Archive for the ‘Allgemein’ Category

Pfingstbräuche – Schöne Pfingsten 2023

Posted by Sabine on 26th Mai 2023 in Allgemein

Heute haben wir Euch ein paar Links zu dem Thema Pfingstbräuche zusammengestellt:

fest-und-feiern/brauchtum-pfingsten-1

suedkurier/Pfingstbraeuche-und-ihre-Wurzeln

badische-zeitung/nun-bitten-wir-den-heiligen-geist-

stuttgarter-nachrichten/pfingstbrauch-der-pfingstnarr-von-schwenningen

wikipedia/Pfingsten

family-bloggr.blogspot/kennen-sie-die-pfingstbrauche

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Na dann, Allen ein schönes Pfingstfest wünscht Euch der

Gablenberger-Klaus-Blog

Haftungslücke bei E-Scootern schließen

Posted by Klaus on 26th Mai 2023 in Allgemein

Pressemeldung

Auf Initiative von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hat sich die Justizministerkonferenz für das Schließen von Haftungslücken bei E-Scootern ausgesprochen. So wollen die Justizminister die Ausnahme für E-Scooter von der verschuldensunabhängigen Halterhaftung abschaffen.

Baden-Württemberg hat zusammen mit Nordrhein-Westfalen auf der 94. Justizministerkonferenz am 25. und 26. Mai 2023 erfolgreich eine Initiative zu bestehenden Haftungslücken im Straßenverkehr im Zusammenhang mit E-Scootern eingebracht. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben einen dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf das neue Verkehrsmittel E-Scooter festgestellt und sich für eine Reform der Haftungsregelung in Paragraph 8 Nummer 1 Straßen- verkehrsgesetz (StVG) ausgesprochen.

Haftungsrecht bei E-Scootern unzureichend

Baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, sagte: „Die E-Scooter gehören zur heutigen Großstadt-Mobilität. Gerade in Bezug auf Verkehrsdichte, Parkplatzknappheit oder Luftreinhaltung sind sie eine echte urbane Mobilitätsalternative. Von den E-Scootern gehen aber zunehmend auch Unfallgefahren aus, die für Geschädigte besonders schwer wiegen, denn das Haftungsrecht bei E-Scootern ist unzureichend. Hier muss eine Haftungslücke, die nicht mehr zeitgemäß ist, geschlossen werden.“

Das Straßenverkehrsgesetz sieht eigentlich vor, dass bei einem Unfall der Halter eines Fahrzeuges beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung haftet – und zwar verschuldensunabhängig. Bei E-Scootern ist das nicht der Fall, denn für Fahrzeuge, die nicht schneller als 20 Kilomter pro Stunde (km/h) fahren können, sieht das Straßenverkehrsgesetz in Paragraph 8 Nummer 1 eine Ausnahme von der sogenannten verschuldensunabhängigen Halterhaftung vor. Zugleich nehmen Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder gar getötet werden, ausweislich der amtlichen Statistik zu.

Haftungslücke schnellstmöglich schließen

„Wer von einem E-Scooter angefahren wird oder über einen nicht ordnungsgemäß abgestellten Scooter stürzt und sich verletzt, kann sich nicht bei dem Halter des Scooters, in der Regel einem gewerblichen Vermieter, schadlos halten. Nach aktueller Gesetzeslage muss der Geschädigte erstens den verantwortlichen Fahrer identifizieren und zweitens diesem ein konkretes Verschulden nachweisen. In vielen Fällen wird ihm das jedoch nicht gelingen. Unsere Initiative auf der Justizministerkonferenz zielt darauf, diese Haftungslücke schnellstmöglich zu schließen“, so Gentges weiter.

Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Benjamin Limbach, betonte: „Ein Geschädigter erwartet bei einem E-Scooter ebenso wie bei einem Pkw, dass der Halter für Schäden durch das Fahrzeug aufkommt, ohne dass der Geschädigte ein Verschulden nachweisen muss. Deshalb bedarf es dringend einer Gesetzesanpassung, so dass auch die bis zu 20 km/h zugelassenen E-Scooter unter die verschuldensunabhängige Halterhaftung fallen.“

Angesichts des zunehmend komplexen Verkehrsgeschehens steht die Haftungsprivilegierung des Paragraphen 8 Nummer 1 Straßenverkehrsgesetz schon länger in der Kritik, da langsam fahrende Fahrzeuge im fließenden Massenverkehr gegenüber schnelleren Fahrzeugen nicht unbedingt eine geringere Gefahr darstellen und mit Blick auf das heute vorherrschende verkehrstechnische Verständnis im Schadensersatzrechts des StVG Widersprüche hervorruft.

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Bergfriedhof – Stuttgart Ost

Posted by Klaus on 25th Mai 2023 in Allgemein, Fotos, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Fotos, Klaus

Verschiebung der Abfallsammlung wegen Pfingstmontag am 29. Mai

Posted by Klaus on 23rd Mai 2023 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS

Es kommt zu Verschiebungen der Regelabfuhrtage der braunen, grauen und grünen Tonnen. Dies hat zur Folge, dass die Abfuhr entweder vorverlegt oder nachgeholt wird. Diese Information ist besonders wichtig für Haushalte, bei denen die Behälter am Tag der Leerung an der Straße bereitgestellt werden müssen.

Wegen des Feiertags Pfingstmontag am 29. Mai sind folgende Verschiebungen der Regelabfuhrtage der braunen, grauen und grünen Tonnen geplant:

Von Montag, 29. Mai (Pfingstmontag), auf Dienstag, 30. Mai,
von Dienstag, 30. Mai, auf Mittwoch, 31. Mai,
von Mittwoch, 31. Mai, auf Donnerstag, 1. Juni,
von Donnerstag, 1. Juni, auf Freitag, 2. Juni, und
von Freitag, 2. Juni, auf Samstag, 3. Juni.

Für den Mehranfall von Abfall gibt es amtliche graue Restabfallsäcke, die in den Bezirksrathäusern, in den jeweiligen Bürgerbüros der Innenstadtbezirke und an der Rathausinfothek zu je 6,30 Euro erworben werden können. Zusätzlich sind diese Restabfallsäcke auch bei verschiedenen Einzelhändlern erhältlich.

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Einbruchsprävention, Verkehrssicherheit oder Brandschutz

Info Stadt Stuttgart

Amm 26. Mai 10Uhr20Uhr   können Sie sich beim Stuttgarter Präventionstag in der Innenstadt rund um das Thema Sicherheit informieren.

Alle Infos: https://www.stuttgart.de/…/stuttgarter-praeventionstag.php

Haftungsausschluss: Ohne Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Information.

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Erinnerung an einen Demokraten

Posted by Klaus on 16th Mai 2023 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS

Das Theodor Heuss Haus auf dem Killesberg öffnet nach zweieinhalb Jahren Umbau wieder seine Türen für Besucher. Bei einem Festakt im Rathaus würdigten die Rednerinnen und Redner die Bedeutung der Gedanken von Theodor Heuss für die Demokratie in seiner Zeit und heute.

Winfried Kretschmann, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und OB Nopper

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper (rechts) hat gestern vor dem Stuttgarter Rathaus Baden?Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (links) und Bundespräsident Frank?Walter Steinmeier (Mitte) begrüßt. Foto, Franziska Kraufmann/Stuttgart

Theodor Heuss war der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland – und eng mit Stuttgart verbunden. Für ihn und seine Frau Elly war die Stadt schon lange ein Sehnsuchtsort. Nach dem Zweiten Weltkrieg zogen sie nach Degerloch und wohnten dort bis zu seiner Wahl zum Bundespräsidenten 1949. 1954 ernannte ihn die Stadt Stuttgart zum Ehrenbürger. Seine letzten Lebensjahre von 1959 bis 1963 verbrachte Heuss dann auf dem Killesberg.

Seit 2002 ist sein dortiges Wohnhaus Erinnerungsstätte und Veranstaltungsort. In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurde die Ausstellung dort neu konzipiert. Am Montag, 15. Mai, wurde die Wiedereröffnung unter dem Motto „Demokratie als Lebensform“ mit einem Festakt im Beisein von Heuss‘ elftem Nachfolger im Amt des Bundespräsidenten, Frank-Walter Steinmeier, im Rathaus gefeiert.

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Siehe auch unseren Bericht: Zu Besuch bei Papa Heuss – Heute vor 70 Jahren wurde Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt

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Deutsche Post sieht höheres Briefporto ab 2024 als zwingend notwendig an

Posted by Klaus on 16th Mai 2023 in Allgemein

Pressemeldung

Die aktuelle Mengen-, Umsatz- und Kostenentwicklung bei der Deutschen Post weicht deutlich von den Prognosen ab, die der Price-Cap-Maßgrößenentscheidung der Bundesnetzagentur 2021 zugrunde lagen.

  • Unternehmen hat den Widerruf der noch bis Ende 2024 gültigen Price-Cap-Maßgrößen- entscheidung bei der Bundesnetzagentur beantragt
  • Post-Vorständin Nikola Hagleitner: „Angesichts drastisch gestiegener Kosten durch Inflation, höhere Energiepreise und den sehr hohen Tarifabschluss 2023 sowie unerwartet stark abnehmende Briefmengen führt an einer Erhöhung des Portos kein Weg vorbei“
  • Briefpreise in Deutschland liegen weit unter europäischem Durchschnitt und trotz deutlich höherer Löhne auf dem Preisniveau in Polen, Tschechien, der Slowakei und Rumänien
  • Zusätzliche Preiserhöhungen zum 1. Juli 2023 in den Bereichen Paket, Briefkommunikation und Dialogmarketing geplant

Bonn – Die Deutsche Post hat heute bei der Bundesnetzagentur den Widerruf der noch bis Ende 2024 gültigen sog. „Price-Cap-Maßgrößen- entscheidung“ beantragt, auf deren Basis die derzeitigen Briefpreise genehmigt wurden. Ziel ist es, aufgrund der aktuellen Mengen-, Umsatz- und Kostenentwicklungen, die deutlich von den der Entscheidung zugrundeliegenden Prognosen aus dem Jahr 2021 abweichen, das Briefporto im kommenden Jahr anzuheben. Dazu sagt Nikola Hagleitner, Vorständin Post & Paket Deutschland bei Deutsche Post DHL Group: „Eine Erhöhung der Preise fällt uns in Hinblick auf die berechtigten Interessen unserer Kundinnen und Kunden nicht leicht. Aber Fakt ist, dass die von der Behörde ursprünglich unterstellten Kosten und Briefmengenentwicklungen so nicht eingetreten sind. Angesichts drastisch gestiegener Kosten durch Inflation, höhere Energiepreise und den sehr hohen Tarifabschluss 2023 sowie deutlich stärker abnehmende Briefmengen führt an einer vorzeitigen Erhöhung des Portos kein Weg vorbei.“

Die aktuelle Mengen-, Umsatz- und Kostenentwicklung bei der Deutschen Post weicht deutlich von den Prognosen ab, die der Price-Cap-Maßgrößenentscheidung der Bundesnetzagentur 2021 zugrunde lagen. Seinerzeit hatte die Behörde der Deutschen Post einen Preiserhöhungsspielraum von 4,6 Prozent für den gesamten Zeitraum 2022 bis 2024 zugestanden. Schon im Oktober 2021 hatte die Deutsche Post darauf hingewiesen, dass dieser Spielraum zu gering sei, um die Lohnkostensteigerungen und den in den nächsten Jahren zu erwartenden Anstieg der Stückkosten durch weiter sinkende Briefmengen, höhere Inflation und Zusatzkosten für einen klimafreundlicheren Briefdienst auszugleichen.

Dies hat sich nun bewahrheitet: So ist aufgrund der Entwicklungen in den letzten Monaten von einer deutlich niedrigeren Sendungsmenge bei Briefen in der Zukunft auszugehen. Dies ist auf eine beschleunigte Substitution durch elektronische Kommunikation, wie E-Mail oder Messenger-Dienste, zurückzuführen. Gleichzeitig steigen die Kosten aufgrund der anhaltend hohen Inflation und der jüngst vereinbarten Lohnerhöhungen deutlich an. Allein der mit der Gewerkschaft Verdi vor einigen Wochen verhandelte Tarifabschluss belastet die Deutsche Post mit rund 400 Millionen Euro Mehrkosten in diesem Jahr und 800 Millionen Euro im Jahr 2024. Auch die Inflationsrate ist deutlich höher als in der aktuellen Maßgrößenentscheidung prognostiziert. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Price-Cap-Maßgrößenentscheidung bzw. Wiederaufnahme des Verfahrens sind somit gegeben.

Nikola Hagleitner ergänzt: „Um dies ganz klar zu sagen: Es sollte uns erlaubt werden, die nötigen finanziellen Mittel für faire Löhne und die Sicherstellung einer zeitgemäßen, flächendeckenden Postversorgung am Markt verdienen zu können. Schon im Jahr 2022 hat der Unternehmensbereich Post & Paket Deutschland keinen Beitrag zur Dividendenzahlung des Konzerns mehr geleistet und wird dies auch in 2023 nicht leisten können. Die wirtschaftliche Situation im deutschen Post- und Paketgeschäft erlaubt es nicht mehr, Investitionen in den ökologischen Umbau der postalischen Infrastruktur und der Fahrzeugflotte in der notwendigen Höhe zu tätigen. Dafür sind bis 2030 jedes Jahr signifikant mehr als 1 Milliarde Euro nötig.“ Der Preis für einen Standardbrief liegt mit 85 Cent derzeit weit unter dem europäischen Durchschnittspreis von 1,33 Euro und noch unter dem Preisniveau in Polen, Tschechien, der Slowakei und Rumänien.

Geplante Preisanpassungen zum 1. Juli 2023 in den Bereichen Paket, Dialogmarketing, Brief-Teilleistungen und Nachsendeservice

Bereits beschlossen sind Preiserhöhungen für bestimmte Produkte sowohl für Privatkunden im Paketbereich als auch für Geschäftskunden in den Segmenten Dialogmarketing und Briefkommunikation zum 1. Juli 2023. So steigt im nationalen Versand der Privatkunden-Preis für das 10-Kilo-Paket von derzeit 9,49 auf 10,49 Euro. Dieses Produkt ist im Filialverkauf seit 2017 preislich unverändert. Trotz der geplanten Erhöhung liegen die Preise von DHL für größere Sendungen auch weiterhin unter Wettbewerbsniveau. Darüber hinaus werden Services wie die Transportversicherung, Alterssichtprüfung, Sperrgut, Rolle oder Nachnahme teurer – hier werden teilweise die Preise für DHL-Geschäftskunden ebenfalls analog angehoben.

Aufgrund der drastisch gestiegenen internationalen Transport- und Zustellkosten erhöht DHL auch die Preise für Pakete und Päckchen im internationalen Versand. Zusätzlich nimmt Deutsche Post DHL eine Änderung der Länderzonen für internationale Paketsendungen vor. Dabei orientiert sich die neue Aufteilung an den länderabhängigen Kostenentwicklungen sowie an geographischen Aspekten. Durch die Neuzonierung konnten die Preise für knapp 100 afrikanische und asiatische Destinationen nahezu stabil gehalten werden, während die Paketpreise für Nord-, Mittel- oder Südamerika (außer USA) sowie für Australien und Neuseeland aufgrund der enormen Kostensteigerungen im Transport in diese Länder deutlich angehoben werden müssen. Kunden, die ihre internationalen Pakete online frankieren, haben künftig einen preislichen Vorteil in Höhe von 3 Euro gegenüber „Filial-Paketen“. Durch die direkte elektronische Eingabe der – im grenzüberschreitenden Versand größtenteils obligatorischen – Daten bei der Online-Frankierung entfällt die aufwändige nachträgliche Erfassung der handschriftlich ausgefüllten Filialformulare. Die dadurch entstehenden Kostenvorteile gibt das Unternehmen an die Kunden weiter.

Diese Preismaßnahmen beziehen sich auf den Unternehmensbereich Post & Paket Deutschland, Sendungen von DHL Express sind nicht betroffen.

Die dargestellten höheren Kosten von Deutsche Post DHL machen sich auch bei der Werbepost (Dialogmarketing) bemerkbar, daher werden die Preise für die Geschäftskunden-Produkte „Dialogpost Karte“ und „Dialogpost Standard“ sowie „Postwurfspezial Karte“ und „Postwurfspezial Standard“ um 1 Cent sowie für „Postwurfspezial Groß“ um 2 Cent erhöht. Bereits kommuniziert hatte die Deutsche Post gegenüber ihren Geschäftskunden im Briefbereich, dass der Basisrabatt für die sog. „Teilleistungen“ über alle Formate und Rabattstufen um 3 Prozentpunkte abgesenkt wird. Eine weitere Preismaßnahme ist beim Nachsendeservice geplant, hier kommt es zu einer Verteuerung zwischen 5 Euro (6-Monats-Variante für Privatkunden) und 7 Euro bei den anderen Nachsende-Optionen.

Archivfoto

Alkoholisiert auf E-Scootern unterwegs – Polizei weist nochmals auf Promillegrenzen hin

Posted by Klaus on 15th Mai 2023 in Allgemein, Stuttgart

Polizeibericht 15.05.2023

Über ein Dutzend Personen waren in der Nacht zum Sonntag (13./14.05.2023) offenbar unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen auf E-Scootern unterwegs. Polizeibeamte führten zwischen 21.00 Uhr und 05.30 Uhr Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durch und legten ihr Augenmerk insbesondere auf die Alkoholbeeinflussung bei Nutzern von E-Scootern. Die Beamten kontrollierten neben über 100 E-Scootern auch 58 Fahrzeuge und zehn Fahrräder oder Pecelecs. Während zehn Nutzer von E-Scootern unter Alkoholeinfluss standen stellten die Beamten bei zwei E-Scooterfahrern fest, dass sie unter Rauschgifteinfluss standen. Eine 16 Jahre alte Jugendliche war gegen 02.00 Uhr mit einem E-Scooter in der Königstraße unterwegs und stürzte. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass sie mutmaßlich unter Alkoholeinfluss stand. Die 16-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen einem Betreuer übergeben.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die bestehenden Promillegrenzen hin und fordert Verkehrsteilnehmer dazu auf, im Zweifel das Fahrzeug, sei es das Auto, Fahrrad oder E-Scooter stehen zu lassen und auf andere Verkehrsmittel, wie dem öffentlichen Nahverkehr, zurückzugreifen.

Symbolfoto

Online-Tagung „Soziale Landwirtschaft“ am 24. Mai 2023

Pressemeldung Verband Katholisches Landvolk e.V.

Um die vielfältigen Möglichkeiten der Sozialen Landwirtschaft geht es in einer Online-Tagung am Mittwoch, den 24.05.2023 ab 10:00 Uhr. Soziale Landwirtschaft bedeutet, sinnerfüllt und produktiv in Gemeinschaft tätig zu sein – sie verbindet die landwirtschaftliche mit sozialer und pädagogischer Arbeit. Die Tagung bietet durch wissenschaftliche Fachreferentinnen und -referenten Einblick in die Studie „Soziale Landwirtschaft in Baden-Württemberg“ und zeigt gleichzeitig die vielfältigen Möglichkeiten anhand von Praxisbeispielen und Fördermöglichkeiten. Die Teilnahme ist kostenlos. Veranstalter sind der Verband Katholisches Landvolk e.V. und der K-Punkt Ländliche Entwicklung.

Melden Sie sich bitte bis 22.05.2023 an über die Website k-punktland-drs.de/veranstaltungen oder unter vkl@landvolk.de oder 0711 9791-4580. Nach Anmeldeschluss erhalten Sie den Einwahllink.

Weitere Informationen unter www.landvolk.de.

Beteiligungswerkstatt für Familien Stgt Ost und der oberen Neckarvororte Sa 24. Juni 2023

An Familien mit Kindern im Alter von 0 – 18 Jahren in Stuttgart Ost und in der oberen Neckarvororten

Sind Sie zufrieden mit den Familienbildungsangeboten in Stuttgart? Einladung zur Beteiligungswerkstatt für Familien in Stuttgart-Ost und in den oberen Neckarvororten.

Wir möchten mit Familien ins Gespräch kommen und ihre Meinung zur Familienbildung erfahren. Familienbildung will Eltern in ihrem Erziehungsauftrag stärken. Ziel der Beteiligungswerkstätten ist es, herauszufinden, ob die aktuellen Familienbildungsangebote zeitgemäß und passend sind.
Zu den Beteiligungswerkstätten sind alle Familien aus Stuttgart-Ost und den oberen Neckarvororten eingeladen. Wenn Sie Interesse haben, daran teilzunehmen und dort wohnen, kommen Sie gerne vorbei. Wir sind von 10 bis 14 Uhr vor Ort. Kommen Sie in dieser Zeit gerne so vorbei, wie es Ihnen passt.
Der Austausch dauert etwa 20 bis 30 Minuten.
Für Häppchen, Getränke und Kinderbetreuung ist gesorgt.

Beteiligungswerkstatt für Familien mit Wohnsitz in den oberen Neckarvororten Sa 24. Juni 2023, 10–14 Uhr im Jugendhaus B10 Wangen, Eybacherstraße 19, 70327 Stuttgart (S-Wangen)

Beteiligungswerkstatt für Familien mit Wohnsitz in Stuttgart-Ost
Sa 1. Juli 2023, 10–14Uhr
im Stadtteilhaus am Ostendplatz, Ostendstraße 83, 70188 Stuttgart

Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und freuen uns auf Sie!
Carmen Kühnle-Weissflog
Projektleitung: Planungsprojekt Familienbildung Stuttgart
Jugendamt Stuttgart – Jugendhilfeplanung
E-Mail: projekt-familienbildung@stuttgart.de