Keine guten Aussichten für das Lindenschulzentrum in S Untertürkheim
Beste Infos zur Schule: Enslinweb/das ut-portal/ut_lindenschule und lrs.s.bw.schule/geschichte
Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Blockade der Schulsanierung Lindenschulzentrum beseitigen
Kein Baustopp durch S21 und die Deutsche Bahn AG
In den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2010/11 im Herbst 2009 wurde der dringend benötigte Ersatz der Schulpavillons am Lindenschulzentrum beschlossen. Im Februar 2010 wurden die Architekten mit der Genehmigungsplanung, also der Erstellung des Baugesuchs, durch den Gemeinderat einstimmig beauftragt.
Inzwischen wurde aber bekannt, dass die Baumaßnahmen am Lindenschulzentrum nicht genehmigt werden können. Das Bauprojekt Stuttgart 21 hat eine Veränderungssperre im Bereich der geplanten Baumaßnahmen am Lindenschulzentrum zur Folge. Die dringend benötigten Schulsanierungsmaßnahmen und damit ein Gemeinderatsbeschluss können nicht umgesetzt werden.
Um die Baugenehmigung zu erhalten, hat die Verwaltung für das Lindenschulzentrum zwischenzeitlich sogar ein zusätzliches Bodengutachten in Auftrag gegeben. Dieses liegt nun seit Ende 2010 vor und bescheinigt den geplanten Schulbaumaßnahmen, dass sie für den Tunnelbau problemlos sind. Im laufenden Genehmigungsverfahren lässt die Bahn nun aber erneut mit der Freigabe der Veränderungssperre auf sich warten. Keine Kommunikation von Seiten der Bahn mit der Stadt Stuttgart. Der Projektpartner Bahn schweigt.
Im Laufe der langen Beratungen zum Bauvorhaben am Lindenschulzentrum war nie bekannt, dass es dort diese Veränderungssperre gibt. Ebenso gab es keinen Hinweis auf mögliche zusätzliche Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben.
Wenn es denn so ist, dass bei allen Grundstücken, die irgendwie im Bereich der geplanten Strecken oder Bauflächen von S 21 liegen, solche restriktiven Veränderungssperren bestehen, dann hat das deutliche Auswirkungen auf die Stadt. Denn das würde bedeuten, dass in diesen Bereichen nicht vor Fertigstellung der Arbeiten, also frühestens nach 2020, gebaut werden dürfte. Bekannt sind bisher das Lindenschulzentrum, das Wohngebiet Maybachstraße und der geplante Seelbergdurchlass.
Wir beantragen daher:
1. In der nächsten Sitzung des UTA berichtet die Verwaltung über den Stand des Verfahrens des Bauvorhabens am Lindenschulzentrum. Dabei berichtet sie u.a. zu folgenden Punkten:
a) Sachstand Veränderungssperre und Bauvorhaben
b) Terminierung des Bauvorhabens, mögliche Verzögerung durch die Veränderungssperre
c) zusätzliche Kosten auf Grund der Veränderungssperre (Bodengutachten, etc.)
d) Stellungnahme der Bahn zum Bauvorhaben Lindenschulzentrum
2. Die Verwaltung legt dar, welche Planungen und Bauvorhaben noch durch Veränderungssperren o.ä. durch das Projekt Stuttgart 21 beeinträchtigt sind.
Wir hoffen, dass schnellstens eine Lösung gefunden wird.
Neuester Bericht in der Untertuerkheimer-Zeitung/Grünes Licht für Neubau im Lindenschulzentrum , na bitte geht doch.
Fotos, Klaus
Hallo,
die Veränderungssperre, zunächst nach § 14, BauGB, betrifft ja nicht nur kommunale Bauten, sondern auch das Verfügungsrecht über das Eigentum von Mitbürgern.
Hätte ich ein Grundstück innerhalb ( oben bleiben ) des planfestgestellten Bereiches, könnte ich noch nicht einmal eine alte Garage ersetzen. Von tiefgreifenden Sanierungsmaßnahmen an einem im Privatbesitz befindlichen Gebäude einmal ganz abgesehen. So wird, ganz „demokratisch“, das Recht der Bürger auf Verfügungsrecht über das eigene Eigentum, zu Gunsten einer gewinnorientierten Staatsfirma ausgehebelt.
Die Veränderungssperre wird üblicherweise genau von der BEHÖRDE erlassen, die z.B. den Umbau des Lindenschulzentrums genehmigt hat. Man darf gespannt sein, welche Ergebnisse und/oder Erkenntnisse daraus erwachsen.
stratkon