfällen?
Presse LHS
Lametta, verdorrte Adventskränze, Gänsegebein oder abgebranntes Silvesterfeuerwerk: Auch an den feierlichsten und gemütlichsten Tagen entsteht Abfall. Wohin damit, das erklärt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart AWS.
Adventskranz und Tannenreisig sind Biogut. Theoretisch – nämlich immer dann, wenn es wirklich nur die Zweige sind, Natur pur also. Sobald noch ein bisschen Deko dranhängt, wenn Kunstschnee oder Glitzer aufgesprüht ist, Kunststoff oder Metallteile enthalten sind, dürfen weder Kranz noch Baum in die Biotonne. Dann sind sie Restabfall.
Die Reste von der Gans, Pellkartoffelschalen, Raclette?Rinde oder verdorbene Orangen: Wenn sie nicht mehr für den Verzehr geeignet sind, sind alle Essensreste in der Biotonne gut aufgehoben. Wirklich alle. Denn das Biogut aus Stuttgart geht anschließend in die Vergärung. Und dort sind, anders als bei anderer Verwertung, auch gekochte Lebensmittel willkommen.
Backpapier, egal ob fettig oder fabrikneu, gehört in den Restabfall. Dasselbe gilt auch für das allermeiste Geschenkpapier – sobald es beschichtet ist, und das ist es in der Regel. Papierservietten gehören, wie überhaupt alles aus Zellstoff, ebenfalls nicht ins Altpapier, sondern in den Restabfall. Denn Altpapier ist ein Rohstoff. Daraus wird Recyclingpapier hergestellt. Und das funktioniert nicht mit Zellstoff, ebenso wenig mit beschichtetem oder verschmutztem Papier.
Eine defekte Lichterkette kann hoffentlich repariert werden. Wenn nicht, gilt sie als Elektroschrott, wird also auf dem Wertstoffhof oder – ein besonderer Service in Stuttgart – am Wertstoffmobil abgegeben.
Geschenkschleifen, Lametta, Frischhaltefolie – all das ist Restabfall. Genau wie ein Christbaum aus Kunststoff. In den Restabfall gehört zudem alles, was vom Silvesterfeuerwerk übrigbleibt, also abgebrannte Wunderkerzen und Feuerwerkbatterien sowie auch aller Unrat von der Straße.
Und wohin mit dem Christbaum, also einem echten Baum aus dem Wald, wenn er nach Dreikönig ausgedient hat? Der AWS organisiert für Stuttgart eine kostenfreie Christbaumsammlung. Dafür bringen Stuttgarterinnen und Stuttgarter den Baum an einen der dafür vorgesehenen Plätze. 173 gibt es im Stadtgebiet. Sie sind mit Schildern gekennzeichnet.
Die Bäume dürfen ab dem 26. Dezember an diesen gekennzeichneten Plätzen abgelegt werden bis spätestens 9. Januar 2023. Nach dem 9. Januar ist das ausschließlich dort möglich, wo der AWS die Bäume noch nicht abgeholt hat und die Plätze noch gekennzeichnet sind.
Sammelplätze für Weihnachtsbäume ab 26. Dezember 2022
Ganz wichtig: Jeder Baum sollte komplett abgeschmückt sein, bevor er zur Sammlung ablegt wird. Weihnachtsschmuck kann giftige Schwermetalle wie Blei enthalten. Daher darf keinerlei Lametta oder Engelshaar mehr am Baum sein, keine Deko und auch keine Aufhänger von Weihnachtskugeln. Denn die Bäume sind wertvolles Biogut, und all die anderen Stoffe haben darin nichts zu suchen.
Andere Lösungen sind umweltfreundlicher, also besser, sagt Markus Töpfer, Geschäftsführer des AWS: „Wer einen Baum im Topf kauft, am besten bei regionalen Lieferanten, kann ihn nach dem Fest in den Garten pflanzen oder verschenken.“ So lässt sich Abfall vermeiden. Oder man verwertet den Baum selbst: Tannenzweige lassen sich gut als Frostschutz einsetzen, im Garten, auf dem Balkon oder auf Gräbern. Wer einen Häcksler hat oder leihen kann, verarbeitet den Baum zu kleinen Holzschnipseln, die zum Mulchen verwendet oder auch kompostiert werden können. Auch auf den
Stuttgarter Häcksel- und Kompostplätzen können Stuttgarterinnen und Stuttgarter ihre abgeschmückten Weihnachtsbäume abgeben.
Archivfotos, Klaus