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Gaisburg – Durch Rettungsgasse gefahren – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 4th Juni 2024 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 4.06.2024

Ein unbekannter Mercedesfahrer soll am Montagabend (03.06.2024) unberechtigt eine Rettungsgasse befahren haben. Ein Rettungswagen fuhr gegen 17.30 Uhr mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn auf der Bundesstraße 10 stadteinwärts. Im Leuzetunnel soll der Fahrer eines silbernen Mercedes mit Esslinger Kennzeichen die gebildete Rettungsgasse mitbenutzt haben. Dabei stieß er beinahe mit dem orangefarbenen Opel eines 29 Jahre alten Mannes zusammen.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903800 beim Polizeirevier 8 Feuerbach zu melden.

Archivfoto

Untertürkheim – In Rettungsgasse gewendet – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 17th August 2019 in Stuttgart

Polizeibericht

Ein besonders dreister Verkehrsverstoß hat sich am Freitag (16.08.2019) gegen 16.50 Uhr in einem Stau auf der B14 ereignet. Ein noch unbekannter Lenker eines weißen Kleinwagens, der in einem Rückstau in Fahrtrichtung Kappelbergtunnel stand, hat die von den Verkehrs- teilnehmern gebildete Rettungsgasse zu einem verbotenen Wendemanöver genutzt. Anschließend fuhr er bis zur Ausfahrt Benzstraße zurück und dann weiter auf der Benzstraße in Richtung Bad Cannstatt. Ob es durch das rücksichtslose Verhalten zu konkreten Gefahrensituationen kam, ist bislang nicht bekannt.

Zeugen oder mögliche Geschädigte werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier 6 Martin-Luther-Straße unter der Rufnummer +4971189903600 in Verbindung zu setzen.

Foto, Blogarchiv

Kampagne „Rettungsgasse – rettet Leben“ gestartet

Posted by Klaus on 15th Februar 2018 in Allgemein

Das Innenministerium, der ADAC Württemberg und der Fahrlehrerverbande Baden-Württemberg haben die landesweite Kampagne „Rettungsgasse – rettet Leben“ gestartet. Bei schweren Verkehrsunfällen zählt jede Sekunde. Deshalb gilt: Platz machen und dabei helfen, Leben zu retten!

„Bei schweren Verkehrsunfällen auf der Autobahn zählt jede Sekunde! Leider kommen unsere Rettungsdienste, die Polizei, die Feuerwehr oder dringend benötigte Bergungsfahrzeuge häufig nicht schnell genug zur Unfallstelle – und das nur, weil die Rettungsgasse durch rücksichtslose Verkehrsteilnehmer versperrt ist. Deshalb starten wir jetzt die Kampagne ‚Rettungsgasse – rettet Leben‘“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Anlass war der Startschuss der gemeinsamen Kampagne „Rettungsgasse – rettet Leben“ des Innenministeriums, des ADAC Württemberg und des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg.

Die Polizei wird auf Autobahnen und zweispurigen Bundesstraßen insgesamt 60 Brückenbanner anbringen, die zur Bildung einer Rettungsgasse auffordern. Zudem sieht die Kampagne Plakate zum Beispiel an Tank- und Rastanlagen oder Polizeidienststellen, Aktionsflyer in Deutsch, Englisch und Französisch sowie einen Videospot für die sozialen Medien vor.

Verstöße gegen die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse sind strafbar

„Wir machen ernst – die Polizei wird die Bildung der Rettungsgasse künftig ganz gezielt überwachen und Verstöße konsequent ahnden. Hierfür setzt unsere Polizei verstärkt Foto- und Videotechnik an Unfallstellen ein“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

Verstöße gegen die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse sind seit Ende Oktober letzten Jahres mit bis zu 320 Euro Bußgeld und zwei Punkten im Fahreignungsregister belegt. Bei einer Behinderung oder Gefährdung der Einsatzfahrzeuge droht gar ein Monat Fahrverbot.

„Eine Rettungsgasse zu bilden ist einfach, es gehört zum Einmaleins für Verkehrsteilnehmer“, betonte Innenminister Thomas Strobl. Das heißt: Auf der Autobahn oder einer zweispurigen Außerortsstraße müssen alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur nach links, auf allen übrigen Spuren nach rechts fahren. Das gilt nicht erst, wenn Einsatzkräfte näherkommen, sondern bereits ab Schrittgeschwindigkeit im Stau.

Verkehrssicherheit auf den Straßen in Baden Württemberg verbessern

Die landesweite Kampagne wird in Kooperation und mit Unterstützung des ADAC Württemberg sowie des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg umgesetzt. „Mehr Sicherheit im Verkehr schaffen wir nur, wenn alle Partner gemeinsam an einem Strang ziehen. Als Schirmherr der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR bin ich deshalb sehr froh, dass wir hier schlagkräftige Partner an unserer Seite haben, um die Verkehrssicherheit auf den Straßen in Baden Württemberg zu verbessern“, unterstrich Innenminister Thomas Strobl.

„Die korrekte Durchführung der Rettungsgassenbildung kann im Notfall Leben retten! Vielen Verkehrsteilnehmern ist das richtige Verhalten im Stau jedoch nicht bekannt. Aus diesem Grund ist es uns besonders wichtig, die Kampagne des Innenministeriums Baden-Württemberg zu unterstützen“, sagte Carl-Eugen Metz, Vorstandsmitglied für Verkehr & Umwelt des ADAC Württemberg e. V.

„Für alle Führerscheinanwärter werden die Verhaltensregeln zur Bildung einer Rettungsgasse als fester Bestandteil des Theorieunterrichts und bei den praktischen Fahrstunden vermittelt und geübt. Das Thema ist auch im amtlichen Fragenkatalog für die theoretische Prüfung enthalten. Die Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. sind stets über die aktuelle Rechtslage zur Rettungsgasse informiert und fortgebildet und geben dieses Wissen an ihre Fahrschüler weiter“, so Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V.

ADAC Württemberg

Fahrlehrerverband Baden-Württemberg

GIB ACHT IM VERKEHR

Quelle, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, ADAC

Rettungsgassen retten Leben

Posted by Klaus on 27th Dezember 2016 in Allgemein
Rettungsgasse

Bei einem Unfall oder Notfall zählt jede Sekunde – eine richtige Rettungsgasse rettet Leben. Umso wichtiger, dass auch Rettungsfahrzeuge bei Stau oder stockendem Verkehr schnell zu den Menschen kommen, die Hilfe benötigen. Auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen müssen Autofahrer daher eine Rettungsgasse bilden, damit Rettungswagen, Feuerwehr und Polizei ohne Behinderungen zum Einsatzort kommen können.

Mit dem Inkrafttreten der ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 14. Dezember 2016 ist nun eindeutig klargestellt, wann und wo die Rettungsgasse gebildet werden muss. Fahrzeugführer müssen demnach eine Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit oder bei Stillstand des Verkehrs bilden. Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden.

Der Gesetzestext des Paraphen 11 Absatz 2 lautet:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Einsatzkräfte können sich über diese Klarstellung freuen, da sie den Einsatz erleichtert. Sie sollten aber auch als Privatpersonen Vorbild sein und diese Regelung beachten!

Foto und Info: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration

Wann begreift Ihr endlich was eine Rettungsgasse ist???

Posted by Klaus on 10th Dezember 2015 in Allgemein

K-Rettungsgasse-2Rettungsgasse rettet Leben

Rettungsgasse sind wichtig, auch Euer Leben kann davon abhängen.

Siehe hierzu: asfinag.at/was-ist-die-rettungsgasse

http://www.t-online.de/auto/technik/id_70753484/rettungsgasse-so-wird-sie-richtig-gebildet.html

Aktuelles zu diesem Thema gibt es unter facebook.com/rettungsgasse

Eigentlich schade, dass man erst mit Strafen drohen muss bis viele begreifen dass diese Rettungsgassen Leben retten können.
Rettungsgasse

Durchfahrtsbreite

In dem Beitrag soll es aber nicht nur um die Rettungsgassen gehen, sondern auch um die Parkerei in den Straße. Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungskräfte werden zugeparkt und machen ein Durchfahr der Fahrzeuge unmöglich. Siehe hierzu unseren Bericht Parkende Autos behindern die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge mit einem beeindruckenden Video der FFW Stuttgart Wangen (Videofilm der FFW Wangen)

Tolles Video zur Rettungsgasse youtube.com/Der R.SH Rettungsgassensong feat. Frank Bremser

Flyer Rettungsgasse, „ASFINAG“

Flyer Feuerwehr, FW Stuttgart

Foto, Klaus

Rettungsgasse rettet Leben – Wann begreifen das auch die Letzen???

Posted by Klaus on 25th August 2014 in Allgemein

Rettungsgasse sind wichtig, auch Euer Leben kann davon abhängen.

Siehe hierzu: asfinag.at/was-ist-die-rettungsgasse

http://www.t-online.de/auto/technik/id_70753484/rettungsgasse-so-wird-sie-richtig-gebildet.html

Aktuelles zu diesem Thema gibt es unter facebook.com/rettungsgasse

Eigentlich schade, dass man erst mit Strafen drohen muss bis viele begreifen dass diese Rettungsgassen Leben retten können.
Rettungsgasse

Durchfahrtsbreite

In dem Beitrag soll es aber nicht nur um die Rettungsgassen gehen, sondern auch um die Parkerei in den Straße. Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungskräfte werden zugeparkt und machen ein Durchfahr der Fahrzeuge unmöglich. Siehe hierzu unseren Bericht Parkende Autos behindern die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge mit einem beeindruckenden Video der FFW Stuttgart Wangen (Videofilm der FFW Wangen)

Tolles Video zur Rettungsgasse youtube.com/Der R.SH Rettungsgassensong feat. Frank Bremser

Flyer Rettungsgasse, „ASFINAG“

Flyer Feuerwehr, FW Stuttgart

Kundgebung von Landwirten in Stuttgart am 21. Dezember – Verkehrsbehinderungen erwartet

Posted by Klaus on 20th Dezember 2023 in In und um Gablenberg herum

Presse LHS

Kernerplatz in Bauernhand

Am morgigen Donnerstag, 21. Dezember, wird eine Großkundgebung von Landwirten in der Landeshauptstadt Stuttgart stattfinden, die kurzfristig angemeldet worden ist. Angekündigt ist die Anfahrt mehrerer hundert landwirtschaftlicher Fahrzeuge am Vormittag.

Die Kundgebung soll von 10.30 Uhr an im Bereich des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Kernerplatz stattfinden. Ab 9.30 Uhr wird ein Fahrzeugkorso vom Cannstatter Wasen zum Kernerplatz starten.

Wegen der beengten Verhältnisse um den Kernerplatz wird die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt die Teilnehmerzahl für landwirtschaftliche Fahrzeuge, welche in die Innenstadt fahren, beschränken. Die Anmelder haben bei Gesprächen am heutigen Dienstag der Beschränkung auf 150 Fahrzeuge für den Korso und die anschließende Kundgebung zugestimmt. Hintergrund ist die Freihaltung erforderlicher Rettungsgassen für die Zufahrt ins Kernerviertel. Die übrigen Teilnehmer werden sich im Bereich des Cannstatter Wasens treffen und ohne Fahrzeuge zur Versammlung in die Innenstadt kommen.

Fotos von Andy zur Demo

Archivfoto, Klaus

Polizei Baden-Württemberg setzt Dashcams ein

Posted by Klaus on 13th Juni 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Zwei Polizeibeamte sitzen im Polizeiauto und schauen auf einen Bildschirm, der Aufnahmen des neuen Dashcam-Systems zeigt.

Mehr als 100 Dashcam-Systeme kommen ab sofort bei der Polizei Baden-Württemberg zum Einsatz, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beweissicher dokumentieren zu können. Dies soll noch mehr Sicherheit auf den Straßen im Südwesten schaffen.

„Vorsicht Kamera! Mit der heutigen Übergabe von mehr als 100 Dashcam-Systemen erhalten unsere Polizeibeamtinnen und -beamten hochmoderne, maßgeschneiderte Videotechnik. Mit den Dashcams stellen wir ein wertvolles neues Einsatzmittel zur Verfügung, damit komplexe Verkehrsverstöße beweissicher dokumentiert werden können und leisten damit einen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Vorstellung und symbolischen Übergabe der Dashcam-Systeme an die Polizei Baden-Württemberg in Stuttgart.

Die Dashcam-Systeme werden bei allen Verkehrspolizeien der regionalen Polizeipräsidien eingesetzt. Damit ist eine landesweite Überwachung der Einhaltung der Rettungsgasse sowie komplexer Verkehrsverstöße, wie beispielweise Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmender durch illegale Kraftfahrzeug-Rennen sowie Alkohol- oder Drogenfahrten, möglich.

„Mit den Dashcams, die vor allem die hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen, haben wir ein einmaliges Vorzeigesystem im Einsatz, das auch für andere Polizeien in Deutschland als Blaupause dienen kann. Wieder einmal statten wir unsere Polizei top aus, sind Vorreiter in Deutschland und nutzen digitale Techniken für exzellente und optimale Polizeiarbeit“, sagte Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl abschließend.

Gesteigertes Verkehrsaufkommen als Auslöser

Ausgangslage für die landesweite Beschaffung der Dashcam-Systeme war das gesteigerte Verkehrsaufkommen insbesondere auf den Bundesautobahnen und die damit verbundenen Probleme im Zusammenhang mit der Bildung und Überwachung von Rettungsgassen. Verkehrsunfälle, Baustellen und sonstige Störungen auf den Bundesautobahnen haben dazu geführt, dass Baden-Württemberg den dritten Platz des bundesweiten Staurankings 2021 eingenommen hat.

„Gerade bei diesem großen Stauaufkommen ist die Bildung von Rettungsgassen unabdingbar, um bei Verkehrsunfällen schnell und effektiv verletzte Personen zu bergen und zu retten. Minuten können hier die Entscheidung über Leben und Tod bringen. Manche Verkehrsteilnehmende nehmen die Notwendigkeit von Rettungsgassen nicht ernst oder – schlimmer noch – nutzen diese aus, um selbst schneller voranzukommen. Für dieses Verhalten haben ich null Komma null Verständnis. In aller Deutlichkeit: Wir nehmen es nicht hin, dass Verkehrsteilnehmer durch dieses rücksichtlose Verhalten Menschenleben gefährden“, bekräftigte der Innenminister. Im Jahr 2021 ereigneten sich auf Bundesautobahnen in Baden-Württemberg insgesamt 14.158 Verkehrsunfälle, dabei ließen 44 Menschen ihr Leben.

Doch nicht nur im Zusammenhang mit der Kontrolle von Rettungsgassen kann die Polizei die neuen Dashcams einsetzen: Gerade bei komplexen Verkehrsdelikten stehen die Polizeibeamtinnen und -beamten bislang oft vor der Herausforderung, diese beweissicher aufnehmen zu können. Zukünftig können Dashcam-Aufzeichnungen hier hilfreich sein, die Aufnahmen haben vor Gericht einen hohen Beweiswert.

Stellvertretend für die Polizei Baden-Württemberg nahm Landespolizeidirektor Martin Feigl das Dashcam-System begeistert entgegen. „Mit der neuen Ausstattung haben wir die Möglichkeit, die Betroffenen durch das Zeigen der Videos direkt und vor Ort mit ihrem Fehlverhalten zu konfrontieren. Wir versprechen uns damit eine positive und nachhaltige Verhaltensänderung“, so Landespolizeidirektor Martin Feigl.

107 Fahrzeuge sind mit einem Dashcam-System ausgestattet

Beschreibung des Dashcam-Systems:

  • Die Systemkomponenten der Dashcams bestehen aus dem Rekorder, dem Touch-Monitor, einem Handbedienteil, einer GPS-Antenne, vier Full-HD-Kameras mit Polarisationsfilter und einem Mikrofon.
  • Jede der vier Kameras kann mittels eines Bedienteils/Touch-Monitor separat angesteuert werden. Durch die unterschiedliche Anbringung der hochauflösenden und mit Polarisationsfilter ausgestatteten Kameras können auch unter widrigen Umständen wie Dunkelheit oder schlechter Witterung Rund-um-Aufnahmen betroffener Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen durch die geschlossenen Fahrzeugscheiben getätigt werden. Zusätzlich kann bei Bedarf eine Diktierfunktion zur Aufnahme von Tonaufzeichnung aus dem Fahrzeuginneren zugeschaltet werden.
  • Die verschlüsselt auf einer SD-Karte gespeicherten Daten werden mittels einer Auswertesoftware automatisiert übertragen sowie protokolliert und zentral auf Servern der BITBW recherchierbar abgelegt.
  • Landesweit wurde das Dashcamsystem „VES 500“ der Firma Haberl Electronic GmbH & Co. KG beschafft.
  • Der Rollout ist abgeschlossen und alle geplanten 107 Fahrzeuge (überwiegend uniformierte Mercedes Benz E-Klassen) sind mit einem Dashcam-System ausgestattet. Grundsätzlich gibt es neun Systeme je Polizeipräsidium, ausgenommen bei den Polizeipräsidien Stuttgart und Reutlingen (je 4 Systeme), da diese weniger beziehungsweise kaum Autobahnen oder autobahnähnliche Straßen im Präsidiumsbereich haben.
  • Das Projektbudget lag insgesamt bei 650.000 Euro. Die Einzelkosten für die Hardware eines Dashcamsystem belaufen sich für pro Einzelfahrzeug bei rund 4.000 Euro.

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Bilder zum Herunterladen

Jahresbilanz des Verkehrswarndienstes 2021

Posted by Klaus on 19th März 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Polizeistreife bei Verkehrsunfall

Die Jahresbilanz 2021 der Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst zeigt, dass dem Verkehrswarndienst die Arbeit nicht ausgeht. 2021 gab es so viele Verkehrsmeldungen wie noch nie.

„Die professionelle und vor allem schnelle Arbeit der Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst Baden-Württemberg wird dringender gebraucht als je zuvor. Der neuerliche Höchststand an Verkehrsmeldungen im Jahr 2021 zeigt uns, dass die Corona-Pandemie nur geringen Einfluss auf die Arbeit des Warndienstes hatte“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2021 des Verkehrswarndienstes.

51.295 Verkehrs- und Gefahrenmeldungen

Die Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst setzte im vergangenen Jahr 2021 rund 4.500 Verkehrs- und Gefahrenmeldungen mehr als im Vorjahr 2020 ab. Der Schwerpunkt der insgesamt 51.295 (2020: 46.805) Meldungen lag mit 32.519 (2020: 30.285) auf den Bundesautobahnen. 12.937 (2020: 11.469) Meldungen betrafen die Bundesstraßen sowie 5.306 (2020: 4.564) die Land-, Kreis- und Gemeindestraßen.

Die meisten Verkehrsstörungen wurden, jeweils in beiden Fahrtrichtungen, auf der Autobahn 5 (A5) zwischen Karlsruhe und Basel sowie auf der A6 zwischen Mannheim und Heilbronn verzeichnet. Ursächlich hierfür waren mehrere dort eingerichtete Baustellen.

Im November vergangenen Jahres wurde auf der A6 in Fahrtrichtung Nürnberg, zwischen den Anschlussstellen Sinsheim-Süd und dem Kreuz Weinsberg, mit 30 Kilometern in der Spitze der längste Stau erfasst. Ursache hierfür war ein Verkehrsunfall im Baustellenbereich. Innenminister Thomas Strobl appelliert an die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: „Bilden Sie bei stockendem Verkehr oder Stau unverzüglich eine Rettungsgasse. Sie erleichtern dadurch den Einsatz- und Rettungskräften ihre Arbeit und helfen, Menschenleben zu retten. Sekunden können hier entscheidend sein. Verstöße werden wir auch weiterhin konsequent mittels Foto- und Videotechnik beweisfest ahnden.“

Mehr gemeldete Falschfahrten

Im Jahr 2021 sind die Meldungen über Falschfahrer von 326 (2020) auf 357 angestiegen. Auch wenn die Anzahl der Verkehrsunfälle in diesem Zusammenhang deutlich auf 25 (2020: 42) zurückging, kamen sechs Personen, und damit vier mehr als im Vorjahr, dabei zu Tode. Es wurden 13 (2020: 16) Personen leicht und neun (2020: sechs) schwer verletzt. Wie bereits im Vorjahr trat eine Häufung an den Wochenenden auf: Rund 35 (2020: 38) Prozent der Falschfahrten ereigneten sich an einem Samstag oder Sonntag.

Fast täglich wurde auch vor Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen gewarnt. „Fahrradfahrer auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gefährden nicht nur sich selbst, sondern bringen auch andere in Lebensgefahr“, so Minister Thomas Strobl.  Die Anzahl der Meldungen stieg leicht auf 344 (2020: 327) an.

Gegenstände und Tiere auf der Fahrbahn

Für einen Großteil der Gefahrenmeldungen sorgten wieder einmal Gegenstände auf der Fahrbahn. Im Jahr 2021 stieg die Zahl auf 24.974 (2020: 22.261) Fälle an. So warnte der Verkehrswarndienst beispielsweise vor einem Paddel, einem Weihnachtsbaum sowie Bäckereikörben und Backwaren. Ursächlich ist hierfür oftmals eine mangelhafte Ladungssicherung. „Unzureichend gesicherte Ladung kann sich sehr schnell zu einer ernsthaften Gefahr für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer entwickeln – das darf ganz und gar nicht sein. Halten Sie gewissenhaft die geltenden Regeln zur Sicherung von Ladung ein, das dient der Verkehrssicherheit ganz enorm“, so Innenminister Thomas Strobl.

Im Jahr 2021 sorgten erneut verschiedene Tiere auf der Fahrbahn für polizeiliche Einsätze. In 3.775 Fällen (2020: 3.502) wurde unter anderem vor Entenfamilien, kurioserweise aber auch vor entlaufenen Lamas oder gar Berberaffen gewarnt. Anfang Dezember ereignete sich in diesem Zusammenhang ein nicht alltägliches Ereignis auf der A8 bei Gruibingen/Kreis Göppingen: Nachdem ein Tiertransporter in Brand geraten war, konnten durch ein tatkräftiges Eingreifen rund 300 Schafe vor den Flammen gerettet werden. Mehrere Personen der wartenden Fahrzeuge bildeten gemeinsam mit den Einsatzkräften spontan eine Menschenkette und verhinderten so, dass die Tiere auf die Gegenfahrbahn gelangten.

Elementarer Beitrag zur Verkehrssicherheit

Die Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst in Baden-Württemberg des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen ist rund um die Uhr neben der Erstellung von eigenen Meldungen für die Qualität und Freigabe der von den regionalen Polizeipräsidien erstellten Verkehrs- und Gefahrenmeldungen verantwortlich.

Die zentrale Meldestelle im Lagezentrum der Landesregierung leistet damit einen elementaren Beitrag zur Verkehrssicherheit in Baden-Württemberg. Aufgrund eines engen Informationsaustausches innerhalb Deutschlands mit angrenzenden Ländern und dem benachbarten Ausland ist zudem gewährleistet, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auch im Grenzgebiet über grenzüberschreitende Sachverhalte stets unverzüglich informiert werden.

Sämtliche Informations- und Warnmeldungen werden dabei von den Radiosendern und anderen Plattformen wie beispielsweise der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg veröffentlicht.

Meldungen und Ursachen im Überblick>>>>>

Polizeistatistik 2021 für Stuttgart>>>>>>

Mehr Verkehrssicherheit durch höhere Bußgelder

Posted by Klaus on 8th Oktober 2021 in Allgemein

Pressemeldung 8.10.2021

Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßt die vom Bundesrat beschlossene Bußgeldnovelle. Die Bußgelder für die meisten Verstöße werden verdoppelt. Ziel der Neuregelungen ist mehr Sicherheit insbesondere für den Rad- und Fußverkehr.

Verkehrsminister Winfried Hermann hat die Bußgeldnovelle im Bundesrat begrüßt: „Der heutige Beschluss ist gut für Eltern und Kinder sowie für ältere Menschen und ein Fortschritt für die Verkehrssicherheit. Es gibt heute zu viele Menschen, die Rasen und Falschparken als Kavaliersdelikte ansehen. Derartige Verkehrsverstöße behindern und gefährden aber die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. “

Der Bundesrat hat der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach langwierigen Verhandlungen mit den Bundesländern vorgelegten Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung zugestimmt. Die Neufassung der Bußgeldkatalog-Verordnung ist aufgrund eines juristischen Formfehlers des Bundes erforderlich. Mit dem Beschluss des Bundesrats wird auch ein Schlusspunkt hinter den monatelangen Bußgeldstreit gesetzt. Die Änderungen treten drei Wochen nach Verkündung des neuen Bußgeldrahmens in Kraft.

Mit 50 Kilometern pro Stunde in der Tempo-30-Zone ist kein Kavaliersdelikt

Der Minister sagte vor der Länderkammer: „Wer die Regeln verletzt, gefährdet sich und andere. Mit 50 Kilometern pro Stunde durch die Tempo-30-Zone ist kein Kavaliersdelikt. All diese Regeln haben einen Sinn: Es geht um mehr Sicherheit. Und es geht darum, dass es alle, die sich nicht daranhalten, an ihrem Geldbeutel spüren müssen.“

Der überarbeitete Bußgeldkatalog flankiert die bereits im April 2020 in Kraft getretenen neuen Regeln für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die Radverkehrsnovelle zur Straßenverkehrs-Ordnung und verleiht diesen den erforderlichen Nachdruck. Ziel der Neuregelungen ist mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr. Die Bußgelder für die meisten Verstöße werden verdoppelt. Die Sanktionen werden also spürbarer. Im europäischen Vergleich bleiben die Bußgelder aber moderat.

Durch eine deutliche Erhöhung der Bußgelder zur Sanktionierung von Geschwindigkeitsüberschreitungen wird eine hohe Wirkung auf das tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten erwartet. „Bei Tempo 30 ist für Menschen, die zu Fuß gehen, ein Zusammenstoß mit einem Auto in einem von zehn Fällen tödlich, bei Tempo 50 sind es bei zehn Unfällen bereits sieben Tote“, erläuterte Herr Minister Hermann die von überhöhten Geschwindigkeiten ausgehende Gefahr gerade für Fußgängerinnen und Fußgänger.

Regelungen kommen auch der Verkehrswende zu Gute

Auch die weiteren Änderungen haben vor allem den Schutz der sogenannten „schwachen“ Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Blick. Falls Lastkraftwagen beim Rechtsabbiegen künftig innerorts schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wird das mit 70 Euro Bußgeld geahndet. Falsches Parken oder Halten wird künftig deutlich teurer. Wer unzulässig auf Rad- oder Gehwegen parkt, zahlt zwischen 55 und 100 Euro. Gleiche Bußgelder können auch für das Parken und das Halten auf markierten Radfahrstreifen oder in zweiter Reihe sowie für das Parken auf Flächen zum Laden von E-Autos oder auf Carsharing-Parkplätzen fällig werden. All diese Regelungen kommen auch der Verkehrswende zu Gute.

Auch wer keine Rettungsgasse bildet oder diese befährt und wer vorschriftswidrig mit Fahrzeugen Gehwege, linksseitige Radwege oder Seitenstreifen benutzt, muss künftig mit härteren Sanktionen rechnen.

Minister Hermann rief die Bußgeldbehörden auf, die neuen Sanktionsmöglichkeiten konsequent umzusetzen und damit die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Denn es sei wissenschaftlich erwiesen, dass erst das Zusammenwirken von Kontrolldruck und Sanktionshöhe die erforderliche abschreckende Wirkung gegenüber Verkehrsverstößen entfalte.

Was ändert sich im neuen Bußgeldkatalog?

Delikt Bisher Neu
Abstellen im Halte- oder Parkverbot 15 Euro 55 Euro
Innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell 35 Euro

70 Euro

Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 35 Euro 55 Euro
Parken in amtlich gekennzeichneter Feuerwehrzufahrt 55 Euro 100 Euro
Unberechtigtes Parken an Ladestationen für Elektrofahrzeuge 55 Euro
Unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge 55 Euro
Keine Rettungsgasse bilden 200 bis 300 Euro und 1 Monat Führerscheinentzug
Missbrauch der Rettungsgasse 200 bis 300 Euro und 1 Monat Führerscheinentzug
Als Lkw die Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbigen missachten 70 Euro
Unerlaubte Nutzung von Geh- und Radwegen sowie Seitenstreifen 25 Euro 100 Euro
Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelastung 20 Euro 100 Euro

Bundesrat: Rede von Minister Winfried Hermann

Foto, Staatsmin.BW