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Faktencheck zur Gäubahn abgeschlossen

Posted by Klaus on 26th November 2022 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB, Stuttgart

Presse LHS

Am Freitag, 25. November, fand der Faktencheck Gäubahn des Interessenverbandes Gäu-Neckar-Bodenseebahn (IV GNBB) in der Sparkassenakademie am Pariser Platz in Stuttgart statt.

Außer den Mitgliedern des Interessenverbands nahmen die Deutsche Bahn, das Verkehrsministerium Baden-Württemberg, der Verband Region Stuttgart und die Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Verkehrsclub Deutschland, der Verband Pro Bahn, der Landesfahrgastbeirat und der Landesnaturschutzverband am Faktencheck teil. Die Öffentlichkeit konnte das Treffen im Livestream verfolgen.

Der Faktencheck Gäubahn diente der transparenten Darstellung des Themas und der Versachlichung der aktuellen Diskussion. Deutsche Bahn und Landeshauptstadt Stuttgart stellten dar, welche Auswirkungen der Weiterbetrieb der bisherigen Bahnanlagen bis Stuttgart Hbf hätte. Deutsche Bahn und Verkehrsministerium Baden-Württemberg erläuterten das von der Bahn vorgesehene Konzept eines Umstiegs in Vaihingen und einer vom Land geplanten zusätzlichen Weiterführung bis zu einem Nordhalt.Zudem stellte die Deutsche Bahn die Ergebnisse der Prüfungen von alternativen Führungen der Gäubahn vor. Gezeigt wurden die Ergebnisse der Prüfung von Umleitungsstrecken über Tübingen oder Renningen. Dargestellt wurden auch Prüfungen über die Verlängerung von S-Bahn Verbindungen über Herrenberg hinaus in Richtung Süden oder die Nutzung der S-Bahn?Stammstrecke für Intercity?Züge.

Die Gäubahn ist für Stuttgart und die Stuttgarterinnen und Stuttgarter eine ganz wichtige Verbindungsachse. Deswegen setzt sich Stuttgart auch aktiv und mit großer Überzeugung für die Gäubahn ein.

Dr. Frank Nopper, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart

Für alle Mitglieder des Interessensverbandes ist der Bahnverkehr auf der Gäubahn ein wichtiges Anliegen. In der offenen Diskussionsrunde wurde deutlich, dass alle Teilnehmer an einer konstruktiven Lösung Interesse bekundet haben, die dem Bahnverkehr zwischen Landeshauptstadt und dem südlichen Landesteil nutzt.

Statements der Teilnehmer Weiterlesen>>>>>>>

(Gemeinsame Pressemitteilung von Interessenverband Gäu?Neckar?Bodenseebahn, Verkehrsministerium Baden?Württemberg, Verband Region Stuttgart und Landeshauptstadt

Archivfoto

Stadträte zu Pfaffensteigtunnel und Panorama- strecke (Gäubahn)

Presse LHS

Stuttgart-West - WestbahnhofDie Gäubahn soll künftig über den so genannten Pfaffensteigtunnel an den Stuttgarter Flughafen und von dort an den neuen Hauptbahnhof fahren. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 27. Juli 2022 für die Umsetzung dieses Plans gestimmt.

Damit bestätigen die Gemeinderätinnen und -räte die Ergebnisse des Lenkungskreises Stuttgart 21 vom 18. Juli. Zugleich bekräftigt der Rat einstimmig den Erhalt der Panoramabahn nach Stuttgart Nord.

Der Bund will mit dem Bau des Pfaffensteigtunnels den Verkehr auf der Gäubahn verbessern. Die Züge der Gäubahn sollen so Teil des Deutschladtaktes werden, die Verbindung zwischen Singen nach Stuttgart soll verkürzt werden. Zudem wird der Mischverkehr von S-Bahnen und Fern-/ Regionalzügen zwischen Oberaichen/Rohr und dem Flughafen vermieden. Auch die voraussichtliche einjährige Sperrung der S?Bahnstation am Flughafen entfällt.

Neue Verbindungen könnten geschaffen werden

Der Erhalt der Panoramabahn bis Stuttgart Nord ist Grundlage für die künftige Verbindung von Stuttgart Vaihingen in den Stuttgarter Norden über das Jahr 2025 hinaus. Die Stadt Stuttgart wird nun über das konkrete Vorgehen mit den Projektpartnern verhandeln. In einem ersten Schritt wird es darum gehen, eine Organisationsstruktur zu schaffen, welche sich mit den Aufgaben zum Erhalt der bestehenden Schienen und dem Bau eines Nordhalts befasst.

Über die Panoramabahn nach Stuttgart Nord könnten auch neue Verbindungen in Richtung Feuerbach und Bad Cannstatt geschaffen werden.

Archivfoto

Hohe Nachfrage bei Erhalt der Panoramabahn (Gäubahn)

Pressemeldung

Der Erhalt der Panormabahn in Stuttgart ist sinnvoll. Das sagt eine vom Verkehrsministerium beauftragte Untersuchung zum Fahrgast- potenzial. Mehr als 10.000 Fahrgäste könnten die Bahnstrecke zwischen Stuttgart-Vahingen und dem Talkessel täglich nutzen.

Ist es sinnvoll, die Panoramabahn dauerhaft zu erhalten? Hierzu hat das Verkehrsministerium beim Verkehrswissenschaftlichen Institut (VWI) Stuttgart eine Untersuchung der Potenziale in Auftrag gegeben. Die Antwort des VWI lautet eindeutig: Ja, sehr!

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte dazu: „Die Studie des VWI lässt keine Zweifel: Die Panoramabahn bietet mit einer leistungsstarken Anbindung auch langfristige Vorteile und Möglichkeiten als Ergänzung zum neuen Eisenbahnknoten Stuttgart. Sie dauerhaft zu erhalten, ist überaus sinnvoll. Im Sinne der Verkehrswende, von Angebotsausweitungen und einer notwendigen Redundanz wäre es ein Riesenfehler, die Panoramabahn nicht weiter zu nutzen. Sie muss auch leistungsfähig angebunden werden.“

Auch als Ausweichstrecke im Störungsfall wertvoll

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Ullrich Martin, Direktor des Instituts für Eisenbahn- und Verkehrswesen der Universität Stuttgart, machte deutlich: „Entscheidungen zur Erhaltung der Panoramabahn als durchgängig zweigleisig nutzbare Tangentiallinie müssen jetzt zeitnah auf der Grundlage eines für alle Beteiligten tragfähigen Kompromisses gefunden werden. Nur so können die zu erwartenden Vorteile vollumfänglich genutzt und verzögerungsbedingte Kostenerhöhungen vermieden werden.“

Minister Winfried Hermann hob hervor: „Das Positionspapier von Prof. Martin verdeutlicht, dass die Panoramabahn auch im Störungsfall bei Sperrung der S-Bahn-Stammstrecke als Ausweichstrecke wertvoll ist und grundsätzlich die Resilienz im Netz erhöht.“

Untersuchung der Panoramabahn notwendig

Nach der Konzeption des Projekts Stuttgart 21 wird die Gäubahn über den Flughafen geführt und der innerstädtische Streckenabschnitt der Gäubahn in Stuttgart, die sogenannte Panoramabahn wird funktionslos. Die Pläne von Stuttgart 21 sehen vor, dass die Gleise der Gäubahn im Stuttgarter Norden unterbrochen werden, damit die S-Bahn-Gleise aus Richtung Feuerbach an die neue Haltestelle Mittnachtstraße angebunden werden können. Die Panoramabahn, soll anschließend nicht wieder angebunden werden.

Doch bereits Heiner Geißler forderte in seinem Schlichterspruch 2010, den auch der damalige Bahnchef begrüßte, den Erhalt der Panoramabahn und eine „leistungsfähige Anbindung“, zusätzlich zur Führung der Gäubahn über den Flughafen. Zusammen mit dem renommierten Schweizer Verkehrsberatungsunternehmen SMA schlug er auch die Anbindung an den neuen Tiefbahnhof (Stichwort: Kombibahnhof) vor. „Diese Idee nimmt die sogenannte unterirdische Ergänzungsstation auf“, erläuterte Minister Winfried Hermann.

Ministerium für Verkehr: Erhalt der Panoramabahn

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Archivfoto

Ein ehemaliges Bahnhöfle an der Gäubahn in Stuttgart – Haltepunkt Wildpark

1.03.2022 Mal wieder wurde ein Kleinod in Stuttgart entdeckt – Ein Haltepunkt, an dem kein Zug mehr hält

Unser Beitrag stammt ja schon aus dem Jahr 2011

An der Leonberger Straße gibt es noch das alte Bahnhöfle Rudolf Sophien Stift an dem heute nicht mehr angehalten wird.

Eine alte Aufnahme des Bahnhöfle findet man unter facebook/Bahnhofserinnerungen und wikipedia/Haltepunkt_Stuttgart-Heslach, ebenfalls eine interessante Seite: verkehrsrelikte/bahn/int/stuttgart

Unsere Beiträge zur Gäubahn: Das soll mal ein Beitrag zur Gäubahn werden
Nächster Halt “Westbahnhof” – Hält bald die S-Bahn am Westbahnhof???

Fotos, Klaus

OB Nopper: Gäubahngipfel zügig einberufen

Presseinfo LHS

Der vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister Steffen Bilger vorgeschlagene Gäubahntunnel kann nach Einschätzung von Stuttgarts OB Dr. Frank Nopper enorme Vorteile für Stuttgart und die Region bringen:

Zürich rückt 20 Minuten näher an Stuttgart heran und die Gäubahnstrecke kann in den Deutschlandtakt integriert werden.

Die Verlässlichkeit des Schienenverkehrsknotens Stuttgart wird durch die Trennung von S-Bahn und Fernverkehr in und aus Richtung Flughafen höher. Es gibt keine einjährige Unterbrechung der S-Bahn von und nach Filderstadt. Den Anwohnern in Rohr und Leinfelden?Echterdingen bleiben Beeinträchtigungen durch Schall und Erschütterungen erspart. Möglicherweise werden artenschutzrechtliche Konflikte vermieden. Land, Stadt und Region müssen jetzt mit Bund und Bahn in Sachen Gäubahn reinen Tisch machen und sich baldmöglichst zu einem Gäubahngipfel mit dem Ziel einer Verständigung treffen. Bis auf Weiteres muss das Planfeststellungsverfahren für die bisherige Variante fortgeführt werden. Voraussetzung für ein Umschwenken zur neuen Variante mit dem Gäubahntunnel ist laut Nopper, dass der Bund zahlt und den zügigen Bau des Tunnels verbindlich zusagt.

Nopper abschließend: „Die Zusage des Bundes, dass er die Kosten übernimmt und er zudem einen verlässlichen Zeithorizont für die Umsetzung aufzeigt, ist das Gebot der Stunde und Voraussetzung für eine Vertragsänderung mit den Projektpartnern. Für Stuttgart ist das Verkehrsprojekt Stuttgart 21 ein wichtiges Projekt, aber auch das damit verbundene Städtebauprojekt Rosenstein. Das neue Rosensteinquartier ist nicht nur für Stuttgart das zentrale innerstädtische Wohnungsbauprojekt, sondern es ist auch das größte Wohnungsbauprojekt in der Region, welches wir so schnell wie möglich und ohne weitere Verzögerungen realisieren wollen.“

Foto, Archiv Klaus

Fahrgastbeirat kritisiert geplante Gäubahn-Unterbrechung

Posted by Klaus on 3rd Februar 2021 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Pressemeldung 3.02.2021

Der Fahrgastbeirat hat sich mit zahlreichen Themen des Schienenverkehrs im Land beschäftigt. Das Gremium kritisierte die ab Sommer 2025 geplante dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn im Stadtgebiet Stuttgart im Rahmen des Projektes Stuttgart 21.

Mit einer großen Bandbreite von Themen beschäftigte sich der Fahrgastbeirat Baden-Württemberg auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2020: Entwicklung der neuen Betreiber Abellio und Go-Ahead, streckenbezogene Entschädigungs- regelungen für Fahrgäste, Treue-Aktion für Fahrgäste, die Strategie 2030 für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Strecken- reaktivierungen, Gäubahnunterbrechung. Die Themen wurden unter anderem von Vertretern des Verkehrsministeriums beziehungsweise der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) vorgestellt und im Gremium diskutiert.

Entwicklung bei den neuen Betreibern Abellio und Go-Ahead

Wie in den Sitzungen zuvor stand die Entwicklung bei den beiden neuen Schienenpersonennahverkehr-Betreibern Abellio und Go-Ahead ganz oben auf der Agenda des Fahrgastbeirates (FGB-BW). Erfreulicherweise sind die Pünktlichkeits- und Zuverlässigkeits­werte bei beiden Betreibern steigend, liegen aber immer noch unter den vertraglich vereinbarten Zielen. Noch immer leidet Abellio unter Fahrzeugmangel und Softwareproblemen.

Streckenbezogene Entschädigungsregelungen

Die streckenbezogenen Entschädigungsregelungen auf Strecken, die ab Sommer 2019 schlechte Pünktlichkeits- und Zuverlässigkeitswerte (Zugausfälle) aufwiesen, wurden inzwischen ausgezahlt. Der FGB-BW hatte sich schon frühzeitig für die Aufnahme einer generellen Entschädigungsregelung in die Fahrgastrechte ausgesprochen. Der FGB-BW lobte die für die Fahrgäste einfach zu beantragende Entschädigung, die auch rasch ausgezahlt wurde.

Treue-Aktion für Fahrgäste

Mit dem Corona-Lockdown konnten viele Zeitkarteninhaber ihre Fahrkarte nicht mehr ausnutzen – es bestand die Gefahr, dass gerade Stammkunden des öffentlichen Verkehrs die Dauerkarte kündigen und die Verkehrsunternehmen dann hohe Einnahmeausfälle erleiden könnten. Als eine Maßnahme zur Kundenbindung wurde deshalb im Sommer 2020 die bwAboSommer-Aktion durchgeführt, die allen Abo-Kunden in Baden-Württemberg während der Sommerferien die Nutzung des ÖPNVs im ganzen Land ohne Aufpreis ermöglichte. Diese Aktion kam bei den Fahrgästen sehr gut an. Der FGB-BW wurde über weitere geplante Aktionen zur Kundenbindung informiert, die inzwischen als „bwTreueBonus“ veröffentlicht worden sind. Der FGB-BW sieht solche Kundenbindungsaktionen in der derzeitigen Lage als sehr wichtig an und schlägt vor, auch im Sommer 2021 wieder eine Abo-Sommer-Aktion anzubieten.

ÖPNV-Strategie 2030

Im Rahmen einer Zukunftskommission wird derzeit eine ÖPNV-Strategie 2030 für das Land Baden-Württemberg entwickelt. In einem Zwischenbericht wurde der FGB-BW über den bisherigen Stand und das weitere Verfahren informiert. Zur Einhaltung der Klimaschutzziele ist eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen notwendig – doch wie kann dieses Ziel erreicht werden? Die ÖPNV-Strategie 2030 soll die notwendigen Maßnahmen beschreiben. Die erste Stufe ist die Veröffentlichung eines ÖPNV-Berichtes der die aktuelle Lage des ÖPNVs in Baden-Württemberg im Vergleich zu Regionen in Österreich und der Schweiz darstellt. Der FGB-BW begrüßt die Grundzüge der ÖPNV-Strategie 2030 der Vorsitzende des FGB-BW arbeitet in der Zukunftskommission mit.

Streckenreaktivierungen

Das Verkehrsministerium informierte über die Potentialanalyse für 42 ehemalige Eisenbahnstrecken. Für über die Hälfte der Strecken zeigt die Potentialuntersuchung ein hohes bis mittleres Fahrgastpotential auf. Der FGB-BW begrüßt die Initiative des Landes. Angesichts der hohen Förderung durch Bund und Land könnten in den nächsten Jahren viele Eisenbahnstrecken – teilweise als Stadtbahn – wieder in Betrieb gehen und damit viele Gemeinden wieder an das Schienennetz angeschlossen werden.

Gäubahn-Unterbrechung

Über die ab Sommer 2025 geplante dauerhafte Unterbrechung der Eisenbahnstrecke Stuttgart-Horb-Rottweil-Singen (Htwl)-Schaffhausen-Zürich (Gäubahn) im Stadtgebiet Stuttgart im Rahmen des Projektes Stuttgart 21 informierte das Verkehrsministerium. Zur Anbindung der S-Bahn-Gleise von der neuen Station „Mittnachtstraße“ zum Nordbahnhof soll die Gäubahn kurz vor dem Hauptbahnhof unterbrochen werden. Als Alternative sieht die Planung zwei neue Halte der Gäubahnzüge in Stuttgart-Vaihingen und Stuttgart-Nord vor. Nach der ursprünglichen Planung wäre kurze Zeit später die neue Gäubahnanbindung über den Flughafen in Betrieb gegangen, doch derzeit geht man dort von einer mehrjährigen Verzögerung aus. Das Verkehrsministerium legte dar, wie man sich auf verschieden Ebenen bei der Deutschen Bahn und der Stadt Stuttgart gegen die Unterbrechung eingesetzt habe – leider bisher erfolglos.

Der FGB-BW zeigte sich enttäuscht und empört, dass sich das Verkehrsministerium bei der Vermeidung der Unterbrechung nicht durchsetzen konnte, sondern nur eine Minderung der Belastung für die Fahrgäste durch die Unterbrechung erreichte. Der FGB-BW hat sich deshalb an den Ministerpräsidenten und den Verkehrsminister gewandt. Der FGB-BW sieht die Unterbrechung der Gäubahn als gesetzwidrig an, weshalb das Land solange den Betrieb von Zügen von der Gäubahn zum Hauptbahnhof Stuttgart bestellen soll, bis eine alternative Gäubahnanbindung zur Verfügung steht.

Fahrgastbeirat Baden-Württemberg

Quelle: Fahrgastbeirat Baden-Württemberg

Fotos, Klaus

Museumszug Feuriger Elias – „Strohgäubahn“ Korntal – Weissach und zurück 13.09.

 

Lok 16 der „Feurige Elias“

Info der GES

13. September, 3. Oktober, 25. Oktober, 6. Dezember

Fahrplan – Flyer

Korntal – Weissach
km Station
Dampfzug
Dampfzug
Dampfzug
0 Korntal ab
09.16
12.16
16.16
5 Münchingen
09.30
12.30
16.30
8 Schwieberdingen
09.40
12.40
16.40
11 Hemmingen
09.50
12.50
16.50
16 Heimerdingen
10.02
13.02
17.02
22 Weissach an
10.16
13.16
17.16
Weissach – Korntal
km Station
Dampfzug
Dampfzug
Dampfzug
0
Weissach ab
10.43
14.43
17.43
6
Heimerdingen
11.00
15.00
18.00
11
Hemmingen
11.10
15.10
18.10
14
Schwieberdingen
11.18
15.18
18.18
17
Münchingen
11.26
15.26
18.26
22
Korntal an
11.43
15.43
18.43

Der Museumszug „Feuriger Elias“ hält nicht in Korntal-Gymnasium und Münchingen-Rührberg!

Stadt nimmt Stellung zur Gäubahn-Diskussion – Bürgermeister Plätzold: „Zeitplan für Bebauung des Rosenstein-Quartiers darf nicht beein- trächtigt werden“

Info LHS

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Montag, 29. Juni, auf die Diskussionen zu neuen Planungen für den Abschnitt der Gäubahn auf den Fildern reagiert. Peter Pätzold, Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, betonte: „Wichtig ist, dass unser Zeitplan für die Bebauung des künftigen Rosenstein-Quartiers davon nicht beeinträchtigt wird. Wir wollen sobald wie möglich mit der Aufsiedlung des neuen Quartiers starten.“ Dies werde voraussichtlich ab Ende 2023 der Fall sein, wenn die Landeshauptstadt mit der Entwicklung auf C1 an den Wagenhallen beginne.
Es ist im Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart, dass auf den Fildern eine neue Verkehrsdrehscheibe für den Bahnverkehr entstehen soll – für die Stadtbahn, die S-Bahn, den Regionalverkehr und den Fernverkehr und in unmittelbarer Nähe zum Manfred-Rommel-Flughafen sowie zur Landesmesse Stuttgart. Daher hat der Stuttgarter Gemeinderat im Mai 2015 die Anbindung der Gäubahn an diese Drehscheibe beschlossen und dies im Januar 2018 nochmals bestätigt. Bürgermeister Pätzold: „Wir stehen neuen Planungen für den Filderbereich grundsätzlich offen gegenüber, sofern es sich auch tatsächlich um eine verkehrlich bessere Lösung handelt und die Finanzierung gesichert ist. Solange dies nicht eindeutig geklärt ist, sehen wir die aktuelle Planung als bindend.“

Auch an der Haltung der Stadt zur Interimslösung für die Zeit zwischen der Unterbrechung der Panorama-Bahn und der Anbindung der Gäubahn an die Neubaustrecke auf den Fildern hat sich nichts geändert. Pätzold: „Ein Gutachten des Verkehrswissenschaftlichen Instituts Stuttgart im Auftrag der SSB hat gezeigt, dass ein Umsteigebahnhof für Fern- und Regionalzüge in S-Vaihingen mit Umstieg zu S- und Stadtbahn verkehrlich machbar ist.“ Der von Land, Stadt und VRS gemeinsam geplante Interimshalt am Nordbahnhof hätte positive verkehrliche Wirkungen und biete gute ergänzende Umstiegsmöglichkeiten für aller Gäubahnanlieger, so der Bürgermeister.

Fotos, Blogarchiv

Antrag „Kappung der Gäubahn: Welche Möglichkeiten hat die Stadt Stuttgart?“

PM Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion

Aktuell gibt es eine rege Diskussion über den Umgang mit der Gäubahn und deren Endstation in der Zeit nach der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs Stuttgart 21 und der verzögerten Eröff-nung des Flughafenbahnhofs. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stuttgarter Rat-haus stand dem Projekt von Anfang an kritisch gegenüber.
Ursprünglich war noch vorgesehen, dass die Fahrgäste der Regionalzüge aus Horb, Singen und Zürich in der Zeit zwischen Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs und der Eröffnung des Flug-hafenbahnhofs in Böblingen hätten umsteigen müssen. Und ursprünglich war die Unterbre-chung der Strecke nur für sechs Monate geplant. Nach dem aktuellen Zeitplan muss aber mit einer Unterbrechung mindestens zwischen der geplanten Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs im Jahr 2025 und der noch nicht terminierten, aber deutlich späteren Eröffnung des Flugha-fenbahnhofs gerechnet werden. Eine Endstation der Gäubahn in Böblingen wäre daher den Pendlerinnen und Pendler, die ohnehin mit den Erschwernissen der Baustelle zurechtkommen müssen, für diesen langen Zeitraum nicht zuzumuten.
Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass das Land Baden-Württemberg durch das Verkehrs-ministerium die Schaffung des Regionalhalts Vaihingen vorangetrieben hat, der im Jahr 2021 eröffnet werden soll. Durch ihn werden die negativen Auswirkungen der Gäubahn-Kappung deutlich reduziert und die Zeitverzögerung der Gesamtfahrt auf acht Minuten gemindert. Au-ßerdem bietet er viele Chancen für Stuttgart-Vaihingen. Es gibt durch ihn mehr Umsteigemög-lichkeiten vom Nahverkehr, Erweiterungsmöglichkeiten für zusätzliche S-Bahn- und Regional-bahnangebote, und auch Fernverkehrszüge könnten später in Vaihingen halten. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um den Umstieg auf die Schiene zu fördern. Für Stuttgart eine Angebotsver-besserung im schienengebundenen Nahverkehr!
Neben dem Regionalhalt in Vaihingen soll für die Interimszeit auch ein Nordhalt im Bereich des Nordbahnhofs hergestellt werden. Diese neue Station würde die negativen Auswirkungen der Kappung ebenfalls mindern und ist deswegen zu begrüßen.
Aktuell gibt es nun eine Diskussion über eine weitere Verbesserung der Anbindung der Gäubahn in der Interimszeit, auch von Seiten jener Gäubahn-Anlieger, die mit großer Mehr-heit Stuttgart 21 unterstützt und die ursprüngliche Planung der Gäubahn-Unterbrechung mit-getragen haben und heute die Mängel des Projekts erfahren.
Wir halten es aber für notwendig, die Forderungen und Anregungen aus den Landkreisen der Gäubahn ernst zu nehmen und auch zu prüfen. Denn neben der Frage, wie der Anschluss der Panoramabahn in der Interimszeit gewährleistet werden kann, ist für uns auch die langfristige Perspektive entscheidend. Daher sehen wir es positiv, dass der Erhalt der Panoramabahn an sich und auch eine Prüfung ihrer Anbindung nach Stuttgart-Feuerbach heute mehrheitlich po-sitiv gesehen wird.

Im Sinne einer Verdopplung der Personenkilometer im Zugverkehr halten wir aber zudem eine Anbindung der Panoramabahn über unterirdische Gleise an eine Ergänzungsstation für sinnvoll und begrüßen daher die Arbeitsgruppe zwischen Land Baden-Württemberg, Verband Region Stuttgart und der Landeshauptstadt, die verschiedene Ergänzungsmaßnahmen zu Stuttgart 21 prüft.
Wir fragen daher:
1. Wie sieht die zeitliche Abfolge der Bebauung des Rosensteinviertels nach Fertigstellung des Tiefbahnhofs aus?
a) Wann wird im Rahmen der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs die oberirdische Gleiszuführung gekappt?
b) Wie sieht das Inbetriebnahme-Konzept der Bahn für den Tiefbahnhof aus und wie lange dauert die Umstellung?
c) Ab wann wird mit dem Abriss der Gleise im Gleisvorfeld begonnen?
d) Welche Bereiche im Rosensteinviertel sind zuerst für die Bebauung vorgesehen und wie lange wird es nach Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs dauern, bis mit der Bebauung begonnen werden kann?
2. Ist die Wiederanbindung der Gäubahn nach deren Kappung baulich möglich und in welcher Größenordnung liegt der finanzielle Aufwand hierfür?
3. Welche Folgen hätte eine interimsweise Nutzung der Gleisabschnitte der Gäubahn für die städtischen Planungen zum Rosensteinviertel?
4. Welche Auswirkungen hat die zeitliche Verschiebung der Umlegung des City-Rings von der Schiller- auf die Wolframstraße nach der Interimszeit?
5. Kann bzw. wie kann sichergestellt werden, dass eine mögliche Interimsnutzung auf die Übergangszeit bis zur Inbetriebnahme des Durchgangsbahnhofs begrenzt bleibt? Welche Risiken bestehen durch mögliche zeitliche Verzögerungen am Flughafenbahnhof für den Städtebau?
6. Lassen die bisherigen vertraglichen Regelungen und die Planfeststellung eine interimsweise oberirdische Gleisführung zu?
7. Inwiefern sind dabei die Verzugszahlungen der Bahn gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart bei verzögerter Übergabe der Grundstücke betroffen?
8. Inwiefern wird die geplante Bebauung durch eine interimsweise Nutzung von zwei verbliebenden Gleisen (z.B. Gleise 14 und 15) eingeschränkt bzw. behindert, auch wenn die anderen Gleise bereits früher rückgebaut werden können?
9. Welche Planungen hat die Deutsche Bahn im Falle von Störfällen im S-Bahntunnel im Zeitraum der Gäubahn-Unterbrechung?

Unterzeichnet:
Andreas Winter, Björn Peterhoff, Petra Rühle

Foto, Blogarchiv

Ausbau der Gäubahn vorantreiben

Posted by Klaus on 28th Januar 2020 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Info

Verkehrsminister Winfried Hermann fordert einen schnelleren Ausbau der internationalen Bahnstrecke zwischen Stuttgart und Zürich. 

Der Ausbau der internationalen Bahnstrecke zwischen Stuttgart und Zürich – der sogenannten Gäubahn – muss nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann endlich vorangehen. „Dazu ist kein Maßnahmengesetz erforderlich, wie es die Bundesregierung plant, sondern lediglich entschlossenes Handeln von Deutscher Bahn und Bund. Seit vielen Jahren habe ich mich mit Nachdruck für den Ausbau der Gäubahn stark gemacht“, erklärte Minister Hermann am Dienstag in Stuttgart. Seit fast zwei Jahren bestehe für den ersten Ausbauabschnitt zwischen Horb und Neckarhausen Baurecht. Der Bund und die Deutsche Bahn haben vor etwa einem Jahr dazu eine Finanzierungsvereinbarung unterschrieben. „Die Probleme sind gelöst. Man kann einfach anfangen“, betonte der Verkehrsminister.

Minister Hermann kritisiert Gesetzvorhaben des Bundes

Die Bundesregierung will mit einem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MGVG) die Realisierung großer Verkehrsprojekte beschleunigen. Dagegen bestehen aber europarechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken, unter anderem weil die Beteiligungsrechte Betroffener erheblich eingeschränkt werden. „Damit besteht auch die Gefahr, dass Projekte wie die Gäubahn stark verzögert werden, falls sie in das Gesetz aufgenommen würden und gegen dieses Gesetz dann geklagt wird“, erläuterte Minister Hermann. Er ergänzte: „Seit gut 20 Jahren gibt es zahlreiche politische Beschlüsse, die Strecke auszubauen. Das Land, die Region und die Wirtschaft sind sich darüber einig. Wir haben kein Rechtsproblem, aber Teile des Bundes und der Bahn bremsen und blockieren bei diesem wichtigen Ausbauprojekt aus unterschiedlichen Gründen.“

Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz

Realisierungszeiträume für Infrastrukturvorhaben sind zu lang. Das Verkehrsministerium ist daher der Ansicht, dass für eine Beschleunigung der Vorhaben neben der angemessenen Ausstattung der Behörden und Gerichte mit Personal- und Sachmitteln auch die Verfahren und die gesetzlichen Grundlagen überprüft – und wo notwendig auch angepasst – werden müssen. Auf das Fachwissen und die Erfahrung der Behörden sollte bei der Genehmigung von Infrastrukturvorhaben nicht verzichtet werden. Für die Akzeptanz der Vorhaben ist es auch wichtig, dass Betroffene notfalls auch vor Gericht die Behördenentscheidung überprüfen können.

Mit dem MGVG plant die Bundesregierung, dass bestimmte Infrastrukturprojekte durch Gesetze des Deutschen Bundestages und nicht mehr durch Behördenentscheidungen Baurecht erhalten. So sollen die Projekte schneller realisiert werden können als durch die bisher üblichen Genehmigungen durch Behörden.

Verkehrsministerium lehnt MGVG ab

Nach Ansicht des Verkehrsministeriums ist das MGVG verfassungs- und europarechtswidrig. Die Rechtsunsicherheiten sowie die zu erwartenden Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) werden nach Auffassung des Verkehrsministeriums dazu führen, dass die Realisierungszeiträume der im MGVG aufgenommen Projekte sogar verlängert werden. Auch der Umwelt-, Rechts und Innenausschuss des Bundesrats haben erhebliche Bedenken geltend gemacht. Aus diesem Grund lehnt das Verkehrsministerium das Gesetz ab und spricht sich auch gegen die vom Justizministerium vorgeschlagene Aufnahme der Gäubahn in das Gesetz aus. Die Bundesregierung verfolgt mit dem MGVG das Ziel, die gerichtliche Überprüfung der Vorhabengenehmigungen vor den Verwaltungsgerichten unmöglich zu machen. Da die Vorhaben durch ein Gesetz und genehmigt werden, soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung für Betroffene nur noch eine Verfassungsbeschwerde offenstehen.

Dieses ist aus den folgenden Gründen problematisch:

  • Das Grundgesetz und das Europarecht schreiben vor, dass Betroffene effektiven Rechtsschutz gegen staatliches Handeln haben müssen. Dieses wäre hier nicht der Fall. Das Bundesverfassungsgericht prüft bei Verfassungsbeschwerden nur die Verletzung von Grundrechten. Ob andere gesetzliche Vorschriften eingehalten werden, wird jedoch nicht geprüft. So könnten z.B. gesetzliche Vorgaben zum Lärmschutz verletzt werden, Anwohnerinnen und Anwohner sich auf diese Verletzung jedoch erst berufen, wenn die Lärmbelastungen so gravierend sind, dass ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird. Die Akzeptanz von Infrastrukturmaßnahmen wird nicht dadurch gefördert, die Betroffenen rechtlos zu stellen.
  • Das Europarecht (Aarhus-Konvention) schreibt nach Ansicht des Verkehrsministeriums vor, dass auch bei Genehmigung von Vorhaben durch ein Gesetz die Einhaltung des europäischen Umweltrechts vor den Verwaltungsgerichten überprüfbar sein muss. Dieses soll nach dem Gesetzentwurf aber gerade ausgeschlossen sein. Es ist damit zu rechnen, dass der EuGH auf die Klagemöglichkeit zu den Verwaltungsgerichten bestehen wird.
  • Ein Zeitgewinn ist nicht zu erwarten. So wird das Planungs- und Genehmigungsverfahren gar nicht beschleunigt und sogar noch um ein zusätzliches mehrmonatiges Gesetzgebungsverfahren erweitert. Ein Zeitgewinn könnte nur dadurch entstehen, dass gerichtliche Verfahren entfallen. Dieses ist aber europa- und verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

Deutsche Bahn muss mit dem Bau beginnen

Für die Gäubahn wären diese Rechtsunsicherheiten und die dadurch zu erwartenden Verzögerungen überflüssig und hinderlich. Wir brauchen keine akademischen Diskussionen über Europa-und Verfassungsrecht, sondern einfach nur jemanden, der den Spaten in die Hand nimmt. Die Realisierung wird nicht durch überlange Genehmigungs- oder gar Klageverfahren behindert. Im Gegenteil gibt es für den Abschnitt Horb-Neckarhausen bereits seit zwei Jahren Baurecht. Hier muss die Deutsche Bahn einfach nur anfangen zu bauen. Weitere Abschnitte befinden sich erst in der Vorplanung, hier fehlt eine Entscheidung der Deutschen Bahn bezeihungsweise des Bundes, unter welchen Prämissen (Reisezeit, Neigetechnik) geplant werden soll. Für diese Entscheidungen braucht es kein Gesetz, welches Bürgerrechte und Europarecht aushebelt, sondern entschlossenes Handeln in Berlin.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Januar 2020 zu diesem Gesetzentwurf Stellung genommen. Die Position des Landes wurde hierzu im Kabinett zwischen den Ressorts abgestimmt. Das MGVG wird innerhalb der Landesregierung unterschiedlich beurteilt. Das Land hat sich daher bei der Stellungnahme zum MGVG im Bundesrat zunächst enthalten. Derzeit wird das MGVG im Bundestag beraten, hierbei sind auch Änderungen möglich. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 14. Feburar 2020 final abstimmen. Innerhalb der Landesregierung wird das Votum des Landes dann auf Grundlage des dann aktuellen Regelungsentwurfes festgelegt.

Chronologie

1996

Vertrag von Lugano

Fernverkehr:

  • in angemessener Frequenz
  • mit Neigetechnik
  • Zielfahrtzeit Stuttgart-Zürich: 2 Stunden 15 Minuten

Güterverkehr:

  • Funktion einer regionalen Entlastungsstrecke zur NEAT (Neue Eisenbahn-Alpentransversale)

2003 Nach Anmeldung im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) nur Aufnahme als „internationales Projekt“ im BVWP mit Zielhorizont 2015
2006 Studie des Bundes mit Nutzen-Kosten-Faktor 0,6
2007 Studie des Landes mit positivem Nutzen-Kosten-Faktor für den Bau von Doppelspurabschnitten
2008/10 Vorfinanzierung Planung Horb-Neckarhausen durch Interessenverband und Land
September 2016 Studie des Landes zu Fahrzeitverkürzungen auf der Gäubahn
Dezember 2016

Nach Anmeldung des Landes Aufnahme des Ausbaus der internationalen Strecke Stuttgart-Singen-Grenze D/CH (Gäubahn) in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP), Fernverkehr im Zweistundentakt mit Neigetechnik, Zielfahrzeit Stuttgart-Zürich: 2 Stunden 37 Minuten (optimale Knoteneinbindung Zürich und Stuttgart)

Ausbauumfang (Baukosten 219 Millionen Euro):

  • Infrastrukturausbauten zur Anhebung der Geschwindigkeitserhöhung zwischen Stuttgart und Singen
  • Zweigleisige Abschnitte und Kurve Singen (siehe Grafik)

Insgesamt im BVWP: 551 Millionen Euro, einschließlich Maßnahmen für Schienengüterverkehr, Planungskosten, Erhaltungs- und Ersatzkosten.

April 2018 Planfeststellungbeschluss Horb-Neckarhausen
April 2019 Finanzierungsvertrag Horb-Neckarhausen zwischen Deutscher Bahn und dem Bundesverkehrsministerium (BMVI)
2022/23

 Bauliche Umsetzung Horb-Neckarhausen

Weitere Abschnitte: Derzeit ist der Abschnitt Rottweil-Neufra in der Vorplanung.

Foto, Blogarchiv