Feuerwerksverbot an der Grabkapelle
Gastbeitrag von M.Kuhn
Sicherheitspersonal kontrolliert an Silvester – Rücksicht auf Tiere und Monument
Er ist einer der beliebtesten Treffpunkte am Silvesterabend: der Württemberg. Von den Stufen der Grabkapelle aus hat man einen grandiosen Blick übers Neckartal. Mit einem Glas Sekt, einem Viertele Wein oder einem Becher Tee in der Hand lässt es sich gut aufs Neue Jahr anstoßen und gleichzeitig das Feuerwerk im Tal und auf den gegenüberliegenden Höhen beobachten. Aber: Selber Raketen in die Luft jagen, Kracher zu zünden oder andere Feuerwerkskörper zu starten, ist im Schatten der Grabkapelle verboten. „Wir freuen uns, wenn die Besucherinnen und Besucher den tollen Ausblick genießen, den unsere Monumente bieten“, erklärt Stephan Hurst, der als Leiter der Schlossverwaltung Ludwigsburg auch zuständig ist für die Grabkapelle auf dem Württemberg und Schloss Solitude. „Jedoch gibt es auch in diesem Jahr wieder einige Regeln zu beachten, um eine gelungene Silvesternacht zu garantieren. Hier zählen wir auf unsere Gäste.“ In der Silvesternacht gilt für das Gelände um die Grabkapelle auf dem Württemberg und das Schloss Solitude ein generelles Feuerwerksverbot. Die Maßnahme hat mehrere Gründe: Sie dient zum Schutz der Menschen, sie verhindert etwaige Schäden an den beiden Sehenswürdigkeiten.
Zum Schutz von Mensch und Monument
„Und natürlich dient die Maßnahme auch dem Schutz der Umwelt. Überreste von Feuerwerk – Raketen, Böller und Fontänen – sind eine Belastung für Wald und Wiesen. Dem wollen wir vorbeugen“, erklärt Stephan Hurst. Auch in diesem Jahr hofft er wieder auf die Kooperation der Feiernden. „Wir wollen die beiden Monumente offen halten, doch dafür brauchen wir die Mitarbeit aller.“ Die Grabkapelle selbst ist in den Wintermonaten für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Das Gelände ist tagsüber dennoch frei zugänglich. Das Schloss Solitude ist am 31. Dezember geschlossen, der Außenbereich der Anlage ist stets frei zugänglich. Das Feuerwerksverbot ist keine Neuerung und hat schon eine gewisse Tradition bei den Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. In den letzten Jahren wurde es gut angenommen. Sicherheitspersonal kontrolliert im Auftrag der Schlösserverwaltung in der Silvesternacht die Einhaltung des Feuerwerksverbots ringsum das Gelände der Grabkapelle auf dem Württemberg und an Schloss Solitude. Die Sicherheitskräfte weisen die Feiernden auch auf die Möglichkeiten zur Müllentsorgung hin.
Archivfoto, Klaus