Archive for the ‘Allgemein’ Category

Brandgefahr durch anhaltende Trockenheit

Posted by Klaus on 28th Juli 2022 in Allgemein

Presse LHS

Wegen Brandgefahr werden öffentlich zugängliche Grillplätze in Grünanlagen der Stadt Stuttgart bis auf Weiteres gesperrt.

Aufgrund der anhaltend sehr hohen Temperaturen und extrem wenigen Niederschläge in den vergangenen Wochen sind viele städtische Grünanlagen und wiesenartige Landschaftsräume ausgedörrt. Insbesondere Rasen- und Wiesenflächen sind äußerst trocken und können sehr schnell in Brand geraten.

Infolgedessen sperrt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt (GFF) ab Mittwoch, 27.Juli, bis auf Weiteres alle öffentlichen Grillstellen und Grillbereiche in den Grünanlagen der Stadt Stuttgart. Sobald der Witterungsverlauf es zulässt, werden die Grillstellen wieder geöffnet. Die Grillstellen im Wald bleiben hiervon unberührt.

Das GFF warnt davor, dass ein Feuer in den Grünanlagen bereits durch Funkenflug oder unsachgemäße Kohlenentsorgung entstehen kann. Ebenso verheerend wirken unachtsam weggeworfene Zigaretten.

Eine Sperrung der öffentlichen Grillstellen in den Grünanlagen ist aufgrund der hohen Brandgefahr zwingend erforderlich.

Untertürkheim – Kind nach Unfall schwer verletzt – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 27th Juli 2022 in Allgemein

Polizeibericht 27.07.2022

Ein vier Jahre alter Junge ist am Mittwochnachmittag (27.07.2022) bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw in der Wallmerstraße schwer verletzt worden. Das Kind war gegen 13.30 Uhr mit seiner Mutter auf dem Gehweg in der Wallmerstraße, in Richtung Biklenstraße unterwegs. Auf Höhe der Hausnummer 100 soll der Vierjährige, der mit einem Tretroller unterwegs war, unvermittelt nach rechts auf die Straße gefahren sein. Hierbei stieß er mit dem VW Touran einer 37-Jährigen zusammen, die in derselben Richtung unterwegs war. Alarmierte Rettungskräfte brachten das schwerverletzte Kind in ein Krankenhaus.

Zeugen werden gebeten sich unter der Telefonnummer +4971189904100 an die Verkehrspolizei zu wenden.

Archivfoto

Ostheim – In Handyladen eingebrochen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 27th Juli 2022 in Allgemein

Polizeibericht 27.07.2022

Ein unbekannter Mann hat am Mittwoch (27.07.2022) eine Schaufensterscheibe an einem Geschäft an der Ostendstraße eingeschlagen und mehrere Mobiltelefone gestohlen. Eine Zeugin beobachtete den Täter dabei, wie er gegen 0.45 Uhr die Scheibe mit einem Backstein einwarf und durch das entstandene Loch in der Verglasung mehrere Handys aus der Auslage erbeutete. Nachdem die Zeugin den Mann ansprach, rannte er in Richtung der Jakob-Holzinger-Gasse davon. Bei dem Täter handelt es sich um einen zirka 170 Zentimeter großen Mann mit schlanker Statur. Er trug eine lange, dunkle Hose, ein helles T-Shirt, einen dunklen Schal oder ein dunkles Tuch über den Kopf sowie eine Mund-Hasen-Bedeckung.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 an das Polizeirevier 5 Ostendstraße zu wenden.

Archivfoto

Kostenlos die Jedermann Tour in Stuttgart und der Region Stuttgart testen

Presse LHS

Genau zwei Wochen vor dem großen Rennen durch Stuttgart und die Region Stuttgart können Interessierte beide Strecken der Jedermann Tour kostenlos vorab erkunden: Am 14. August findet ein Streckentest der Jedermann Tour statt.

3.000 Hobbyradsportlerinnen und -radsportler werden am 28. August in der Landeshauptstadt erwartet, die den Finaltag der Deutschland Tour einläuten.

Der Streckentest der Jedermann Tour ist ein kostenloses Sportangebot, das vom Amt für Sport und Bewegung der Stadt Stuttgart veranstaltet wird. Begleitet von Nadine Berneis, ehemalige Miss Germany aus Stuttgart, und dem mehrfachen Tour de France-Teilnehmer Johannes Fröhlinger erkunden aktive Radsportlerinnen und Radsportler bei einer entspannten Sonntagsausfahrt die beiden Runden des Jedermann-Rennens.

„Weinbergrunde“ für Einsteiger

Die „Weinbergrunde“ ist die kurze Strecke und bietet sich sehr gut für Einsteiger an. Auf 57 Kilometern geht es aus der Stuttgarter City nach Stuttgart Obertürkheim und weiter durch die Weinberge bis zum Rotenberg. Vom Höhepunkt der Runde führt die Abfahrt nach Kernen im Remstal und Fellbach. Weiter geht es Richtung Neckar, der in Remseck überquert wird. Von Stuttgart Münster führt die Strecke hinauf zum Killesberg, um von dort die Abfahrt zum Finale im Stuttgarter Zentrum richtig genießen zu können.

„Durch die Region Stuttgart“ für Fortgeschrittene

Während die kürzere Runde ab Obertürkheim in die Weinberge führt, fahren alle Teilnehmenden der längeren Tour weiter durch Esslingen am Neckar. Vor allem ambitionierte Radsportler freuen sich auf die Runde „Durch die Region Stuttgart“. Das hügelige Albvorland wartet auf Jedefrau und Jedermann. Kirchheim unter Teck, Notzingen und das Nassachtal werden passiert, bevor es auf fast 500 Meter Höhe auf den Schurwald nach Schorndorf Schlichten geht. Nach diesem Höhepunkt können sich die Beine bis zum Remstal ausruhen, wo die lange Tour wieder auf die kürzere Runde trifft.

Wer bei der kostenlosen Generalprobe dabei sein möchte, meldet sich auf www.stuttgart-bewegt-sich.de an. Die Gruppenausfahrt findet auf öffentlichen Straßen selbstverantwortlich statt. Treffpunkt für alle Interessierten ist am 14. August um 10 Uhr der Österreichische Platz in Stuttgart unter der Paulinenbrücke.

Archivfotos

Plan für Pandemiemanagement im Herbst und Winter

Posted by Klaus on 26th Juli 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Die AG Corona unter Leitung des Gesundheitsministeriums hat eine gemeinsame Erklärung zum künftigen Pandemiemanagement verabschiedet. Impfungen gegen das Coronavirus, zielgerichtete Testungen sowie der Schutz vulnerabler Gruppen sind für den Herbst und Winter zentral.

Die AG Corona unter Leitung des Sozial- und Gesundheitsministeriums hat bei ihrer Sitzung am Dienstag, 26. Juli 2022 in Stuttgart eine gemeinsame Erklärung zum künftigen Pandemiemanagement (PDF) verabschiedet. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind unter anderem die Kommunalen Landesverbände, die Kassenärztliche Vereinigung, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, die Ärzte- und Apothekerschaft sowie die Krankenkassen.

Impfungen gegen das Coronavirus, zielgerichtete Testungen sowie der Schutz vulnerabler Gruppen seien aus heutiger Sicht für den Herbst und Winter zentral. Daneben forderten die Mitglieder des Gremiums vom Bund, das Infektionsschutzgesetz zeitnah anzupassen und damit eine solide rechtliche Grundlage zu schaffen, um schnell auf eine sich verändernde Lage reagieren zu können.

„Baden-Württemberg hat noch vor den Sommerferien seine Vorbereitungen mit Blick auf den Herbst und Winter abgeschlossen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha bei der Sitzung. „Leider kann heute noch niemand verlässlich voraussagen, wie sich das Virus weiterentwickelt, ob neue, gefährliche Varianten entstehen oder alle Menschen im Land noch einmal eine Impfung brauchen. Diese Unsicherheit über die weitere Coronavirus-Entwicklung bleibt. Klar ist aber, dass der Bund uns mit dem Infektionsschutzgesetz auch ab dem 23. September 2022 die notwendigen Instrumente zur Verfügung stellen muss, um das Gesundheitssystem und damit die Bevölkerung zu schützen.“

Impfungen, Testungen und Surveillance 

In der Erklärung heißt es, Impfungen seien nach wie vor das wichtigste Instrument zur Bekämpfung der Pandemie. Die AG Corona ruft die Bevölkerung deshalb dazu auf, sich impfen zu lassen und auch Auffrischungsimpfungen wahrzunehmen. Im Herbst und Winter sollen die Impfungen in Baden-Württemberg vor allem in der bestehenden Regelstruktur, das heißt in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie bei Zahnärztinnen und Zahnärzten, bei Betriebsärztinnen und -ärzten und in Apotheken verabreicht werden. Gibt es Engpässe bei den regulären Strukturen, werden weitere Impfangebote geschaffen. Durch die Einsatzplanung von Heimärztinnen und -ärzten sowie mobile Impfteams soll die Impfquote in Pflegeeinrichtungen weiter erhöht werden. Neben der COVID-19-Impfung wird auch die Impfung gegen Influenza im Herbst eine wichtige Rolle spielen.

Auch Testungen auf SARS-CoV-2 sind weiterhin ein nützlicher Baustein, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. Die AG Corona spricht sich allerdings dafür aus, diese zielgerichtet einzusetzen. Dazu gehören beispielsweise symptomatische Personen, aber auch präventive Testungen etwa zum Schutz vulnerabler Gruppen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sind möglich. Entsprechende Empfehlungen basieren auch auf den vom Sozial- und Gesundheitsministerium durchgeführten Hearings mit Expertinnen und Experten.

„Damit wir frühzeitig und strategisch handeln können, brauchen wir zudem eine verlässliche Datengrundlage“, erklärte Minister Lucha. Die Landesstrategie zur Surveillance und Kontrolle von Mutationen des Coronavirus leiste bereits einen wichtigen Beitrag, um neue Virusvarianten frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus müssten bestehende Instrumente zur sogenannten Surveillance, also der Überwachung des Infektionsgeschehens, weiterentwickelt werden, darunter das Meldewesen des Infektionsschutzgesetzes, die Daten zu Bettenkapazitäten und Auslastungen im Bereich der Intensiv- und Normalstationsbetten sowie die Belastungen der Kinderkliniken. Im ambulanten Bereich kann durch die Erweiterung sogenannter Sentinel-Praxen – also Praxen, die Kontakte mit Patientinnen und Patienten sowie Daten registrieren und weitergeben – eine bessere Entscheidungsgrundlage geschaffen werden.

Die AG Corona

Die AG Corona ist bereits nach Auftreten des ersten Falls in Baden-Württemberg Anfang des Jahres 2020 zum ersten Mal zusammengetreten und hat sich seither als Arbeitsgremium unter Leitung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration etabliert. Mitglieder sind neben den Kommunalen Landesverbänden die Kassenärztliche Vereinigung, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, Ärzte- und Apothekerschaft, Krankenkassen sowie weitere Expertinnen und Experten.

Gemeinsame Erklärung der AG Corona zum Pandemiemanagement im Herbst und Winter 2022/2023 vom 26. Juli 2022 (PDF)

Archivfoto Andy

Städtische Bäder gehören der Öffentlichkeit!

Posted by Klaus on 26th Juli 2022 in Allgemein, In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Pressemeldung SPD Stgt Ost

Nicht nur das Leo-Vetter-Bad: Öffentliche Hallenbäder sind in Stuttgart bis zum Herbst für die Öffentlichkeit geschlossen, städtische Schwimm- kurse werden derzeit wegen angeblichen Fachkräftemangels nicht angeboten – stattdessen mieten private Anbieter günstig die Bahnen und bieten Kurse zu kommerziellen Preisen an. Die Kreisdelegiertenkonferenz der SPD Stuttgart hat am vergangenen Montag auf Antrag des Ortsvereins Stuttgart Ost entsprechende Forderungen formuliert und wird sich gemeinsam mit der Gemeinderatsfraktion für die Durchsetzung einsetzen.

Städtische Schwimm-Angebote sind aus gutem Grund für alle Familien erschwinglich: Sicherheit in Gewässern und körperliche Gesundheit sind ein hohes Gut. Nun sind die städtischen Kursangebote durch das Bäderkonzept auf ein Minimum reduziert und finden derzeit gar nicht statt. Private Anbieter profitieren von den günstigen Mietkonditionen, den bereitstehenden Materialien und dem technischen städtischen Personal – und bieten Kurse zu wesentlich höheren Preisen an. „Es kann nicht sein, dass öffentlich finanzierter Raum in dieser Weise von privaten Anbietern für kommerzielle Angebote genutzt wird“, kritisiert Anja Dargatz, Vorsitzende der SPD Stuttgart-Ost. Der Ortsverein Ost hatte sich bereits im Juni an die Öffentlichkeit gewandt, um auf den Missstand hinzuweisen. Nun wurde ein ausführlicher Forderungskatalog erarbeitet, den Kreisverband und Gemeinderatsfraktion unterstützen.

So sollen unter anderem Hallenbäder ganzjährig geöffnet sein, um wohnort-nahes Schwimmen zu ermöglichen und den Andrang auf die Freibäder zu entzerren. Wenn die Fachkräfte fehlen, müssen bessere Konditionen geboten werden, um die Arbeit attraktiv zu machen. Außerdem sollte überprüft werden, nach welchen Prioritäten die Angestellten der Stuttgarter Bäder eingesetzt werden: Heißt es hier wirklich immer „Kinder zuerst?“. Wird das Saisongeschäft beim Personaleinsatz berücksichtigt – Überstundenaufbau im Sommer und Abbau im Winter? Vereine, Schulen und Öffentlichkeit sollen Priorität gegenüber privaten Anbietern bei der Nutzung von Wasserflächen haben. Das Sportamt ist aufgerufen, auf dem stätischen Portal „Schwimmfit“ deutlich zu kennzeichnen, bei welchen Anbietern es sich um private Unternehmen handelt und welches davon städtische Angebote sind. Die bisherige Darstellung ist irreführend.

Während die Bundesrepublik darüber diskutiert, ob zukünftig die Wassertemperatur einige Grade kälter oder wärmer ist, geht es in Stuttgart um mehr. Es geht um die Sicherstellung einer öffentlichen Grundversorgung und nicht um die Gewinnmaximierung von Privatanbietern.

Foto, SPD Stuttgart-Ost
Anja Dargatz

Elektrische Heizlüfter – Teuer im Unterhalt und nicht für den Dauerbetrieb geeignet

Posted by Klaus on 26th Juli 2022 in Allgemein

Pressemeldung Stuttgart Netze GmbH

Angesichts steigender Gaspreise und einer drohenden Verknappung im Winter denken viele Menschen aktuell über die Anschaffung elektrisch betriebener Zusatz- heizungen nach. Die Stuttgart Netze als Stromnetz- betreiber der Landeshauptstadt rät aus Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsgründen jedoch dringend davon ab, diese als dauerhaften Ersatz für die Gasheizung zu nutzen.

Baumärkte, Elektrofachgeschäfte und Internet-Shops erleben gerade einen wahren „Run“ auf elektrisch betriebene Zusatzheizungen wie Heizlüfter. Diese scheinen für viele Menschen eine Alternative zum immer teurer werdenden Heizen mit Gas zu sein.

Als Stromnetzbetreiber ist die Stuttgart Netze für den sicheren Betrieb der Elektrizitätsversorgung in der Landeshauptstadt zuständig. „Netzengpässe oder Blackouts aufgrund einer Vielzahl an Heizlüftern im Winter erwarten wir nicht“, sagt Arvid Blume, Vorsitzender der Geschäftsführung. Allerdings sei es durchaus möglich, dass Bürger, die ihre Wohnung vollständig über Heizlüfter erwärmen wollen, vor mehreren Problemen stehen:

  • Je nach Baujahr der Wohnung bzw. der Elektroinstallation sind Steckdosenkreise (das bedeutet eine, oder auch mehrere nebeneinander liegende Steckdosen) mit 10 oder 16 A Sicherungen abgesichert. Bei 230 Volt Spannung ist also eine maximale gleichzeitige Leistung von 2,3 kW bzw. 3,6 kW möglich. Handelsübliche Heizlüfter haben eine Leistung von bis zu 2.000 W, das entspricht 2,0 kW. Wenn in einem Steckdosen-Stromkreis also z.B. zwei Heizlüfter gleichzeitig betrieben werden, löst die Sicherung aus und die Geräte gehen aus.
  • Einen ähnlichen Effekt kann man auch bei einem ans Stromnetz angeschlossenen Gebäude beobachten. Normale Einfamilienhäuser sind im Stuttgarter Stromnetz mit einer 50 oder 63 A starken Hausanschlusssicherung abgesichert. Das entspricht vereinfacht gerechnet einer maximalen gleichzeitigen Leistung elektrischer Verbraucher von 11,5 bzw. 14,5 kW. Wären also in einem Haus so viele Heizlüfter gleichzeitig angeschaltet, dass dieser Wert überschritten wird (z.B. acht Heizlüfter in acht unterschiedlichen Räumen bzw. Steckdosenkreisen = 16 kW gleichzeitige Leistung), würde auch hier der Schutzmechanismus der Hausanschlusssicherung greifen und das Haus vom Stromnetz getrennt werden.

„Der wichtigste Aspekt, der gegen das Heizen mit Heizlüftern spricht, ist aber deren Ineffizienz“, sagt Harald Hauser, technischer Geschäftsführer der Stuttgart Netze. Der Wirkungsgrad dieser Geräte ist sehr gering, da sie im Gegensatz zu einem richtigen Heizkörper nur die Luft erhitzen. Die Menge an Energie, die das Gerät benötigt (beim Heizlüfter also z.B. 2.000 W) steht in keinem Verhältnis zur tatsächlich erzeugten Wärme. „Deshalb sind diese Zusatzheizungen, wie der Name schon sagt, nur für den temporären Gebrauch sinnvoll – beispielsweise bei einem kurzen Aufenthalt in einem unbeheizten (Keller-)raum im Winter“, so Hauser. Da sich die Geräte stark erhitzen, steige mit längerer Nutzung außerdem die Brandgefahr.

Dazu kommt: Das vermeintliche Schnäppchen „Heizlüfter“ kann sich im Dauerbetrieb schnell zu einem teuren Spaß entwickeln. Wer beispielsweise anstelle seiner Gasheizung vier Heizlüfter mit 2.000 W Leistung an jeweils 12 h am Tag nutzt, benötigt hierfür 96 kWh Strom (4 * 2 kW * 12 h). Bei einem Strompreis von aktuell etwa 35 Cent/kWh wären das am Tag 33,60 Euro.

Wer ernsthaft darüber nachdenkt, von der Gasheizung unabhängig zu werden und künftig effizient elektrisch zu heizen, sollte sich daher unbedingt an einen Fachbetrieb wenden. „Die Umrüstung auf beispielsweise eine Wärmepumpe ist auf lange Sicht wesentlich sinnvoller und ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende“, so Arvid Blume. Diese Geräte seien im Gegensatz zu Heizlüftern für den Dauerbetrieb ausgelegt und energetisch sehr effizient. Mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet, lassen sich Wärmepumpen zudem mit einem ermäßigten Strompreis – den so genannten Wärmestrom, den viele Anbieter im Portfolio haben – betreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Moritz Oehl
Unternehmenskommunikation & Marketing
Stuttgart Netze GmbH

Archivfoto

 

Tarifverhandlungen Lufthansa: ver.di ruft zu ganztägigem Warnstreik am Mittwoch auf

Posted by Klaus on 25th Juli 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Lufthansa-Bodenbeschäftigten zu einem ganztägigen Warnstreik am Mittwoch, dem 27. Juli 2022 an allen Lufthansa-Standorten (Frankfurt/Main, Düsseldorf, Köln, Hamburg, München, Berlin u.w.) aufgerufen.

Hintergrund sind die laufenden Tarifverhandlungen für die rund 20.000 Beschäftigten u.a. bei der Lufthansa AG Boden, Lufthansa Technik, Lufthansa Systems, Lufthansa Technik Logistik Services (LTLS), Lufthansa Cargo und der Lufthansa Service Gesellschaft (LSG) sowie LEOS (Lufthansa Engineering and Operational Services GmbH). In der zweiten Verhandlungsrunde am 13. Juli hatten die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt, das unter den betroffenen ver.di-Mitgliedern in den vergangenen Tagen diskutiert und als unzureichend kritisiert wurde.

ver.di habe zu dem ganztägigen Warnstreik aufgerufen, um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen, in der nächsten Verhandlungsrunde ein deutlich verbessertes, abschlussfähiges Angebot vorzulegen. Die Warnstreiks beginnen am Mittwochfrüh, dem 27. Juli, ab 3:45 Uhr und enden Donnerstagfrüh, dem 28. Juli, um 6 Uhr.

Da alle Bodenbeschäftigten, u.a. auch die für die Wartung zuständige Lufthansa-Technik und die LEOS-Beschäftigten, die mit Pushback-Fahrzeugen dafür sorgen, dass die Flugzeuge in die entsprechenden Positionen zurückgeschoben werden, zum Warnstreik aufgerufen werden, wird es zu größeren Flugausfällen und Verzögerungen kommen. Die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Christine Behle, die gleichzeitig auch Verhandlungsführerin ist, bat die Passagiere um Verständnis und wies auf die äußerst problematische Situation der Beschäftigten hin, die vor allem durch Missmanagement verursacht worden sei. ver.di informiere so frühzeitig über den anstehenden Warnstreik, damit sich die Passagiere darauf einstellen und möglicherweise umorientieren können.

„Die Beschäftigten, die tagtäglich einem enormen Druck ausgesetzt sind, haben in der zweiten Verhandlungsrunde auf ein starkes Signal gewartet, mit dem man ein gutes Ergebnis hätte erzielen können“, erklärt Behle. Die Situation auf den Flughäfen eskaliere; die Überlastung der Beschäftigten aufgrund erheblichen Personalmangels, die hohe Inflation und ein dreijähriger Lohnverzicht würden die Beschäftigten immer mehr unter Druck setzen. „Sie brauchen dringend mehr Geld und sie brauchen Entlastung, – für sich selber und für die Passagiere. Dazu reicht das Arbeitgeberangebot vorne und hinten nicht“, so die ver.di-Vize.

Die Arbeitgeber hatten am 13. Juli drei Varianten eines Angebotes vorgelegt, die jeweils aus Festbeträgen und einer ergebnisabhängigen Komponente (zum 1. Juli 2023) bestehen. Die Laufzeit soll in allen drei Varianten 18 Monate betragen. Die Arbeitgeber äußerten in den Verhandlungen außerdem den Wunsch nach Flexibilisierung der Arbeitszeit. Das Angebot gleiche die Inflation nicht annähernd aus, angesichts der aktuellen Preissteigerungen würde das für die Beschäftigten einen deutlichen Reallohnverlust bedeuten, so Behle. Zudem sei insbesondere die ergebnisabhängige Komponente ein Blankocheck für eine ungewisse Zukunft der Beschäftigten. Damit werde das Risiko auf die Beschäftigten geschoben.

Neben der ver.di-Forderung nach 9,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 350 Euro monatlich, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten soll der Stundenlohn für die jeweiligen Beschäftigtengruppen mindestens 13 Euro betragen. Zurzeit gibt es bei der LTLS und der Lufthansa Cargo noch Stundenlöhne unter 12 Euro. Es gilt außerdem, auch nach der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro, einen tariflichen Abstand zum Mindestlohn zu vereinbaren.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 3. und 4. August 2022 in Frankfurt am Main statt.

Warnstreik bei Lufthansa: Kaum Auswirkungen in BW erwartet

Archivfoto

Testphase für Stuttgarter Hitzebus gestartet

Posted by Klaus on 22nd Juli 2022 in Allgemein

Prese LHS

Die immer häufiger auftretenden Hitzewellen im Sommer stellen Menschen auf der Straße vor besondere Herausforderungen. Im Auftrag des Sozialamts der Landeshauptstadt Stuttgart ist aktuell eine Woche lang ein Hitzebus des DRK Stuttgart im Einsatz.

Der Kaeltebus

Im Winter versorgt der Kältebus obdachlose Menschen mit heißen Getränken, Schlafsäcken oder Decken, im Sommer sorgt der Hitzebus nun für Erfrischung. Foto, Max Kovalenko/LHS

Schon bei den ersten Testfahrten wurde die Unterstützung sehr gut angenommen. Vor allem die Nachfrage nach Wasserflaschen war groß.

Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und Integration der Landeshauptstadt Stuttgart sagt: „Die Hitze setzt uns allen zu. Menschen auf der Straße haben oft keinen Ort wo sie sich abkühlen oder mit dem Nötigsten versorgen können. Hier kann ein Hitzebus wichtige Hilfe leisten. Wenn der Bedarf weiter groß ist, könnten wir ab nächster Woche den Kältebus um einen Hitzebus ergänzen. “

„Normalerweise fährt unser Kältebus im Winter bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius, um obdachlose Menschen mit heißen Getränken, Schlafsäcken oder Decken zu versorgen. Heiße Sommertage bringen aber nicht weniger Beschwernisse mit sich. Gemeinsam mit der Stadt Stuttgart haben wir unser Vorhaben für den Einsatz eines Hitzebusses in die Tat umgesetzt. So können wir auch bei hohen Temperaturen unter anderem mit kühlen Getränken und Sonnencreme vor Ort helfen.“, so Clara Hildebrandt, Leiterin der Sozialarbeit beim DRK Kreisverband Stuttgart e.V.

Der Hitzebus fährt während der Probewoche zwei Stunden pro Tag im Zeitraum von 12:00 bis 17:00 Uhr und ist mit ehrenamtlichen Kräften aus den Bereitschaften des DRK Stuttgart sowie mit ehrenamtlich Helfenden aus Stuttgart besetzt.

Corona-Verordnung Absonderung angepasst

Posted by Klaus on 22nd Juli 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Baden-Württemberg passt die Regelungen zum Tätigkeitsverbot bei asymptomatischem positiv getestetem medizinischem Personal an. Im Einzelfall dürfen positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftige in Kliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen arbeiten. Die neue Verordnung gilt ab 25. Juli 2022.

Baden-Württemberg passt die Regelungen zum Tätigkeitsverbot bei asymptomatischem positiv getestetem medizinischem Personal an. Dies erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der Krankenhäuser. Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung tritt am 25. Juli 2022 in Kraft.

Für positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gilt derzeit ein Tätigkeitsverbot bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis des Erregers. Künftig kann die Einrichtungsleitung im Einzelfall das bisher bestehende Tätigkeitsverbot bei medizinischem Personal in Kliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen aussetzen, sofern die Beschäftigten ab dem sechsten Tag des Erstnachweises von SARS-CoV-2 keine typischen Symptome einer Erkrankung mit dem Coronavirus mehr aufweisen.

Pflicht zur Selbstüberwachung

Für die Beschäftigten besteht jedoch die Pflicht zur Selbstüberwachung auf die typischen SARS-CoV-2-Krankheitssymptome sowie die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in der jeweiligen Einrichtung bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis.

Mit den Anpassungen wird unter anderem auf die aktuell angespannte Situation in den Klinken reagiert. Von der Ausnahmeregelung zum Tätigkeitsverbot kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn aufgrund des Personalmangels die Versorgung vor Ort nicht mehr gewährleistet werden kann. Darüber hinaus wird diese Einzelfallentscheidung Einrichtungen eingeräumt, die über eine besonders hohe Hygieneexpertise verfügen.

Corona-Verordnung Absonderung

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg