Sicherung und Förderung von Fußgängern
Anfrage:
Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Im Juni 2011 unterzeichnete der Ober- bürgermeister für die Landeshauptstadt die „Internationale Charta für das Gehen“. Das Amtsblatt übertitelte seinen Bericht über die Unterzeichnung mit der zutreffenden Aussage: „Zu Fuß gehen macht glücklich“.
Wir haben diese Selbstverpflichtung ausdrücklich begrüßt und die Erwartung gehegt, dass sie nun auch in die städtische Wirklichkeit umgesetzt wird. Die Charta verpflichtet ihre Unterzeichner, Maßnahmen zur Förderung des zu Fuß Gehens in der Stadt zu ergreifen.
Seit Beginn des Jahres 2012 haben sich jedoch im Stuttgarter Stadtgebiet bedauerlicherweise mehrere schwere Unfälle mit Fußgängern ereignet.
Insbesondere das Zuparken von Fußwegen und das Eckenparken schaffen in der Stadt gefährliche Situationen vor allem für Kinder.
Wir nehmen diese zum Anlass nachzufragen,
– welche Maßnahmen zur Sicherung oder Förderung des Fußgängerverkehrs seit Unterzeichnung der „Charta“ geplant oder umgesetzt wurden?
– welche Unfallschwerpunkte bzw. Ursachen bei Fußgängerunfällen der letzten Zeit benannt und wie diese behoben werden können?
– welche Schwerpunktaktionen seitens des Ordnungsamtes und der Polizei zur Sanktionierung von gefährdenden Verkehrsverstößen durchgeführt wurden oder geplant werden?
– wie stellt die Verwaltung sicher, dass insbesondere die Schulwege frei von Gefahren, wie z.B. Zugeparkte Straßenecken und Gehwege bleiben?
Wir bitten um einen Bericht in Ausschuss für Umwelt und Technik. Polizei und die beteiligten Ämter sollen dazu eingeladen werden.
Gezeichnet
Michael Kienzle, Jochen Stopper und Peter Pätzold
Siehe auch unsere Beiträge zum Thema Fußgänger
Foto, Archiv GKB