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Neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022

Posted by Klaus on 1st April 2022 in Allgemein

Pressemeldung 1.04.2022

Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektions- schutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.

Nach den jüngst vom Bund beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung des Landes grundlegend geändert. Die neue Verordnung wurde am Freitag, 1. April 2022, nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss vom Staatsministerium notverkündet. Damit fallen im Land von Sonntag, 3. April 2022, an weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es nun keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Die meisten Schutzmaßnahmen entfallen

Eine Aufrechterhaltung der derzeitigen Schutzmaßnahmen wäre nur durch einen Landtagsbeschluss und bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine so genannte Hotspot-Regelung (§ 28a Absatz 8 IfSG) über den 2. April hinaus möglich. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben – weder liegt derzeit eine Virusvariante mit signifikant höherer Pathogenität vor noch eine konkrete Gefahr der Überlastung der Krankenhauskapazität.

Baden-Württemberg hat sich bis zuletzt dafür eingesetzt, mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes einen Instrumentenkasten an Basisschutzmaßnahmen aufrechterhalten zu können, mit dem kurzfristig auf Änderungen des Infektionsgeschehens im Land hätte reagiert werden können. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht dies jedoch nicht mehr vor.

Verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, sind weiterhin notwendig. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie hat sich das Tragen einer Maske als besonders wirksames Mittel zum Eigen- und Fremdschutz erwiesen. Die Landesregierung empfiehlt daher dringend, weiterhin eigenverantwortlich eine Maske zu tragen sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

Maßnahmen in der neuen Corona-Verordnung

Folgende Maßnahmen sind in der neuen Corona-Verordnung (Gültigkeitszeitraum vom 3. April bis 1. Mai 2022) vorgesehen:

  • Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung (vgl. § 2 CoronaVO)
  • Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
    • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
    • in Arzt- und Zahnarztpraxen,
    • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
    • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (vgl. § 3 CoronaVO)

Außerdem beinhaltet die Verordnung eine Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen auf Grundlage von § 28a Absatz 7 IfSG zur Regelung von:

  • Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
  • Testpflichten
    • in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
    • in Schulen und Kitas,
    • in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
    • in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung der Landesregierung, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Des Weiteren beinhaltet die Corona-Verordnung des Landes die Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen sowie von Verordnungen der Stadt- und Landkreise auf Grundlage von § 28a Absatz 8 IfSG zur Regelung von Test-, Masken- und Hygienepflichten. Dies soweit der Landtag gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG feststellt, dass eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht, die sogenannte Hotspot-Regelung.

Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Startschuss für landesweites Jugendticket

Pressemeldung

Frau steht auf einem Bahnsteig und trägt eine FFP2 Maske

Land, Kommunen und Verbünde haben gemeinsam den Startschuss für das landesweite Jugendticket gegeben. Mit dem attraktiven Angebot eines landesweiten Tickets für 365 Euro im Jahr sollen junge Menschen für den öffentlichen Nahverkehr gewonnen werden.

Gemeinsam wird die Einführung des landesweiten Jugendtickets zum Preis von 365 Euro in Baden-Württemberg vorangetrieben. Das Land, die Landkreise und Stadtkreise sowie Verkehrsverbünde vereinbarten in einer gemeinsamen Erklärung die Zielsetzung, das Ticket landesweit einheitlich zum 1. März 2023 einzuführen. Das Land übernimmt mit einer Förderung von 70 Prozent der Kosten den Großteil der Förderung und stellt hierfür bis zum Jahr 2025 rund 327 Millionen Euro zur Verfügung.

Attraktives Angebot für junge Menschen

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Mit dem landesweiten Jugendticket machen wir den öffentlichen Verkehr für junge Menschen erfahrbar und legen damit den Grundstein für eine nachhaltiges Mobilitätsverhalten. Der gemeinsame Start am 1. März 2023 sorgt dafür, dass alle jungen Menschen in Baden-Württemberg zur gleichen Zeit dieses attraktive Angebot für ganz Baden-Württemberg erhalten.“

Das landesweite Jugendticket erwerben können alle Jugendlichen mit Wohnort in Baden-Württemberg bis zum 21. Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zum 27. Geburtstag. Das Förderprogramm zum landesweiten Jugendticket wird zeitnah veröffentlicht.

Planungssicherheit für Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs

Für die kommunale Seite erklärten Landkreistagspräsident Joachim Walter und Städtetagspräsident Dr. Peter Kurz: „Wir begrüßen die Initiative für ein landesweites Jugendticket und unterstützen die Umsetzung in den Verkehrsverbünden des Landes. Dabei war uns die Zusage des Landes wichtig, das Ticket nach der Einführungsphase sauber zu evaluieren, insbesondere auch bezüglich der finanziellen Rahmenbedingungen für die Land- und Stadtkreise. Denn diese werden als Antragsteller des Förderprogramms erhebliche Eigenmittel aufbringen müssen. Dankbar sind wir dem Land für die auch von den Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz und Manuel Hagel nochmals bekräftigte Absicht, die Förderung des Jugendtickets noch in dieser Legislaturperiode mit Wirkung ab dem Jahr 2026 gesetzlich abzusichern – das schafft Planungssicherheit für die kommunalen Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).“

Dr. Alexander Pischon, Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, und Thomas Hachenberger, Verbünde-Sprecher Baden-Württemberg, erklärten: „Die Verkehrsverbünde und die für den Abo-Vertrieb zuständigen Verkehrsunternehmen arbeiten tatkräftig an der Einführung des Jugendtickets. Wir freuen uns auf das neue attraktive Angebot an unsere Kunden! Gleichermaßen muss eine auskömmliche Finanzierung auch nach 2025 und für den weiteren ÖPNV-Ausbau zur Erreichung der Klimaziele gesichert sein.“

Empfang für aus Afghanistan zurückgekehrte Soldaten

Posted by Klaus on 30th März 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Innenministerium Baden-Württemberg

Innenminister Thomas Strobl hat die aus Afghanistan zurückgekehrten Soldaten mit einem Empfang in Ulm geehrt und der Bundeswehr Wertschätzung, Dank und Respekt ausgesprochen.

„Die aus Afghanistan zurückgekehrten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit einem Empfang zu ehren, ist ein besonderes Zeichen unserer aufrichtigen Wertschätzung. Dies ist mir nicht trotz, sondern gerade wegen der aktuellen Lage in der Ukraine besonders wichtig. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bestärkt uns darin, ein klares und entschiedenes Bekenntnis zur Bundeswehr zum Ausdruck zu bringen. Wir sehen so deutlich wie nie in den vergangenen Jahrzehnten, wie wichtig eine wehrhafte Bundesrepublik Deutschland ist. Und wir sehen, wie wichtig damit die Menschen sind, die für unsere Freiheit und für unsere äußere Sicherheit Tag für Tag einstehen: die Soldatinnen und Soldaten unserer Bundeswehr“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl in Ulm.

Empfang für rund 110 Rückkehrer

Auf Einladung von Innenminister Thomas Strobl fand am gestrigen Dienstagabend im Stadthaus in Ulm der Empfang für die aus dem Einsatz in Afghanistan nach Baden-Württemberg zurückgekehrten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr statt. Bei der Veranstaltung nahmen rund 110 aus Afghanistan zurückgekehrte Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr teil.

Als am Abend des 29. Juni 2021 die letzten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Afghanistan verließen, ging ein historisches Kapitel zu Ende. „Sie, werte Soldatinnen und Soldaten, sind aus einem langen und schweren Auslandseinsatz in Afghanistan an Ihre Heimatstandorte nach Baden-Württemberg zurückgekehrt. Ich danke allen Bundeswehrangehörigen, auch im Namen der gesamten Landesregierung, die ihren Beitrag zur Sicherheit in Afghanistan und damit auch zur Sicherheit in der ganzen Welt und bei uns in Deutschland geleistet haben. Ihre Mission war keinesfalls ein Fehlschlag. Die Ihnen übertragenen militärischen Aufträge haben Sie zweifellos erfüllt. Und auch was die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Afghanistan anbelangt, werden Ihr jahrelanger Einsatz für Frieden und Freiheit und das von Ihnen geleistete Vorbild nicht umsonst sein. In die Freude über die an ihre Standorte in Baden-Württemberg zurückgekehrten Soldatinnen und Soldaten mischt sich leider auch die Trauer über die Gefallenen und Verwundeten. 59 Einsatzkräfte der Bundeswehr haben in Afghanistan für unsere Freiheit und Sicherheit ihr Leben lassen müssen, 35 davon fielen durch Feindeinwirkung. Wir werden sie alle in ehrenvoller Erinnerung behalten, wie auch die gefallenen Soldatinnen und Soldaten unserer Verbündeten“, wandte sich Innenminister Thomas Strobl direkt an die anwesenden Soldatinnen und Soldaten, die in Afghanistan gewesen waren.

„Die Soldatinnen und Soldaten unserer Bundeswehr und unserer befreundeten Streitkräfte sind Garanten für den Frieden. Ihnen müssen wir den Rücken stärken, mit einem glasklaren Bekenntnis zur Bundeswehr. Wir müssen der Realität ins Auge sehen und erkennen, dass die Welt leider nicht nur freundlich und friedlich ist. Wir müssen militärisch dazu fähig, aber auch gesellschaftlich dazu bereit sein, unseren Staat, unsere Demokratie und unsere Freiheit zu verteidigen. Die bereits angekündigten Investitionen in die Bundeswehr sind dringend nötig und richtig. Denn unsere Soldatinnen und Soldaten können ihren Auftrag nur erfüllen, wenn Sie die nötige Ausrüstung haben. Es ist erfreulich, zugleich aber auch überfällig, dass diesbezüglich in Politik und Gesellschaft endlich Konsens besteht“, erklärte Innenminister Thomas Strobl abschließend.

UNESCO-Welterbestätten vernetzen und stärker unterstützen

Posted by Klaus on 29th März 2022 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Mit einem Förderkonzept will die Landesregierung die UNESCO-Welterbestätten in Baden-Württemberg vernetzen und stärker unterstützen. Es gilt, das kulturelle und bauliche Erbe zu bewahren. In Baden-Württemberg befinden sich mittlerweile sieben Welterbestätten, das Aufnahmeverfahren für zwei weitere läuft.

Die UNESCO-Welterbestätten in Baden-Württemberg sollen vernetzt und stärker unterstützt werden. Dies hat das Landeskabinett auf seiner Sitzung am Dienstag, 29. März 2022, beschlossen. „Von insgesamt 51 UNESCO-Welterbestätten bundesweit befinden sich mittlerweile sieben in Baden-Württemberg. Das Aufnahmeverfahren für zwei weitere läuft. Das ist eine bemerkenswerte Zahl, die sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt hat“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Man setze damit einen wichtigen Punkt im Koalitionsvertrag um. „Diese ganz besonderen Orte und Bauwerke als Zeichen ihrer jeweiligen Zeit sind es absolut wert, offensiv beworben und damit zu beliebten Reisezielen in Baden-Württemberg zu werden“, so Kretschmann weiter. „Wir sind es uns und den folgenden Generationen schuldig, unser kulturelles und bauliches Erbe zu bewahren.“

Erarbeitung eines Förderkonzepts beschlossen

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, wurde beauftragt, für die Haushaltsjahre 2023 und folgende ein entsprechendes Förderkonzept zu erarbeiten. „Baden-Württembergs Welterbestätten sind die Leuchttürme unserer reichen Denkmallandschaft. Sie repräsentieren unser Land national wie international und verdienen daher unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung“, erklärte Ministerin Nicole Razavi, deren Haus auch oberste Denkmalschutzbehörde des Landes ist. „Die Welterbe-Konzeption soll ein dynamisches Planungswerkzeug zum zielgerichteten und nachhaltigen Umgang mit dem Welterbe in Baden-Württemberg werden. Sie nimmt vier Handlungsfelder in den Fokus: Welterbe vernetzen, Welterbe schützen, Welterbe erleben und Welterbe fördern.“

Ziel der Konzeption sei es, in diesem Rahmen die Vernetzung, den Schutz, die Pflege und die Vermittlung der sieben Welterbestätten stättenübergreifend zu harmonisieren und zu intensivieren, so Razavi weiter. Außerdem solle das Welterbe in Baden-Württemberg mittels übergreifender Vermittlungsangebote in der Öffentlichkeit besser wahrnehmbar gemacht werden. Hierfür würden Maßnahmen und Produkte entwickelt und realisiert, die stättenübergreifend ein- und umgesetzt werden können. Sie sollen die Vermittlungsarbeit vor Ort unterstützen und zum Besuch aller Welterbestätten durch Einheimische und Gäste im Land motivieren. Dazu gehören unter anderem Informationsmaterialien für verschiedene Zielgruppen zur Welterbefamilie in gedruckter und digitaler Form sowie virtuelle und analoge Präsentationen.

Für die Träger von Welterbestätten soll darüber hinaus ein Förderprogramm eingerichtet werden, das Maßnahmen an Welterbestätten unterstützt. Der Mittelbedarf lässt sich momentan noch nicht abschätzen, für erste Unterstützungsmaßnahmen stehen im laufenden Haushaltsjahr bereits rund 250.000 Euro zur Verfügung.

UNESCO-Welterbestätten in Baden-Württemberg

Zu den Mitgliedern der baden-württembergischen Welterbe- familie gehören:

Damit hat sich die Anzahl der Welterbestätten im Land innerhalb eines Jahrzehnts mehr als verdoppelt.

In das aktuelle Vorauswahlverfahren zur Neuaufstellung der deutschen Tentativliste bei der UNESCO hat Baden-Württemberg den Stuttgarter Fernsehturm und die Heuneburg an der oberen Donau bei Herbertingen-Hundersingen als Teil eines Netzwerks frühkeltischer Machtzentren eingebracht.

Archivfotos

Eckpunkte der Corona-Strategie festgelegt

Posted by Klaus on 29th März 2022 in Allgemein

Pressemeldung 29.03.2022

Die Koalition hat sich auf die weitere Corona-Strategie verständigt. Dabei werde man alle Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen. Die Hotspot-Regel ist für Baden-Württemberg allerdings nicht umsetzbar.

In der Sitzung des Koalitionsausschusses am 29. März 2022 haben die Koalitionspartner die Eckpunkte der weiteren Corona-Strategie festgelegt. An erster Stelle stehe das Ziel, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Beide Seiten bekräftigten ihren bisherigen Kurs der Vorsicht und der Umsicht.

Dafür wolle man nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt.

Das betrifft insbesondere die Anordnung von Masken- und Testpflichten in den in § 28a Absatz 7 IfSG genannten Einrichtungen.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht soll demnach in folgenden Bereichen gelten:

  • In Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr
  • In Arztpraxen
  • In Krankenhäusern
  • In Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • In Dialyseeinrichtungen
  • In Tageskliniken
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen.
  • In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
  • In Obdachlosenunterkünften
  • Im Rettungsdienst

Testpflicht

Die Testpflicht soll dann in folgenden Bereichen weiterhin gelten:

  • In Kindertageseinrichtungen
  • In Schulen
  • In Krankenhäusern
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
  • In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und Maßregelvollzugseinrichtungen sowie anderen Abteilungen oder Einrichtungen, wenn und soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen, insbesondere psychiatrische Krankenhäuser, Heime der Jugendhilfe und für Senioren.

Darüber hinaus wird das Land unterhalb der Verordnungsebene Verlegungsmöglichkeiten unter Nutzung des weiterzuführenden Covid-19-Resource-Board, Arbeitsquarantäne, die Verlagerung von Personal zwischen Standorten und den Einsatz von externem Personal nutzen, um regionale Überlastungen von Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden.

Bund muss einheitlichen Rahmen für Corona-Management vorgeben

Bereits heute müssen auch die konzeptionellen Grundlagen für das weitere Vorgehen nach Abflauen der fünften Welle gelegt werden – insbesondere mit Blick auf die Überwachung des Infektionsgeschehens, einen einheitlichen Rahmen für die Absonderung sowie die Teststrategie. Die Landesregierung werde beim Bund auf die Schaffung eines bundeseinheitlichen Rahmens für das Corona-Management hinwirken.

Der Koalitionsausschuss bekräftigte außerdem die Notwendigkeit, bereits jetzt Vorsorge für den Herbst zu treffen und insbesondere zyklische und jahreszeitliche Effekte dauerhaft im Blick zu behalten Das gelte insbesondere für das Impfangebot. Das Land bereite für den Herbst 2022 vorsorglich Strukturen vor, um wenn nötig dieses Regelsystem so zu unterstützen, dass bei Bedarf die zeitnahe Impfung der Bevölkerung in Baden-Württemberg gewährleistet ist. Der Bund müsse zusätzlich den kassenärztlichen Sicherstellungsauftrag auf Corona-Impfungen ausweiten und gute Bedingungen für neue Akteure wie Apotheken oder Zahnärzte und Veterinärärzte schaffen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte im Anschluss an den Koalitionsausschuss: „Die Corona-Lage ist nach wie vor angespannt, die Pandemie verändert sich, aber sie ist nicht vorüber. Leider sind die Handlungsspielräume der Länder deutlich zusammengestutzt. Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten. Umso wichtiger wird es in den kommen Wochen und Monaten sein, dass wir ergänzend zu den Basisschutzmaßnahmen auch aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen, tragen. Dazu rufe ich ausdrücklich auf. Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft.“

Wir bleiben im Team Vorsicht!

Vize-Ministerpräsident Thomas Strobl ergänzte: „Corona ist beileibe nicht vorbei! Wir in der Koalition sind uns vollkommen einig: Wir bleiben im Team Vorsicht! Leider hat der Bund den Ländern den Werkzeugkoffer mit den wirksamsten Instrumenten zur Pandemiebekämpfung vor der Nase zugeklappt und aus der Hand genommen. Aber alle Maßnahmen, die das Infektionsschutzgesetz uns noch lässt, wollen und werden wir auch nutzen, wenn die Lage dies erfordert. Und gleichzeitig denken wir schon voraus, an die nächsten Monate und vor allem an den kommenden Herbst: Die Landesregierung tut schon jetzt alles dafür, um das Corona-Management auch in der nächsten Erkältungssaison bestmöglich aufzustellen.“

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag, Andreas Schwarz, sagte im Anschluss an den Koalitionsausschuss: „Für uns gilt: Wir bleiben im Team Vorsicht und arbeiten weiter daran, unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor dem Corona-Virus zu schützen. Wir werden die Lage weiter engmaschig verfolgen und angemessen reagieren. Der Schutz besonders gefährdeter Menschen ist uns besonders wichtig. Wir unterstützen die vom Sozialministerium geplante Expertenanhörung zur Test- und Impfstrategie und sind zuversichtlich, mit Blick auf den kommenden Herbst zu zielführenden Regelungen im Umgang mit Corona zu kommen.“

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag, Manuel Hagel, ergänzte: „Für uns steht der Schutz der Bevölkerung, das Vertrauen in die Eigenverantwortung und die Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitswesens an erster Stelle. Die Hotspotregel hilft uns dabei nicht weiter. Sie ist das Feigenblatt, mit dem die Ampelregierung in Berlin ihr politisches Durcheinander kaschieren möchte – für uns in Baden-Württemberg ist sie schon allein wegen der vielen rechtlichen Ungenauigkeiten nicht anwendbar. Gleichzeitig müssen wir das Corona-Management an den richtigen Stellschrauben weiterentwickeln.“

Archivfoto, Staatsmin.BW

 

Connys Eiswägele passt nich mehr ins Stadtbild

Posted by Klaus on 28th März 2022 in Allgemein
Wir denke 90% aller Stuttgarter kennen Connys Eiswägele, die bis S21 kam, mit ihrem Wägele im Schlossgarten kurz vor der Klett Passage stand und jetzt an der Eberhardtstrasse bei C&A ist. Gerade habe ich von ihr erfahren, dass sie ab 2023 keine Standgenehmigung mehr bekommt, da der Gemeinderat beschlossen hat, sie würde nicht in das Stadtbild passen. Viele, mich eingeschlossen, kennen Conny seit Jahrzehnten und sie und ihr Eis gehören defintiv zu Stuttgart. Noch ist das Thema nicht zu 100% besprochen, aber sowas geht gar nicht!

Die Bitte an unseren OB Frank Nopper lautet: Conny muss bleiben dürfen!

Pakete am zentralsten Ort der Stadt abholen und versenden: Deutsche Post DHL und DB starten Kooperation für Packstationen an rund 800 Bahnhöfen bis Ende 2023

Posted by Klaus on 26th März 2022 in Allgemein

Pressemitteilung

Indem zusätzliche Wege vermieden und Sendungen durch die DHL-Zusteller:innen gebündelt zugestellt und abgeholt werden, ist die Nutzung der Packstation besonders umweltfreundlich.

  • Reisende und Bahnhofsbesucher:innen sparen Zeit und Wege
  • Bequemer und nachhaltiger Service für flexiblen Paketempfang und -versand
  • Erste Packstation der neuen Kooperation von DHL und Smart City | DB im Leipziger Hauptbahnhof offiziell eröffnet
  • Erstmals Click & Collect-Service für Onlineshops und Einzelhändler:innen ab Ende 2022

Bonn,Berlin,Leipzig – Die Deutsche Post DHL Group und die Deutsche Bahn (DB) verbessern das Serviceangebot am Bahnhof und erleichtern das Abholen und Versenden von Paketen: Beide Unternehmen stellen ihren Kund:innen im Rahmen einer neuen Kooperation rund 800 zusätzliche DHL Packstationen an Bahnhöfen in ganz Deutschland zur Verfügung. Ein Großteil der Automaten soll noch in diesem Jahr ans Netz gehen. Dies kündigten Bernd Koch, Vorstandsvorsitzender der DB Station & Service AG, und Holger Bartels, zuständig für das gesamte Filial- und Packstationsnetz im Post- und Paketbereich der Deutsche Post DHL, heute an. Gemeinsam stellten sie die erste DHL Packstation der neuen Kooperation am Leipziger Hauptbahnhof vor. Von dem Service profitieren bis zu 135.000 Reisende, die dort täglich unterwegs sind. Indem zusätzliche Wege vermieden und Sendungen durch die DHL-Zusteller:innen gebündelt zugestellt und abgeholt werden, ist die Nutzung der Packstation besonders umweltfreundlich.

Bernd Koch: „Bahnhöfe als zentrale Drehscheiben mitten in der Stadt sind ideale Standorte für die neuen Packstationen. Mit dem neuen Click & Collect-Service „Box – Die Abholstation“ machen wir unsere Stationen für unsere Gäste noch attraktiver. Unsere Kundinnen und Kunden können anbieterübergreifende Sendungen bequem auf ihren täglichen Wegen empfangen und damit Zeit und Wege sparen. Unser klares Ziel: Mit modernen Bahnhöfen und innovativen Services dazu beitragen, dass Reisende noch öfter die klimafreundliche Bahn als Verkehrsmittel wählen.“

Holger Bartels erklärt: „Viele Millionen Menschen in Deutschland nutzen die Packstation und schätzen diesen flexiblen Service für das Versenden und Empfangen ihrer Pakete rund um die Uhr. Und je mehr Packstationen fußläufig oder am Übergang zum Nah- und Fernverkehr zu erreichen sind, desto besser ist dies für die Nachhaltigkeit unserer Dienstleistung. Wir freuen uns daher, unseren Kunden durch die neue Kooperation hunderte weitere Packstationen an attraktiven und zentralen Standorten zur Verfügung zu stellen“. Auch heute gibt es bereits regional vereinzelt Packstationen an Bahnhöfen, mit denen beide Partner gute Erfahrungen gemacht haben. Diese Zusammenarbeit wird ab sofort weiter intensiviert.

Die neue Packstation im Hauptbahnhof Leipzig befindet sich im Obergeschoss des Bahnhofs direkt am Zugang zur S-Bahn-Haltestelle im Citytunnel. Sie ist mit 241 Fächern einer der bundesweit größten Automaten für den bequemen Paketempfang und -versand.

Die Deutsche Post DHL Group hat im letzten Jahr angekündigt, die Zahl der aktuell über 9.000 Packstationen bis Ende 2023 auf etwa 15.000 Automaten zu erhöhen. Die DHL Packstation ist bei Kund:innen sehr beliebt, da sie rund um die Uhr zugänglich und leicht zu bedienen ist. Zudem befinden sich Packstationen meist an zentralen Orten des täglichen Lebens, wie beispielsweise an Supermärkten, auf Firmengeländen oder in Wohngebieten, sodass Kund:innen den Paketempfang und -versand ohne Umwege mit ihren alltäglichen Erledigungen verbinden können.

Onlineshops und Einzelhändler:innen können erstmals in die Packstation mit neuem Service liefern

Ab Ende 2022 können Kund:innen bestellte Waren unterschiedlichster Anbieter unabhängig von Liefer- und Öffnungszeiten am Bahnhof abholen oder retournieren. Denn die Initiative Smart City | DB startet einen neuen Click & Collect-Service. Damit können Onlineshops und Einzelhändler:innen erstmalig unabhängig vom Zustellunternehmen in einen Teil der Packstation einliefern. Die Deutsche Post DHL stellt der DB dafür bis zu einem Drittel der Fächerkapazitäten an den jeweiligen Automaten zur Verfügung. Der neue Service ist durch ein neues Co-Branding der Packstationen einfach erkennbar.

Smart City | DB arbeitet an Lösungen für eine nachhaltige Stadt und möchte den Lebensalltag von Reisenden und Stadtbewohner:innen durch intelligente und umweltfreundliche Angebote vereinfachen. Bahnhöfe entwickelt Smart City dabei zu attraktiven Anziehungspunkten und somit zu Zentren des urbanen Lebens weiter.

So funktionieren die neuen Services an der Packstation

Eine Anmeldung für den kostenlosen Packstation-Service ist unter www.dhl.de/packstation möglich. Retouren und alle weiteren frankierten Sendungen können auch ohne Registrierung über die Packstation versendet werden.

Der Click & Collect-Service von Smart City | DB wird im Bestellprozess der verschiedenen Anbieter:innen integriert sein. Um einen Öffnungscode für die Abholung der gewünschten Sendung zu erhalten, ist keine zusätzliche Registrierung nötig. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.db.de/online-bestellen-hier-abholen.

Foto, DP DHL – Oliver Lang

RadKULTUR fördert fahrradfreundliche Mobilität in 20 Kommunen

Posted by Klaus on 26th März 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Eine Übersichtskarte der von der RadKULTUR 2022 geförderten Kommunen: Aalen, Backnang, Baden-Baden, der Gemeindeverbund Bietigheim, Crailsheim, Fellbach, Göppingen, Konstanz, Loßburg, Mengen, Mögglingen, Neckarsulm, Offenburg, Waldkirch und Winnenden sowie der Bodenseekreis und die Landkreise Heidenheim, Ostalbkreis, Reutlingen und der Zollernalbkreis.

Die Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums fördert dieses Jahr mit 800.000 Euro Unterstützung insgesamt 20 Kommunen – mehr Förderkommunen als jemals zuvor –, um für eine klimafreundliche Mobilität im Alltag zu begeistern.

Mitmachaktionen, attraktive Angebote und professionelle Kommunikation rund ums Fahrrad: Darauf dürfen sich in diesem Jahr 20 Kommunen freuen, die durch die Initiative RadKULTUR vom Land Baden-Württemberg gefördert werden. Unter ihnen sind fünf Landkreise. Neben zwei fortgeführten und vier Anschlussförderungen werden in diesem Jahr 14 Kommunen zum ersten Mal von der Landesinitiative gefördert. Das Ministerium für Verkehr stellt dafür knapp 800.000 Euro zur Verfügung. Damit unterstützt die Initiative so viele Kommunen gleichzeitig wie noch nie zuvor seit ihrer Gründung im Jahr 2012.

Staatssekretärin Elke Zimmer sagte: „Radfahren steigert das Wohlbefinden, macht Spaß und ist obendrein eine bezahlbare Mobilität für alle. Mit der Initiative RadKULTUR erleben wir die Vorteile des Radfahrens und begeistern im ganzen Land Menschen für eine klimafreundliche Mobilität im Alltag. Damit dies gelingt, unterstützen wir in diesem Jahr mehr Kommunen denn je.“

Erstförderungen, Zweitförderungen und erstmals ein Gemeindeverbund

Folgende 14 Kommunen werden zum ersten Mal durch die Initiative RadKULTUR gefördert: Backnang, der Gemeindeverbund Bietigheim, Crailsheim, Fellbach, Göppingen, Loßburg, Mögglingen, Offenburg, Waldkirch und Winnenden sowie die Landkreise Heidenheim, Ostalbkreis, Reutlingen und der Zollernalbkreis. Mehrere Kommunen haben schon Erfahrungen mit der Förderung der Initiative RadKULTUR gemacht: Die Städte Mengen und Neckarsulm starten in das zweite Jahr ihrer Förderung, die sie im vergangenen Jahr begonnen haben. Die Städte Aalen, Baden-Baden und Konstanz sowie der Bodenseekreis können an eine bereits erfolgte Förderung anknüpfen. Mit Bietigheim, Elchesheim-Illingen und Muggensturm fördert die RadKULTUR erstmalig einen Gemeindeverbund. Von der Zusammenarbeit der Gemeinden profitiert die Radverkehrskommunikation, denn Radfahren hört nicht an Gemeindegrenzen auf.

Zahlreiche Serviceangebote und Mitmachaktionen

Die geförderten Kommunen können aus einem vielfältigen Portfolio an Serviceangeboten und Mitmachaktionen rund ums Fahrrad auswählen, die den Bürgerinnen und Bürgern, Schulen und anderen Institutionen oder Unternehmen in den jeweiligen Städten, Gemeinden und Landkreisen zu Gute kommen. Die Angebote, wie etwa der LastenradVerleih, RadService-Punkte, RadChecks oder die RadSchnitzeljagd, geben den Anstoß für eine langfristig wirksame Radverkehrskommunikation vor Ort, die die Kommunen nach dem Förderzeitraum eigenständig fortführen.

Modellprojekt „Gutes Essen in der Senioren- verpflegung“

Posted by Klaus on 25th März 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Das Essen in Senioreneinrichtungen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Mit dem Modellprojekt „Gutes Essen in der Seniorenverpflegung“ sollen die Verpflegungsangebote in der Gemeinschaftsverpflegung ausgeweitet und verbessert werden. Die Teilnehmer stehen nun fest.

„Der Anteil der Seniorinnen und Senioren, die gemeinschaftlich versorgt werden, nimmt mit Blick auf den demografischen Wandel zu. Daher gewinnt auch das Essen in Senioreneinrichtungen immer mehr an Bedeutung. Mit unserem Modellprojekt  „Gutes Essen in der Seniorenverpflegung” wollen wir die Verantwortlichen bei der Etablierung einer nachhaltigen, gesundheitsfördernden und genussvollen Verpflegung in stationären Senioren- einrichtungen und bei mobilen Menüdiensten für Seniorinnen und Senioren unterstützen”, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Bekanntgabe der teilnehmenden Einrichtungen.

„Gutes Essen hat viele Facetten. Mahlzeiten strukturieren den Tag und sind ein wichtiger Teil der Lebensqualität. Durch gutes Essen in der Senioreneinrichtung wird die Gesundheit sowie die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der Seniorinnen und Senioren positiv beeinflusst. Zudem werden Gemeinschaft, Identität und Kultur gepflegt und Emotionen geweckt. Senioreneinrichtungen sind wichtige Partner, um ein gutes Umfeld für eine hochwertige, bedarfsgerechte und nachhaltige Ernährung für ältere Menschen zu schaffen”, betonte Minister Peter Hauk.

Sechs Senioreneinrichtungen nehmen am Modellprojekt teil

Ziele des Projekts sind die Umsetzung der Qualitätsstandards der Gesellschaft für Ernährung, einschließlich der Zertifizierung der Gesellschaft für Ernährung, für die Verpflegung bei „Essen auf Rädern” und in Senioreneinrichtungen sowie die Erhöhung des Einsatzes an ökologisch erzeugten Lebensmitteln auf mindestens 20 Prozent und die Durchführung der Bio-Zertifizierung. Die Erhöhung des Einsatzes von regionalen und von fair gehandelten Lebensmitteln, die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und die Verbesserung der Kommunikation sind weitere Ziele des Modellprojekts.

Folgende sechs Senioreneinrichtungen nehmen am Modellprojekt teil:

Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Das Modellprojekt „Gutes Essen in der Seniorenverpflegung” wird vom Landeszentrum für Ernährung im Auftrag des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz durchgeführt. Gefördert wird dieses Modellprojekt durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen von „IN FORM, Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung”.

Landeszentrum für Ernährung: Modellprojekt „Gutes Essen in der Seniorenverpflegung”
Landeszentrum für Ernährung: Seniorenverpflegung

Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz: Ernährung – nachhaltig und genussvoll

Archivfoto, Sabine

Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln im Land ist gewährleistet

Posted by Klaus on 24th März 2022 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung 24.03.2022

Minister Peter Hauk MdL: „Wir müssen einen klaren Kopf bewahren in diesen schwierigen Zeiten und solidarisch zusammenrücken – das gilt sowohl für die ganze Lebensmittelwertschöpfungskette als auch für unsere Bürgerinnen und Bürger.“ Die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln in Baden-Württemberg ist gewährleistet, trotzdem ist Vorsorge für alle Szenarien sinnvoll. Hamsterkäufe sind nicht notwendig.

„Die Verflechtungen der Warenströme sind auf den ersten Blick gar nicht zu erfassen, daher ist es wichtig, dass wir im Austausch mit den Akteuren der gesamten Wertschöpfungskette stehen. Die Warenversorgung mit Lebensmitteln ist weiterhin gesichert, es besteht kein Grund zu Panik- oder Hamsterkäufen. Lediglich bei einzelnen Produkten kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Allerdings stehen in der Regel immer genügend alternative Produkte zur Verfügung. Nichtsdestotrotz ist auch klar, dass wir kurz- und mittelfristig mit Preissteigerungen bei Agrargütern und Lebensmitteln rechnen müssen“ sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk im Nachgang zu einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Agrar- und Lebensmittelbranche zu den Auswirkungen des Ukrainekriegs auf die baden-württembergische Land- und Ernährungswirtschaft.

Russland und die Ukraine sind mit über 25 Prozent an den weltweiten Getreideexporten sowie mit über acht Prozent an den Welt-Ölsaaten-Exporten beteiligt. Die produktivsten landwirtschaftlichen Flächen befinden sich im Osten des Landes, der bereits jetzt teilweise von russischen Truppen besetzt ist. Darüber hinaus sind auch die für den Export benötigten Häfen umkämpft.

Funktionierende Kreislaufwirtschaft in Süddeutschland

„Die erwarteten erheblichen Preissteigerungen für wichtige Agrarerzeugnisse wie bei Getreide – aber auch bei Futtermitteln und Mineraldüngern – werden natürlich auch Auswirkungen auf unsere heimische Landwirtschaft haben. Dies gilt grundsätzlich für pflanzliche als auch für tierische Erzeugnisse. Süddeutschland ist davon aber voraussichtlich weniger betroffen, da unsere Landwirtschaft weit- gehend durch eine funktionierende Kreislauf- wirtschaft geprägt ist und Tierbesatz und eigene Futterversorgung in einem eher ausgeglichenen Verhältnis stehen. Die gegenwärtige Krise zeigt damit einmal mehr, dass Kreislaufwirtschaft und flächengebundene Tierhaltung entscheidend sind für eine nachhaltige und krisenfeste Landwirtschaft der Zukunft. Für mich ist daher wichtig, dass die europäische Gemeinsame Agrarpolitik in Deutschland so umgesetzt wird, dass einerseits die Ernährungs- und Umweltziele erreicht werden und andererseits gleichzeitig die landwirtschaftlichen Betriebe ein ausreichendes Einkommen erzielen können“, erklärte Minister Peter Hauk.

Bei allen Anwesenden bestand ein klares Zugeständnis und die gemeinsame Haltung, dass in Zeiten von explodierenden Energie- und Produktionskosten eine enge Zusammenarbeit sowie eine offene Kommunikation essentiell sind, um ein funktionierendes Wirtschaften entlang der gesamten Wertschöpfungskette garantieren zu können.

Minister Hauk bedankte sich bei den Vertreterinnen und Vertretern der Lebensmittel-, und Ernährungswirtschaft für ihre Arbeit und ihren Einsatz. „Wir müssen den Menschen im Land Sicherheit geben. Jeder und jede von Ihnen trägt dazu bei, dass wir die Menschen in unserem Land bestmöglich versorgen, das ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Diese Lage zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, gerade die Erzeuger zu unterstützen, denn sie sind es, die unser tägliches Brot ermöglichen“, betonte der Minister gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Gesprächs.

Informationen rund um die Ukraine-Krise

Archivfotos, Sabine