Anmeldung zur Grundschule – Stuttgart
Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 sind alle Kinder, die bis 30. September 2011 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet die Grundschule zu besuchen. Dasselbe gilt
Kinder, die bis zum 30. Juni 2012 das sechste Lebensjahr vollendet haben, wenn sie von den Erziehungsberechtigten angemeldet werden und wenn sie die Voraussetzungen zur Aufnahme in die Grundschule erfüllen.
Die Anmeldung zur Grundschule findet am 14. bis 18.März statt
Die zuständige Grundschule lädt die Erziehungsberechtigten schriftlich zur Anmeldung ihrer Kinder ein. Alle Erziehungsberechtigten, die keine Einladung erhalten, wenden sich bitte am 2. März 2011 an die für ihren Wohnsitz zuständige Grundschule.
Die maßgebende Grundschule ist der Amtsblattbeilage Grundschulen, die der heutigen Ausgabe beiliegt, zu entnehmen. (Hier im Internet zu ersehen: stuttgart – GRUNDSCHULEN.pdf)
Die Anschrift des Schulverwaltungsamt: Stuttgart/Schulverwaltungsamt
Info im Amtsblatt Nr. 7 vom 17.02.2011
Foto, leider ist der Fotograf unbekannt