Aufhebung des Aufenthalts- und Betretungsverbots für Teile des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart
Das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart hat als Ortspolizeibehörde am 22. Dezember 2011 ein befristetes Aufenthalts- und Betretungsverbot für Teile des Mittleren Schlossgartens erlassen und am 15. Februar 2012 in Kraft gesetzt. Da die polizeilichen Maßnahmen zur Einrichtung des Baufelds abgeschlossen sind, hebt das Amt für öffentliche Ordnung das Aufenthalts- und Betretungsverbot ab Dienstag, 28. Februar 2012, 18 Uhr auf.
Außerhalb des Schutzzauns für die Juchtenkäferpopulation (siehe grüner Schutzbereich) und außerhalb der Baustelle kann der Mittlere Schlossgarten wieder betreten werden. Die Wegeverbindungen (siehe gestrichelte Linien) ergeben sich aus dem Plan.
Die Straße am Schlossgarten wird voraussichtlich am Mittwoch, 29. Februar 2012 wieder geöffnet.
Weitere Infos unter stuttgart/Aufhebung des Aufenthalts….