Doktorarbeit der Verkehrsplaner am Gebhard Müller Platz
Man erkennt Ihn nicht mehr wieder
Am Besten weiträumig umfahren, wenn das noch möglich ist 🙂
Fotos, Klaus
Man erkennt Ihn nicht mehr wieder
Am Besten weiträumig umfahren, wenn das noch möglich ist 🙂
Fotos, Klaus
Presse LHS
Für die Verlängerung der Unterfahrung der B14 am Gebhard-Müller-Platz müssen umfangreiche Bauarbeiten durchgeführt werden. Diese Arbeiten wirken sich an zwei Wochenenden im August erheblich auf den Kraftfahrzeugverkehr am Gebhard-Müller-Platz aus.
Für die Verlängerung der Unterfahrung der B14 am Gebhard-Müller-Platz müssen umfangreiche Bauarbeiten durchgeführt werden. Diese Arbeiten wirken sich an zwei Wochenenden im August erheblich auf den Kraftfahrzeugverkehr am Gebhard-Müller-Platz aus.
Von Freitag, 4. August, 20 Uhr, bis Montag, 7. August, 5 Uhr, wird auf dem Gebhard-Müller-Platz Asphalt ausgetauscht. Dafür müssen einzelne Fahrtrichtungen gesperrt werden.
Zwei Wochen später, von Freitag, 18. August, 20 Uhr, bis Montag, 21. August, 5 Uhr, wird an der Unterführung der B14 ein Teil des Tunnelbauwerks abgebrochen. Dazu ist eine Sperrung der B14 am Gebhard-Müller-Platz erforderlich. Die Kreuzung oberirdisch bleibt befahrbar.
Für beide Maßnahmen werden Umleitungstrecken ausgeschildert. Auf Grund der zu erwartenden Behinderungen wird empfohlen, den Bereich zu umfahren.
Außerdem führen die Arbeiten an den Tunnelröhren der B14 ab Mitte August zu einer geänderten Verkehrsführung: So müssen Verkehrsteilnehmer vom Neckartor kommend mit Fahrtziel Charlottenplatz künftig über die Kreuzung Gebhard-Müller-Platz fahren. Eine Ausfahrt von der B14 (tief)/Konrad?Adenauer-Straße auf den Charlottenplatz und zur B27 ist dann nicht mehr möglich. Dieser Verkehrszustand bleibt voraussichtlich bis Beginn 2026 eingerichtet.
Sperrungen am ersten und am dritten August-Wochenende
Sperrungen am Wochenende Freitag, 4. August ab 20 Uhr bis Montag, 7. August, 5 Uhr:
Sperrungen am Wochenende Freitag, 18. August ab 20 Uhr bis Montag, 21. August, 5 Uhr:
Archivfoto
Artikel CZ: Darum sollten Autofahrer den Gebhard-Müller-Platz meiden
Pressemeldung LHS 21.08.2020
Für den Bau des neuen Stadtbahntunnels zwischen der neuen Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie und der Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof/Arnulf-Klett-Platz müssen die Fahrspuren auf dem Gebhard-Müller-Platz umgeschwenkt werden.
Im Rahmen der Bauarbeiten werden zusätzlich neue signalisierte Fußgängerquerungen über die Schillerstraße und Willy-Brandt-Straße hergestellt, um die neue Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie barrierefrei erreichen zu können.
Dazu müssen von Sonntagabend, 23. August, bis Freitag, 11. September, verschiedene Fahrspuren und Fahrtrichtungen in aufeinanderfolgenden Bauphasen gesperrt werden. So wird es während der Bauarbeiten nicht möglich sein, von der Willy-Brandt-Straße kommend in Richtung S-Ost (Wagenburgtunnel) und dem Kernerviertel zu fahren. Die Überfahrt der Fahrtrichtung Willy-Brandt-Straße in Richtung Oper/Landtag wird ebenfalls gesperrt. Entsprechende Umleitungen werden vor Ort ausgeschildert.
Den Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, die Kreuzung großräumig zu umfahren. Auf dem City-Ring wird mittels den vorhandenen Variotafeln auf die Baustelle hingewiesen. Für den Linienbusverkehr gibt es keine Einschränkungen.
Foto, Klaus
Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit dem Wettbewerb B14 hat sich die Stadt das Ziel gesteckt, an Stelle dieser brutal in die Stadt gelegte, für städtische Verhältnisse viel zu große Verkehrsschneise die Stadt aufzuwerten.
Das Wettbewerbsgebiet wurde vom Schwanenplatztunnel bis zum Marienplatz gespannt. Neben den Bereichen Wilhelmsplatz, Wilhelmsplatz – Charlottenplatz kommt auch dem dritten Bereich Charlottenplatz – Gebhard-Müller-Platz eine zentrale und zu vertiefende Rolle in der Aufgabenstellung zu.
Der Aufgabenstellung für den Wettbewerb B14 waren als grundlegende Ziele Verbesserung des öffentlichen Raums, deutliche Attraktivitätssteigerung, Vernetzung, Begrünung, Schaffung von Aufenthaltsqualitäten, Beseitigung der Trennwirkung etc. vorgegeben.
Daneben wurden zahlreiche Ziele aus dem verkehrlichen Bereich vorgegeben, die den veränderten Mobilitätsbedürfnissen und –notwendigkeiten unserer Zeit Rechnung tragen:
– Verringerung des MIV um 20 Prozent (Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“).
– Darüber hinausgehend das Ziel, das heutige Verkehrsaufkommen auf der B14 in der Innenstadt durch eine Halbierung der Verkehrsfläche für den motorisierten Individualverkehr um 50 Prozent zu reduzieren. (Beschluss des GR am 26.09.2019).
– Neue Anforderungen an die Mobilität und auch Entwicklungen bei den Mobilitätsformen sind zu berücksichtigen.
– Der Zielbeschluss „Lebenswerte Innenstadt“ ist zu berücksichtigen (u.a. mit der Ausweitung der Fußgängerzone in der Innenstadt).
– Neue Anforderungen an die Mobilität und auch Entwicklungen bei den Mobilitätsformen sind zu berücksichtigen.
– Der Zielbeschluss Stuttgart zur echten Fahrradstadt zu machen ist ebenfalls Grundlage des Wettbewerbs.
Die vorgelegten Planungen zu der Unterführung des Gebhard-Müller-Platzes werden diesem (Aufbruchs-) Geist nicht gerecht. Die Dimensionierung der Straßenräume und die Zuordnung der Verkehrsflächen auf die unterschiedlichen Verkehrsarten entstammen einem früheren Zeitalter und müssen unserer Meinung nach in wesentlichen Punkten ein Update erhalten.
Wir beantragen:
1. Die Errichtung des Trogbauwerks und des Deckels wird nur unter der Prämisse beschlossen, dass über die Gestaltung der Oberfläche bzw. die Anordnung und Aufteilung der Verkehrsflächen erst nach den Wettbewerben zur B14 und zur Schillerstraße entschieden wird.
2. Nach den Wettbewerben müssen die Verkehrsflächen der Willy-Brandt-Straße im Sinne der Wettbewerbsauslobung überarbeitet werden:
a) Mehr Raum für den Radverkehr:
– Der ADFC Stuttgart kritisiert zu Recht, dass die geplanten Breiten von 3 bzw. 2,5 Meter für Zweirichtungsradwege schon heute dem Radverkehrsaufkommen auf der Hauptradroute 1 nicht mehr gerecht werden, erst recht nicht bei einer Angebotsplanung. Völlig unzureichend ist die Breite für Lastenräder im Begegnungsverkehr.
– Auf der östlichen Seite der Willy-Brandt-Straße wird ebenfalls ein Angebot an den Radverkehr gemacht und der notwendige Anschluss an die Sänger- bzw. Landhausstraße hergestellt.
– Die Radwege werden auf beiden Straßenseiten in die Konrad-Adenauer-Straße weitergeführt.
b) Für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen werden bessere Querungsmöglichkeiten mit weniger Einzelampeln geplant.
3. Der Anschluss und die Anzahl an Spuren der künftigen Schillerstraße ist überdimensioniert.
Hierzu wird vor dem Wettbewerbsverfahren ein Grundsatzbeschluss herbeigeführt.
Unterzeichnet:
Björn Peterhoff, Raphaela Ciblis, Andreas Winter
Anmerkung: Wer soll diesen Unsinn bezahlen????
Foto, Blogarchiv
Presse LHS
Während dieser Zeit ist das Rechtsabbiegen in Richtung Wagenburgtunnel und das Linksabbiegen in Richtung Hauptbahnhof sowie der oberirdische Geradeausverkehr in Richtung Neckartor nicht möglich. Damit ist auch die Tiefgarage der Staatsgalerie am Wochenende nicht erreichbar. Die jeweiligen Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.
Zudem muss während der Arbeiten die Haltestelle Hauptbahnhof der Buslinie 44 in Richtung Killesberg von der Schiller- in die Friedrichstraße verlegt werden. Die Ersatzhaltestelle befindet sich in stadtauswärtiger Richtung zwischen der Kronenstraße und dem Arnulf Klett Platz.
Die tiefer gelegenen Geradeausspuren der B14 (Konrad Adenauer- und Willy Brandt Straße) sind von der Sperrung nicht berührt. Ebenso bleiben alle Fahrbeziehungen auf der Schillerstraße vom Hauptbahnhof und vom Wagenburgtunnel aus während der Belagsarbeiten bestehen.
Siehe auch: Fahrspuren der B14 am Gebhard Müller Platz werden verlegt
Archivfoto
Presse LHS
Im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm werden einige der sogenannten Rohrbrücken für das Grundwassermanagement im Stuttgarter Stadtzentrum planmäßig abgebaut, da sie nicht mehr benötigt werden.
Um die Beeinträchtigungen für den Verkehr möglichst gering zu halten, finden die Arbeiten im Bereich Neckartor in der Nacht von Montag, 6. Dezember, ab 23 Uhr, auf Dienstag, 7. Dezember, bis 4 Uhr statt.
Für die Arbeiten ist ein Autokran erforderlich. Die B14 aus Richtung Bad Cannstatt in Richtung Gebhard Müller Platz muss dafür in der Zeit von 1.20 bis 4 Uhr gesperrt werden. Der Verkehr wird über die Wolframstraße, Heilbronner Straße und Schillerstraße umgeleitet.
Archivfotos
Pressemeldung LHS
Das Feuerwerksverbot gilt vom 31. Dezember 2020, 19 Uhr, bis 1. Januar 2021, 2 Uhr. In dieser Zeit ist es verboten, Pyrotechnik wie beispielsweise Raketen oder Böller auf den betroffenen Straßen und Plätzen mitzuführen und/oder abzubrennen. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit in diesen Bereichen ist ebenso untersagt. Das hat der Verwaltungsstab nun beschlossen, eine entsprechende Regelung des Amts für öffentliche Ordnung wird rechtzeitig veröffentlicht.
Das Feuerwerks- und Alkoholkonsumverbot erfolgt aus Gründen der Sicherheit und des Infektionsschutzes. Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Das Feuerwerksverbot auf dem Schlossplatz hat sich bewährt. Das nehmen wir dieses Jahr auf und erweitern es auf die aktuelle Pandemiesituation.“ Der OB weiter: „Die Infektionsgefahr stellt uns vor enorme Herausforderungen. Es ist unerlässlich, dass alle die erforderlichen Regeln befolgen. Dazu gehört, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, eine Maske zu tragen und Ansammlungen zu vermeiden. Wenn Alkohol im Spiel ist, vergisst man das aber gerne mal. Daher ist der Konsum von Alkohol auf bestimmten öffentlichen Flächen seit Kurzem verboten – und dieses Verbot wird auch an Silvester Bestand haben.“
Der OB betonte angesichts der weiterhin angespannten Pandemie-Lage, dass das Feuerwerks- und Alkoholkonsumverbot zwar nicht im ganzen Stadtgebiet gelte, aber ein vernünftiges Verhalten an Silvester überall angebracht sei. Kuhn: „Wir alle wollen das neue Jahr nicht mit einer neuen Infektionswelle starten und wünschen uns, dass 2021 weniger belastend wird als 2020. Dazu kann jeder seinen Teil beitragen, indem er sich zurücknimmt. Wilde Feierei und Böllerei muss dieses Jahr wirklich nicht sein.“
Das Feuerwerks? und Alkoholverbot sowie das Maskentrage? und Abstandsgebot werden von der Polizei überwacht. Polizeipräsident Franz Lutz sagte: „Wir werden bei unseren umfangreichen Präsenz? und Überwachungsmaßnahmen von Einheiten des ‚Polizeipräsidiums Einsatz‘ unterstützt, wie schon im vergangenen Jahr vor allem in der City, aber auch an sonstigen Hotspots präsent sein und Verstöße konsequent ahnden. Es hat sich aus unserer Sicht vor allem auch bewährt, den Schlossplatz freizuhalten.“
Die Stadt weist die Bürgerinnen und Bürger auf die Regelungen der aktuellen Corona?Verordnung des Landes hin, wonach Ansammlungen im öffentlichen Raum verboten sind und in Fußgängerzonen eine Mund?Nase?Bedeckungen getragen werden muss. Die jeweils gültige Fassung der Verordnung ist auf den Seiten des Sozialministeriums im Internet zu finden unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de. Informationen und nützliche Links gibt es zudem unter www.stuttgart.de/corona.
Foto, LHS, Archiv
Pressemeldung LHS 12.10.2020
In der Landeshauptstadt Stuttgart gelten ab Mittwoch, 14. Oktober, neue Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus. Sie regeln private Feiern, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im City-Ring, den Verkauf und den Konsum von Alkohol, den Schulunterricht sowie den Besuch von Fußballspielen.
Die dazugehörigen Verfügungen hat die Stadt am Montag, 12. Oktober, veröffentlicht. Rechtlich bindend sind sie ab Mittwoch. Sie gelten zunächst bis einschließlich Sonntag, 1. November. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld.
An privaten Feiern in Privaträumen dürfen nicht mehr als 10 Personen teilnehmen. In angemieteten Räumen dürfen es nicht mehr als 25 Personen sein.
Für folgende öffentliche Verkehrsflächen in der Innenstadt (sog. City-Ring), die durch die genannten Straßen, Wege und Plätze umschlossen werden, gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung: Arnulf Klett Platz (mit Arnulf Klett Passage), Friedrichstraße, Theodor Heuss Straße, Rotebühlplatz (einschließlich City Plaza und Rotebühlpassage), Paulinenstraße, Rupert?Mayer?Platz, Vorplatz der Kirche St. Maria, Feinstraße, Österreichischer Platz, Hauptstätter Straße, Charlottenplatz (einschließlich Charlotten Passage), Konrad Adenauer Straße, Gebhard Müller Platz, Schillerstraße. Es werden jeweils beide Seiten der genannten Straßen und alle Seiten der genannten Plätze erfasst.
Die Vorgabe gilt auch für alle Wochenmärkte in Stuttgart.
Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund?Nasen?Bedeckung tragen können. Außerdem sind ausgenommen Bauarbeiter bei der Arbeit und Personen, die essen oder trinken, joggen oder Fahrrad fahren.
Fortan untersagt ist der Verkauf von alkoholischen Getränken an Donnerstagen, Freitagen und Samstagen in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags: Diese Regel gilt für Gastro-Betriebe, die Getränke zum Mitnehmen („To Go“) verkaufen sowie für Läden und Supermärkte.
An diesen Tagen ist auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen ab 23 Uhr der Konsum alkoholischer Getränke untersagt. Die Vorgabe bezieht sich neben dem City-Ring auf die Bereiche:
Karte, LHS
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist im gesamten Stadtgebiet durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Fußballspiele sind unter Auflagen nur noch mit bis zu 200 Teilnehmenden möglich. Die Stuttgarter Kickers erhalten für die beiden anstehenden Heimspiele am 14. und am 17. Oktober eine Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme von 500 Zuschauern, weil die Karten bereits verkauft waren.
Masken sind auch zu tragen in den auf der Grundschule aufbauenden allgemeinen Schulen, den beruflichen Schulen sowie den Sonderpädagogischen Bildungs? und Beratungszentren ab Beginn der Hauptstufe, jeweils in öffentlicher und freier Trägerschaft. Die Vorgabe gilt – auch während des Unterrichts – für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige anwesende Personen. In den Grundschulen sind Masken zu tragen von den Lehrkräften sowie sonstigen anwesenden Personen ab 16 Jahren, auch hier während des Unterrichts.
Für die Schüler ab der Klassenstufe 8 beginnt der Unterricht frühestens zur zweiten Stunde. Diese Anordnung soll den öffentlichen Nahverkehr entlasten.
Aufgehoben wird das Verbot sexueller Dienstleistungen. Grund dafür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sowie eine neue Landesverordnung.
Fotos, Archiv