Archive for the ‘Allgemein’ Category

Achtung!!!! Falsche Polizeibeamte wollten Wertgegenstände und Bargeld „überprüfen“

Posted by Klaus on 18th August 2022 in Allgemein, Stuttgart

Aus aktuellem Anlass warnt die Polizei vor verschiedenen kombinierten Betrugsmaschen und bittet die Bürgerinnen und Bürger ihre Angehörigen zu informieren und zu sensibilisieren. Nachdem es am Dienstag (16.08.2022) bereits mehrere Telefontrickbetrüger erfolgreich waren (siehe auch https://t1p.de/urtvo), ist auch eine 89 Jahre alte Frau in die Falle von sogenannten falschen Polizeibeamten getappt. Ein Unbekannter kontaktierte am Dienstagvormittag die 89-Jährige und gab sich als ein Kriminalpolizist aus. Nachdem er behauptet hatte, dass er diverse Wertgegenstände kontrollieren müsse, händigte sie einem unbekannten Abholer mehrere Schmuckstücke sowie eine Münzsammlung aus. Am Folgetag wurde die Seniorin erneut von verschiedenen Personen angerufen, die sich als Polizeibeamte oder Staatsanwälte ausgaben. Sie forderten die Frau auf über Zehntausend Euro von der Bank abzuheben, um das Geld auf Fälschungen überprüfen zu können. Die Übergabe scheiterte, da eine Abhebung nicht möglich war. Während der Telefonate übten die Betrüger massiven Druck auf die Frau aus und wiesen sie an, niemandem etwas von den Telefonaten zu erzählen.

Die Polizei gibt folgende Tipps:

   -	Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der 
die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Nummer selbst heraus.
-	Geben Sie am Telefon keine Details zu ihren finanziellen 
Verhältnissen preis. Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte 
Personen. -	Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. 
Legen Sie einfach auf.

Weitere Tipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de.

Foto, Polizei BW

Dreiste Masche – Kaution aufgrund eines ver- meintlich tödlichen Verkehrsunfalls – Ein Abholer festgenommen

Posted by Klaus on 17th August 2022 in Allgemein

Polizeibericht 17.08.2022

Unbekannte Betrüger haben am Dienstag (16.08.2022) mehrere Senioren kontaktiert und unter Vortäuschung falscher Tatsachen Bargeld und Goldmünzen im Wert von rund 80.000 Euro ergaunert. In einem Fall witterte ein 66-Jähriger den Betrug rechtzeitig, sodass alarmierte Polizeibeamte den Abholer festnahmen. Die Betrüger gaben sich in allen Fällen als Tochter bzw. Schwiegertochter aus, die einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe. Ein vermeintlicher Polizeibeamte oder Staatsanwalt untermauerte die Geschichte, indem er angab, dass die Schwieger-/Tochter zur Abwendung einer Haft mehrere Zehntausend Euro bezahlen müsse. In einem Fall kam eine Abholerin zu einer in Stuttgart-Sonnenberg wohnhaften Seniorin und nahm dort Bargeld, Münzen und Schmuck entgegen. Es handelt sich bei der Abholerin um eine zirka 35 Jahre alte und etwa 165 Zentimeter große Frau mit einer korpulenten Statur. Sie trug ein helles gemustertes T-Shirt und eine helle Hose.

Ein 64-Jähriger wurde zur Übergabe vor das Amtsgericht in Bad Cannstatt beordert. Dort übergab er gegen 14.10 Uhr das Geld an einen 20 bis 25 Jahre alten und 175 Zentimeter großen Mann. Er soll eine schlanke Statur sowie dunkle kurze Haare haben und dunkle Freizeitkleidung getragen haben. Ein 66-jähriger in Karlsruhe wohnhafter Mann sollte zur Übergabe eines Goldbarrens und mehrerer Zehntausend Euro Bargeld zum Amtsgericht Stuttgart fahren. Der Schwindel flog auf, als seine richtige Tochter ihm kontaktierte, die offenbar nichts mit der erfundenen Geschichte der Betrüger zu tun hatte. Er verständigte daraufhin die Polizei, die den 24 Jahre alten Abholer mit polnischer Staatsangehörigkeit vor Ort festnahm. Er wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Mittwoch (17.08.2022) einem Haftrichter vorgeführt. Zeugen, die zwischen 14.00 und 17.00 Uhr verdächtige Beobachtungen im Umfeld der Amtsgerichte oder in Sonnenberg gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.

Foto, Polizei BW

Land stellt weitere Weichen für Corona-Management

Posted by Klaus on 16th August 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Das Land nutzt den Sommer intensiv zur Vorbereitung auf den Herbst und Winter und stellt weitere Weichen für das Corona-Management. Dazu gehört unter anderem eine verbesserte Überwachung des Infektionsgeschehens und die weitere Unterstützung der Gesundheitsämter. Darüber hinaus wurde das Impfkonzept Baden-Württemberg vom Kabinett gebilligt.

Das Landeskabinett hat am 16. August 2022 weitere Maßnahmen mit Blick auf das Corona-Management im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Dazu gehört unter anderem eine verbesserte Überwachung des Infektionsgeschehens (Surveillance), die weitere Unterstützung der Gesundheitsämter sowie Modellprojekte im Bereich Long-/ Post-Covid. Darüber hinaus wurde das Impfkonzept Baden-Württembergs für den Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023 vom Kabinett gebilligt.

„Die Debatte zum Corona-Management ist derzeit stark von Diskussionen auf Bundesebene geprägt“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am 15. August 2022 in Stuttgart. „Dennoch nutzen wir auch auf Landesebene den Sommer intensiv zur Vorbereitung auf den Herbst und Winter.“

Corona-Management im Herbst und Winter

Konkret wurden folgende Kabinettsvorlagen des Sozial- und Gesundheitsministeriums vom Kabinett verabschiedet:

  • Ausweitung des Surveillance-Systems
    Mit dem geplanten Surveillance-System soll die Häufigkeit von Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung, die Altersverteilung der Betroffenen sowie das Vorkommen der unterschiedlichen Krankheitserreger systematisch überwacht werden. Für den Ausbau der laborbasierten Surveillance wird die bereits am Landesgesundheitsamt etablierte laborbasierte Influenza-Untersuchung deutlich erweitert. Geplant ist die wöchentliche Untersuchung von bis zu 450 Proben von Patientinnen und Patienten. Neben SARS-CoV2 und Influenza werden hierbei weitere relevante Erreger wie Humanes Respiratorisches Synzytial-Virus, Parainfluenza oder das Metapneumovirus erfasst. Die Proben sollen über niedergelassene Haus- und Kinderärzte rekrutiert werden. Auch weitere Angaben zum Impfstatus und zur Klinik fließen in die Auswertung mit ein. Auf Basis dieser aggregierten Daten entsteht ein einheitlicher Informationsstand auf Landesebene zum Infektionsgeschehen.
  • Impfkonzept Baden-Württembergs für den Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023
    Das Impfkonzept für den Herbst/Winter 2022/2023 sieht für Baden-Württemberg Impfangebote ohne staatliche Impfstrukturen vor. Impfangebote sollen über das Regelsystem (sowohl circa 7.000 Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte, in denen geimpft wird, als auch zusätzlich Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheken) abgedeckt werden. Hierdurch sind wöchentlich circa 810.000 Impfungen im Land möglich. Damit die Impfinfrastruktur im Bedarfsfall schnell hochgefahren werden kann, benötigt jeder Stadt- und Landkreis künftig verpflichtend eine Impfkoordinatorin oder einen Impfkoordinator. Darüber hinaus kann jeder Stadt- und Landkreis ein mobiles Impfteam aufbauen, um aufsuchende Angebote insbesondere in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen anbieten zu können.
  • Modellprojekt adaptive, sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung Long-/ Post-Covid in Baden-Württemberg
    Aufgrund des komplexen und neuartigen Krankheitsbildes Post-/Long-Covid wurden in Modellregionen bereits entsprechende Strukturen für die Behandlung von Betroffenen geschaffen. Dazu zählen etwa Spezialambulanzen und Netzwerke. Aktuell sehen sich universitäre Long-COVID-Spezialambulanzen neben der Forschung auch mit der Grundversorgung von Patientinnen und Patienten konfrontiert, da diese durch die niedergelassene Ärzteschaft bisher nicht ausreichend abgedeckt ist. Innerhalb der 18-monatigen Laufzeit soll in dem beantragten Projekt ein Stufenkonzept für eine flächendeckende sowie sektorenübergreifende Versorgung von Long-COVID-Patientinnen und -Patienten in Baden-Württemberg entwickelt werden.
  • Unterstützung für Gesundheitsämter 
    Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie unterstützt das Land die Kreise mit Gesundheitsämtern finanziell durch Refinanzierung von Personalkosten für Aushilfskräfte, die beim Corona-Management eingesetzt sind. Diese kümmern sich unter anderem um Maßnahmen für den Schutz vulnerabler Gruppen, die Ermittlung von Ausbruchsgeschehen und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern. Die finanzielle Unterstützung der Kreise wäre zum 31. August 2022 ausgelaufen. Nun wurde sie über den 31. August 2022 hinaus bis zum 31. März 2023 verlängert. Hierfür werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von knapp 6 Millionen Euro bereitgestellt.
  • Bereitstellung von Tests in Schulen, Kindergärten sowie der Kindertagespflege / Covid-Testungen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
    Basierend auf den Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung sollen unter anderem besonders vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) nach den Ferien verpflichtend zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden. Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in anderen Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie Kinder in Kinderkrippen, in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden zunächst jeweils vier Antigenselbsttests zur Testung bei Bedarf außerhalb der jeweiligen Einrichtung bereitgestellt.  In den übrigen Fällen können die Bürgertests genutzt werden. In mehreren Anhörungen des Sozialministeriums hatten sich Expertinnen und Experten wiederholt für das Ende anlassloser Tests ausgesprochen.
  • Corona-Hotline
    Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wird auch im Herbst und Winter Informationen über die von einem externen Dienstleister betriebene Corona-Hotline??????? (Telefon: 0711 41011160) anbieten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Corona-Hotline des Landes geben auch Auskunft in Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch. Für gehörlose Menschen steht zusätzlich ein Video-Chat zur Verfügung.

Impfkampagne #dranbleibenBW

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Sommerliche Produkte im Fokus der Lebens- mittelüberwachung

Posted by Klaus on 15th August 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg sorgt mit Kontrollen von Kosmetika und Lebensmitteln für sichere Sommerprodukte. Geprüft werden unter anderem Sonnencreme, Eiskaffee und mariniertes Grillfleisch.

„Damit die sommerlichen Freuden ungetrübt bleiben, hat die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg derzeit schwerpunktmäßig wieder typisch sommerliche Produkte im Blick. Im Fokus stehen in diesem Jahr insbesondere Sonnencremes, Eiskaffee und mariniertes Grillfleisch“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk  am 15. August 2022.

Benzophenon in immer weniger Sonnencremen

Nach wie vor ist die UV-Strahlung der Sonne ein Hauptrisiko für Hautkrebs. Das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA) hat Sonnenschutzprodukte auf schädliche Inhaltsstoffe untersucht. Untersucht wurden im letzten und in diesem Jahr über 250 Produkte mit Sonnenschutz auf das Vorhandensein von Benzophenon, einem Stoff, der wahrscheinlich krebserregend beim Menschen sein kann. Dieser Stoff kommt unter anderem in geringen Mengen in dem wichtigen UV-Filter Octocrylen als Verunreinigung vor. Die Sachverständigen des CVUA Karlsruhe können diesbezüglich jedoch Entwarnung geben: „Unsere verstärkten Kontrollen zeigen, die Hersteller haben bereits reagiert. Die gefundenen Gehalte an Benzophenon sind in den hohen Bereichen deutlich zurückgegangen“, erläuterte Minister Peter Hauk.

In diesem Jahr enthielten überhaupt nur noch 26 Prozent der Produkte den UV-Filter Octocrylen, im vergangenen Jahr waren es noch 56 Prozent. Bereits 68 Prozent der Hersteller werben dieses Jahr auf ihren Sonnenschutzmitteln mit der Aufschrift „ohne Octrocrylen”.Aber auch auf Produkte, die Octocrylen enthalten können die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgreifen. In 90 Prozent der untersuchten Produkte mit dem zugelassenen und geprüften UV-Filter konnte kein gefährlicher Gehalt an Benzophenon nachgewiesen werden. Die Industrie hat das Problem mittlerweile erkannt und kann die Produkte besser kontrollieren.

„Auf ausreichenden Sonnenschutz in Form von schützender UV-Kleidung und Sonnencreme sollte auf keinen Fall verzichtet werde. Um jedoch mögliche schädliche Stoffe zu minimieren und den vollen UV-Schutz zu garantieren, sollte Sonnencreme nie über das Haltbarkeits- oder Verbrauchsdatum hinweg benutzt werden. Bereits geöffnete Packungen sollten möglichst innerhalb einer Saison verbraucht werden“, so Minister Peter Hauk.

Eis, Eiskaffee und Sahnehäubchen im Fokus

Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher an heißen Sommertagen bedenkenlos einen erfrischenden Eiskaffee genießen zu können, haben die Expertinnen und Experten des CVUA die wesentlichen Bestandteile des kühlen Sommergetränks im Blick: Eis, Kaffee und Sahne. Das CVUA Sigmaringen hat Proben von Bohnenkaffee und löslichem Kaffee schwerpunktmäßig auf Verunreinigungen durch Ochratoxin A (OTA) überprüft. In gut jeder vierten Probe war OTA zwar auch nachweisbar, erfreulicherweise jedoch durchweg unter dem Höchstwert der Europäischen Union.

Bei der Untersuchung von Speiseeis standen krankmachende Bakterien oder Keime, die auf unzureichende Hygiene hinweisen, im Blickpunkt. „Glücklicherweise haben wir in Speiseeis im letzten Jahr und auch in dieser Saison bei unseren Kontrollen bisher keine gesundheitsschädlichen Keimbelastungen festgestellt. Auch bei den Hygieneindikatoren, also Bakterien, die auf unzureichende Hygiene bei der Herstellung oder im Umgang hinweisen, wurden die Kontrolleurinnen und Kontrolleure und Labore erfreulicherweise nur sehr selten fündig“, so Minister Peter Hauk.

Nuss- und Soja-Allergiker sollten bei offen angebotenem Speiseeis vorsichtig sein. Dies bestätigen auch die bisherigen Ergebnisse der Allergen-Untersuchungen aus Eisdielen. Bisher sind knapp 70 Proben abgeschlossen; in 14 Fällen (vier mal Soja, sechs mal Haselnuss, zwei mal Erdnuss sowie zwei Mandel) wurden positive Befunde erhalten, ohne dass ein Hinweis auf die nachgewiesenen Allergene in der Kennzeichnung vor Ort vorhanden war.

Auf geschlagene Sahne aus der Gastronomie, meist aus Automaten, hat die Lebensmittelüberwachung ein ständiges Augenmerk. Während das Ausgangsprodukt, die wärmebehandelte Sahne, in der Regel mikrobiologisch einwandfrei ist, treten bei der Verarbeitung der Sahne in Cafés, Konditoreien, Eisdielen und Gaststätten nicht selten hygienische Probleme auf. So belegen wieder die Ergebnisse des CVUA Sigmaringen den weiteren Kontrollbedarf: Zwar wurden auch hier keine gesundheitsgefährdenden Keime nachgewiesen, aber immerhin etwa 60 Prozent der untersuchten Proben waren auffällig. Davon wiederum wiesen mehr als zwei Drittel erhöhte Gehalte an Verderbs- oder Hygienekeimen auf.

Grillgenuss unbesorgt möglich

Eine durch die Marinade farbenkräftige, nass-feuchte und mit Kräuterpartikeln bestückte Oberfläche suggeriert den Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf von Grillfleisch Frische und Saftigkeit. Bei einer Schwerpunktuntersuchung des CVUA Stuttgart wurde ein Blick unter diese Fassade geworfen. Erfreulicherweise waren 89 Prozent aller untersuchten Proben sensorisch und mikrobiologisch unauffällig.

Knapp 11 Prozent der Proben wiesen Hygienemängel auf, davon weit über die Hälfte (70 Prozent) aus offen angebotener, loser Ware. Vereinzelt waren auch potenziell krankmachende Keime wie Salmonellen und Campylobacter sowie Listerien nachweisbar. Die nachgewiesenen Keime würden beim Durcherhitzen abgetötet.

„Wer zu fertig mariniertem Grillgut greift, kann dies in der Regel unbesorgt tun, allerdings sollte man beim Grillen vorsichtshalber auf ein vollständiges Durchgaren achten. Auch hier werden wir die sich abzeichnenden Entwicklungen im Auge behalten. Massiver Fachkräftemangel im Metzgereihandwerk oder der fortdauernde Trend, sich personal- und platzsparender Lebensmittelautomaten zu bedienen, zeigen künftige Anhaltspunkte für Kontrollen auf“, betonte Minister Peter Hauk.

CVUA Stuttgart: Täuscht die äußere Fassade nur Frische vor? Marinierte Fleischwaren und ihr mikrobieller Status

CVUA Karlsruhe: Sonnenschutzmittel: Gefährlicher Stoff kann aus UV-Filter Octocrylen entstehen

CVUA Sigmaringen: Wissenswertes über Mykotoxine

Archivfotos

Neues Luftbild des Flughafen Stuttgart

Posted by Klaus on 12th August 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Mehr Infos zum Luftbild: https://bit.ly/3pcjfsb

Das neue Gratis-Luftbildposter 2022 vom Landesflughafen ist jetzt lieferbar! Das große Poster wird jedes Jahr neu aufgelegt und zeigt den gesamten Airport mit Terminals, Runway und Umgebung. Auf der aktuellen Aufnahme gut zu sehen ist die zukünftige ICE-Strecke als große Baustelle des Bahnprojekts  Stuttgart – Ulm entlang der Autobahn A8. Auf der Messepiazza vor dem Internationalen Congresscenter Stuttgart sind die Kräne zu erkennen, mit denen am Hauptaufgang für den Fernbahnhof am Flughafen gearbeitet wird. Neben dem Parkhaus P 14 entsteht der zweite Aufgang des zukünftigen Bahnhofs.

Das farbige Luftbild ist etwa 85 x 58 Zentimeter groß und kann gratis im jederzeit zugänglichen Eingangsbereich des Besucherzentrums SkyLand abgeholt werden (Terminal 3, Ebene 4). Das SkyLand selbst ist von Donnerstag bis Sonntag jeweils von 10.30 Uhr bis 17.00 geöffnet, der Eintritt ist frei.

Für den Versand per Post sind Bestellungen per Mail an publikationen@stuttgart-airport.com möglich.


Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktions- fähigkeit des Rettungsdienstes gefährden Aus- bildungsqualität

Posted by Klaus on 12th August 2022 in Allgemein

Pressemeldung ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg

ver.di Baden-Württemberg sieht die geplanten Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktions- fähigkeit des Rettungsdienstes während der Corona-Pandemie kritisch, da sie die Aus- bildungs- und Fortbildungsqualität gefährden. Aufgrund der kritischen Personalsituation im Rettungsdienst will das Innenministerium mit einem Bündel von Maßnahmen die Funktionsfähigkeit sicherstellen. Die Gewerk- schaft kritisiert die enge Personalsituation und die damit verbundene Belastung der Beschäftigten seit Jahren und begrüßt deshalb grundsätzlich, dass nun endlich die zugespitzte Lage gesehen wird und auch gehandelt werden soll. ver.di kritisiert aber insbesondere, dass es nun möglich gemacht werden soll, Auszubildende einsetzen zu können, um die Personalunterdeckung auszugleichen.

Yvonne Baumann, bei ver.di Baden-Württemberg für den Rettungsdienst zuständig: „Wenn Azubis nun auf Einsatzfahrzeugen als reguläres Rettungspersonal eingesetzt werden, ist das höchst problematisch: Die Qualität der Ausbildung wird gefährdet, da an die Stelle des Lernens nun der Umstand einer Notfallsituation rückt. In einem Notfalleinsatz ist es entscheidend, dass sich alle Eingesetzten voll auf zu rettenden Patientinnen und Patienten konzentrieren können. Hier gibt es keine Zeit zur Anleitung und Begleitung von Azubis. Darunter leidet die Ausbildungsqualität. Und nicht zuletzt werden die Maßnahmen auch dazu führen, dass mehr junge Menschen ihre Ausbildung abbrechen.“

ver.di kritisiert auch, dass für Rettungskräfte in der jetzigen personellen Notsituation auf Fortbildungen verzichtet werden kann.

Baumann: „Diese Ausnahmen werden schnell zur Regel. Denn ein Ende der Personalnot ist nicht in Sicht. Und damit wird auch mit dieser Maßnahme die Qualität der Notfallrettung verschlechtert.“

Archivfotos

13. Kräuter- und Erntedankmarkt im Kloster Maulbronn

Am Sonntag von 11 bis 17 Uhr können Kinder und Familien zusammen mit dem Team unserer Kinderwerkstatt schöne Kräuterkränze binden.

Fotos, Archiv

Infos: facebook.com/KlosterMaulbronn und kloster-maulbronn.de/

Mit „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“ schwim- men lernen

Posted by Klaus on 10th August 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Die Pilotphase des Programms  „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“, das durch Anfängerschwimmkursen die Schwimmfähigkeit von Kindern im Vorschulalter verbessern soll, wird um ein Jahr verlängert. Kooperationspartner sind Schwimmvereine und Orts- gruppen der baden-württembergischen Schwimm- verbände oder des DLRG-Landesverbands.

Unter dem Titel „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“ ist am 1. April 2022 ein neues Pilotprogramm gestartet, das den Aufbau von Kooperationen zwischen Kindertages- einrichtungen und Schwimmvereinen oder DLRG-Ortsgruppen in Baden-Württemberg unterstützt. Durch die Förderung von Anfängerschwimmkursen soll das Programm die Schwimmfähigkeit von Kindern im Vorschulalter verbessern. Zudem zielt es darauf ab, nachhaltige Strukturen zu schaffen, die auch in Zukunft landesweit Schwimmangebote für Kinder zur Verfügung stellen. Nun wurde die Verlängerung des Pilotzeitraums um ein Jahr beschlossen.

Dass Kinder schwimmen lernen, ist aus mehreren Gründen von enormer Bedeutung. Schwimmen ist nicht nur gesund, sondern ermöglicht auch die Teilhabe an vielen Freizeitaktivitäten. Insbesondere aber rettet die Fähigkeit, zu schwimmen, im Ernstfall Leben. „Gerade deshalb war es mir so wichtig, dass wir ein Programm für die Jüngsten auflegen. Denn in den Kindertageseinrichtungen erreichen wir alle Kinder. Auch die, die sonst vielleicht kein Schwimmkursangebot erhalten hätten“, sagt Kultus- und Sportministerin Theresa Schopper. Eltern müssen für die im Rahmen des neuen Programms angebotenen Schwimmkurse keine Beiträge zahlen. Von vermehrten Anfängerschwimmkursen für Vorschulkinder profitiert zudem auch der Schwimmunterricht an den Grundschulen, weil die Kinder so bereits über Vorkenntnisse verfügen.

600 Euro Förderung pro Schwimmkurs

Kooperationspartner im Pilotprogramm sind Schwimmvereine und Ortsgruppen mit Mitgliedschaft in einem baden-württembergischen Schwimmverband oder DLRG-Landesverband. Sie erhalten 600 Euro pro Schwimmkurs, den sie in Zusammenarbeit mit einer Kindertageseinrichtung in Baden-Württemberg durchführen. „Wir stehen vor großen Herausforderungen, den Stau in der Anfängerschwimmausbildung aufzuarbeiten. Große Sorge bereitet uns, dass die Wasserflächen für die Ausbildung immer knapper werden. Deshalb begrüßen wir die Unterstützung des Landes mit diesem Projekt“, sagt Ursula Jung, die Vizepräsidentin des DLRG Württemberg stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der DLRG-Landesverbände und der beiden Schwimmverbände (ARGE Schwimmen), die gemeinsam mit dem Kultusministerium das Pilotprogramm entwickelt haben.

Zwischenzeitlich konnten rund 250 Kooperationen zwischen Vereinen oder DLRG-Ortsgruppen und Kindertageseinrichtungen geschlossen werden. Die Nachfrage ist weiterhin groß. „Toll, dass das Interesse an unserem Pilotprogramm so groß ist“, sagt Kultusministerin Schopper. „Insbesondere freut mich, dass sich so viele Kindertageseinrichtungen für die Teilnahme gemeldet haben. Mir ist bewusst, dass die Erzieherinnen und Erzieher viele Aufgaben zu stemmen haben. Umso mehr bin ich ihnen für ihr Engagement bei diesem wichtigen Thema dankbar.“ Damit noch weitere Kooperationen eingegangen werden können, wird die ursprüngliche vorgesehene Dauer des Pilotprogramms um ein Kindergartenjahr verlängert. So können möglichst viele Erfahrungen gesammelt und ausgewertet werden, bevor das Programm verstetigt werden soll.

SchwimmFidel – ab ins Wasser!

Schwimmkurse im Rahmen des Pilotprogramms können nun bis zum Ende der Sommerferien 2023 stattfinden. Die Mittel für die Förderung der Schwimmfähigkeit von Vorschul- und Grundschulkindern stehen im Rahmen des Solidarpakt Sport IV zur Verfügung.

Hilfe bei der Suche nach Kooperationspartner leisten die beiden Schwimmverbände sowie DLRG-Landesverbände unter . Die Verbände sind ebenfalls Ansprechpartner für die Vereine und Ortsgruppen bei der Durchführung des Programms und haben umfangreiche Materialien zum Thema Schwimmfähigkeit für Erzieherinnen, Erzieher und Eltern erarbeitet.

SchwimmFidel – ab ins Wasser!

Archivfoto

Stuttgart für alle inklusiv – Förderprogramm für mehr Barrierefreiheit

Posted by Klaus on 9th August 2022 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS

Menschen mit Behinderung benötigen ein barrierefreies Umfeld, um die vielfältigen Dienstleistungen, Freizeit- oder Kulturangebote in Stuttgart nutzen zu können.

Mit dem städtischen Förderprogramm „Stuttgart für alle inklusiv“ unterstützt die Stadt Stuttgart ganz konkret Dienstleistende, das Gastgewerbe, Veranstaltende, Arztpraxen oder Vereine in der Stadt. Sowohl die Beratung als auch unterschiedliche Maßnahmen werden finanziell gefördert.

Eine Beratung zur Barrierefreiheit kann durch den unabhängigen Dachverband Integratives Planen und Bauen (DIPB), anerkannte Verbände, erfahrene Architekten oder Handwerker erfolgen. Möglich sind Zuschüsse für unterschiedliche Maßnahmen wie Rampen, Schallschutz, barrierefreie Information, Leitsysteme oder Treppenlifter.

Die Maßnahmen können unter Einhaltung der Höchstgrenzen voll gefördert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Betreiber, Mieter, Pächter oder Veranstalter. Für das Jahr 2022 sind die Mittel noch nicht ausgeschöpft und können noch beantragt werden. Das Antragsformular ist unter  stuttgart.de , Stichwort „Stuttgart für alle inklusiv“ als PDF abrufbar.

Weitere Informationen sind bei der Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, Tina Wilhelm, Telefon 216?99825, E?Mail

 info.bhb@stuttgart.de erhältlich.

So wenig Tote im Straßenverkehr wie noch nie

Posted by Klaus on 9th August 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Polizeistreife bei Verkehrsunfall

Die Verkehrsunfallbilanz des ersten Halbjahres 2022 verzeichnet so wenig Getötete wie noch nie. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle ist leicht gestiegen, da aufgrund der Lockerungen der Corona-Beschränkungen wieder das öffentliche Leben zurückgekehrt ist. Eine Zunahme der Unfälle gab es bei Radfahrerinnen und -fahrern und Nutzerinnen und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen.

„Zum dritten Mal in Folge starben auf den Straßen Baden-Württembergs weniger Menschen. Das bedeutet zum dritten Mal in Folge einen historischen Tiefstand. Wir kommen unserem ambitionierten Ziel – keine Toten im Straßenverkehr – immer näher. Gleichwohl ist jeder Tote im Straßenverkehr ein Toter zu viel. Deshalb lassen wir in unseren Anstrengungen für mehr Verkehrssicherheit nicht nach“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Vorstellung der Halbjahresstatistik der Verkehrsunfälle (PDF). Im ersten Halbjahr 2022 verunglückten auf den Straßen Baden-Württembergs 144 Menschen tödlich (-2,7 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021).

Die Zahl der Verkehrsunfälle insgesamt ist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 von 122.751 auf 138.763 gestiegen (+13,0 Prozent). Bei diesen Unfällen verletzten sich 16.034 Personen leicht (+22,8 Prozent) und 3.234 Personen schwer (+11,7 Prozent). „Mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen ist vielerorts wieder das öffentliche Leben zurückgekehrt. Das spüren wir auch bei den Unfallzahlen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Auffällig ist: Mehr als 37 Prozent der Getöteten (54) hat die Polizei allein bei den Motorrad- und Fahrradnutzerinnen und -nutzern verzeichnet. Bei den Schwerverletzten nutzen mehr als 46 Prozent (1.506) aller schwerverletzten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer (3.234) ein Rad oder Motorrad. „Die Polizei hat deshalb landesweit die Motorrad- und Radfahrerinnen und -fahrer besonders in den Fokus genommen“, so Innenminister Thomas Strobl.

Weniger Tote bei Motorradunfällen

Bei den Unfällen unter Beteiligung von Motorrädern gab es weniger tödliche Ausgänge (2022: 23, 2021: 31). „Fast 26 Prozent weniger getötete Motorradfahrer machen deutlich: Die Konzepte zur Vermeidung tödlicher Motorradunfälle greifen. So haben zum Beispiel beim ersten landesweiten Aktionsmonat Motorrad die Einsatzkräfte im Mai ganz genau hingeschaut: Mehr als 5.500 Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer wurden kontrolliert und sensibilisiert“, so Innenminister Thomas Strobl weiter.

Steigende Unfallzahlen zeichnen sich bei den Radunfällen ab, die im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 von 4.732 auf 5.764 gestiegen sind (+21,8 Prozent). An mehr als jedem vierten Radunfall war ein Elektrofahrrad beteiligt (1.685 von 5.764). Die Zahl der getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer stieg von 25 auf 31. „Von den getöteten Radfahrern waren fast 75 Prozent mit einem Elektrofahrrad unterwegs. Darüber hinaus trugen insgesamt mehr als die Hälfte keinen Helm! Viele Radfahrer unterschätzen leider nach wie vor die Gefahren und insbesondere die Geschwindigkeiten im Straßenverkehr. Da kann ein Helm Leben retten. Deswegen beteiligen wir uns gerade an der bundesweiten Präventionskampagne #KopfEntscheidung. Bekannte Gesichter aus dem Südwesten werben bei dieser Social-Media-Kampagne in kurzen Clips für den Fahrradhelm“, unterstreicht Innenminister Thomas Strobl.

Steigende Anzahl an Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen

Auch die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge (eKF), wie zum Beispiel E-Scooter, stellen die Polizei vor Herausforderungen: 50 schwerverletzte eKF-Nutzerinnen und -nutzer waren im ersten Halbjahr 2022 zu verzeichnen – so viele wie noch nie zuvor. „Die Fortbewegungsmittel ändern sich, die Mobilitätswende zeigt sich immer deutlicher. Mit E-Scootern kommt man leicht und schnell von A nach B. Diesen Trend unterstützen wir natürlich – aber nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit“, stellte Innenminister Thomas Strobl klar.

Hauptunfallursache Nummer eins ist die Geschwindigkeit

Bei den Hauptunfallursachen für tödliche Verkehrsunfälle gibt es wenig Bewegung. Die unangefochtene Nummer eins ist noch immer erhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit (51 von 137 tödlichen Verkehrsunfällen). „Wir verlieren diesen bedauerlichen Umstand nicht aus den Augen. Am 24. März 2022 waren im Rahmen des bundesweiten Speedmarathons mehr als 1.300 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. 450 Messstellen im Land, 200.000 Geschwindigkeitsüberprüfungen und 8.000 Verstöße sprechen für sich“, bilanzierte Innenminister Thomas Strobl abschließend.

Grafische Darstellung zur Verkehrsunfallentwicklung im 1. Halbjahr 2022 (PDF)

GIB ACHT IM VERKEHR – Die landesweite Verkehrssicherheitsaktion in Baden-Württemberg

Polizei Baden-Württemberg