Archive for the ‘Allgemein’ Category

Gut essen und trinken in Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 9th Februar 2022 in Allgemein, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Pressemeldung

Minister Peter Hauk MdL stellt den Genussführer 2022 vor.

Der neue Genussführer weist auch 2022 den Weg zu über 310 Betrieben in Baden-Württemberg, die regionale Küche mit regionalen Zutaten anbieten.

„Baden-Württemberg ist das Genießerland mit einem unverwechselbaren kulinarischen Profil. Die regional ausgerichtete Gastronomie, wie die „Schmeck den Süden“-Gastronomen, sind seit über 25 Jahren wichtige Botschafter des Genießerlandes Baden-Württemberg. Sie tragen mit einer regional profilierten und nachvollziehbaren Küche zum Aufbau und zur Stärkung regionaler Lieferbeziehungen in den Wertschöpfungsketten sowie zum Erhalt der Kulturlandschaft bei“, sagte Minister Peter Hauk anlässlich der Präsentation des Genussführers 2022 der „Schmeck den Süden“-Gastronomen im Brauhaus Schönbuch in Stuttgart.

Regionaler Genuss liege im Trend. Baden-Württemberg könne mit über 310 „Schmeck den Süden“-Gastronomen und 66 „Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“-Betrieben mit einem authentischen, regionalen und transparenten Angebot in Verbindung mit einem Qualitätssicherungssystem aufwarten. „Diese Betriebe sind im Genussführer 2022 zu finden und über einen QR-Code abrufbar“, sagte Minister Hauk.

Die Kooperation der „Schmeck den Süden“-Gastronomen hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg und der MBW Marketinggesellschaft mbH ins Leben gerufen. Gemeinsam wird die heimische Gastronomie, insbesondere die ländliche Gastronomie, im Umgang mit regionalen Produkten unterstützt.

Kategorisierung in drei „Löwen“

Die „Schmeck den Süden“-Betriebe nutzen diese Marketingkooperation als Basis für ihr regionales Angebot und als Bestandteil zur Qualitätssicherung. Sie müssen mindestens drei regionale Gerichte anbieten und deren Produktherkunft dokumentieren. Die Tiefe und Breite ihres regionalen Angebots wird klassifiziert und in drei Kategorien, die drei Löwen, eingeteilt:

  • ein Löwe: Mindestens drei Gerichte sind regional geprüft
  • zwei Löwen: Mindestens sechs Gerichte sind regional geprüft
  • drei Löwen: 90 Prozent des Angebots ist regional geprüft, Auszeichnung nach „Haus der Baden-Württemberger Weine“ und zertifiziert nach „ServiceQualität Deutschland“.

Der Restaurantführer weist über 310 Gastronomiebetriebe aus, die sich dieser „Schmeck den Süden“-Kooperation angeschlossen und sich dazu bereit erklärt haben, sich an vorgegebene Regeln, einschließlich des Dokumentations- und Qualitätssicherungssystems, zu halten. Nur klassifiziert und entsprechend kontrolliert darf sich eine Gaststätte als „Schmeck den Süden“-Gastronomiebetrieb präsentieren.

Im Jahr 2017 ist es gelungen, das erfolgreiche Projekt aus der Gastronomie unter dem Namen „Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“ in den weiter an Bedeutung gewinnende Gemeinschaftsverpflegungssektor zu übertragen und bei über 60 Unternehmen und Einrichtungen zu etablieren.

„Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“

„Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“ ist ein gemeinschaftliches Projekt von der DEHOGA Tourismus Baden-Württemberg GmbH und der MBW Marketinggesellschaft mbH, gefördert durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

In dem Programm steht die verbindliche Verwendung von nachvollziehbaren regionalen Produkten im Vordergrund, die vor allem bei Fleisch und Fleischerzeugnissen gemäß den Qualitätsprogrammen des Landes (Biozeichen Baden-Württemberg und Qualitätszeichen Baden-Württemberg) erzeugt wurden. Das Konzept ermöglicht eine modulare und schrittweise Umsetzung. Es können sowohl einzelne Komponenten als auch Aktionsgerichte aus regionalen beziehungsweise bioregionalen Zutaten sein. Je nachdem wie viele Komponenten und Aktionsgerichte pro Woche angeboten werden, wird der Betrieb mit einem oder zwei „Löwen“ ausgezeichnet. Die teilnehmenden Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung werden jährlich neutral kontrolliert. Die Anzahl der teilnehmenden Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung hat sich von 2019 mit 20 Betrieben auf 45 Betriebe im Jahr 2020 mehr als verdoppelt. Aktuell nehmen 66 Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung teil (Stand Januar 2022).

Genussbotschafter Baden-Württemberg

Als Genussbotschafter Baden-Württemberg werden Persönlichkeiten, Unternehmen und im Einzelfall auch Zusammenschlüsse von Akteuren gewählt. In der Regel kommen diese aus den Bereichen Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln, Medien, Gastronomie und Tourismus sowie aus Aus- und Fortbildungseinrichtungen in Baden-Württemberg. Seit 2008 werden pro Jahr in der Regel zwei Preisträgerinnen beziehungsweise Preisträger gewählt und seit 2012 auf dem Genussgipfel des Landes öffentlich ausgezeichnet. Insgesamt wurde der Preis bereits 43 Mal vergeben.

Die „Schmeck den Süden“-Gastronomen stellen seit mehr als 25 Jahre eine einzigartige Kooperation mit beharrlichem und vorbildlichem Engagement für einen nachvollziehbaren, regionalen Genuss und für eine verlässliche Zusammenarbeit mit regionalen Erzeugern dar. Daher wurde diese Kooperation im Jahr 2021 als „Genussbotschafter Baden-Württemberg“ ausgezeichnet.

Genussführer 2022 als PDF

DEHOGA Baden-Württemberg: Genussführer 2022 bestellen

Virtuelle Führung im Schloss Ludwigsburg

Posted by Klaus on 9th Februar 2022 in Allgemein, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Pressemeldung

Finanzstaatssekretärin Gisela Splett und Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Residenzschloss in Ludwigsburg

Das Land hat ein neues virtuelles Führungsangebot im Residenzschloss Ludwigsburg vorgestellt. Die neue Technologie ermöglicht allen Menschen, am kulturellen Erbe des Landes noch besser teilzuhaben.

Finanzstaatssekretärin Gisela Splett hat am Mittwoch, 9. Februar, gemeinsam mit der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, ein neues virtuelles Führungsangebot im Residenzschloss Ludwigsburg vorgestellt.

Finanzstaatssekretärin Gisela Splett sagte: „Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg entwickeln ihr digitales Angebot weiter. High-Tech trifft auf Jahrhunderte alte Geschichte und ermöglicht es so allen Menschen, am kulturellen Erbe des Landes noch besser teilzuhaben. Neue Techniken eröffnen neue Möglichkeiten. Und das kommt allen zugute, die sich für ein Monument wie Schloss Ludwigsburg interessieren.“

Simone Fischer sagte: „Barrierefreiheit schafft Zugänglichkeit, damit alle Menschen in den Genuss der vielfältigen Geschichte und Kultur unseres Landes kommen. Es ist erfreulich, dass wir in einer Zeit leben, die durch technische und digitale Möglichkeiten bessere Zugänge schaffen kann. Diese Techniken zu nutzen, von Beginn an barrierefrei einzusetzen und weiterzuentwickeln, ist eine große Chance für eine verbesserte Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft.“

Virtual Reality im Schloss Ludwigsburg

Besucherinnen und Besucher können künftig mit Virtual Reality drei Räume im Schloss Ludwigsburg entdecken, die sonst nur eingeschränkt zugänglich sind. Dazu gehören die Dienertreppe, der Bühnenboden des Schlosstheaters und der Fasskeller, die nun zusätzlich auch interaktiv erlebbar sein werden. So soll auch für Menschen mit Assistenzbedarf ein möglichst umfassendes Besuchserlebnis und eine Teilhabe am kulturellen Erbe möglich werden. (Archivfoto)

Mit dem neuen Angebot bietet Schloss Ludwigsburg somit künftig einen erweiterten Zugang zum Kulturerbe. Die digitale Erschließung öffnet die Tore in den historischen Mauern und die Wege zu ihren Geheimnissen für alle und das denkmalverträglich.

Die Digitalisierungsstrategie des Landes

Das neue digitale Angebot im Residenzschloss Ludwigsburg ist Teil der landesweiten und ressortübergreifenden Digitalisierungsstrategie der Landesregierung (PDF). Virtuelle Angebote der Staatlichen Schlösser und Gärten gibt es bereits unter anderem auf der Festungsruine Hohentwiel und im Barockschloss Mannheim.

Die „Monumente interaktiv – geheime Wege“ App kann kostenlos ab sofort im App Store und bei Google Play heruntergeladen werden.

Ministerium für Finanzen, Mediathek: Bilder der Veranstaltung

„Landeswasser“ wird für kurze Zeit härter

Posted by Klaus on 9th Februar 2022 in Allgemein, In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Pressemeldung

Haushalte und Betriebe im Norden, Osten und in der Stadtmitte betroffen

Wasserhahn

Stuttgart. Rund die Hälfte Stuttgarts – vor allem im Norden, Osten, und in der Stadtmitte – wird von der Netze BW mit Trinkwasser des Zweckverbands Landeswasserversorgung versorgt. Das Wasser stammt aus dem Donauried. Weil dort, genauer gesagt im Wasserwerk Langenau, zur Zeit umgebaut wird, ändert sich in den nächsten Wochen vorübergehend die Wasserhärte des „Landeswassers“: Laut Mitteilung des Zweckverbands steigt der Wert im Zeitraum vom 14. bis 24. Februar von üblicherweise rund 13 °dH* auf bis zu 16 °dH. Dadurch verändert sich der Härtebereich vorübergehend von „mittel“ auf „hart“, was zum Beispiel für die Waschmitteldosierung wichtig sein kann.

Tatsächlich werden die Erhöhung und später dann wieder die Reduzierung der Wasserhärte nur zeitverzögert spürbar sein: „Das härtere Wasser mischt sich ja mit unseren Vorräten und dem Wasser in den Leitungen“, erklärte Betriebsleiter Marcus Schaufuß.

Übrigens: Die andere Hälfte Stuttgarts wird von der Netze BW mit Wasser des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung versorgt; das betrifft den Süden, Westen und Teile des Nordens.

* °dH = „Grad deutscher Härte“

Freundliche Grüße

Hans-Jörg Groscurth

Archivfoto

Anpassung der Corona-Verordnung mit vorsichtigen Öffnungsschritten

Posted by Klaus on 8th Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 8.02.2022

Die Landesregierung geht mit der angepassten Corona-Verordnung vorsichtige Öffnungsschritte. So entfällt die 3G-Regelung im Einzelhandel in der Alarmstufe I, es sind wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen zugelassen und die Kontaktdaten müssen in den meisten Bereichen nicht mehr erfasst werden.

Die Landesregierung geht in der andauernden Corona-Pandemie mit einer Anpassung der aktuellen Corona-Verordnung einen vorsichtigen Öffnungsschritt. So werden drei maßgebliche Änderungen mit dem Beschluss des Ministerrats vom 8. Februar 2022 vorgenommen. Die Änderungen treten am 9. Februar 2022 in Kraft.

Vorgaben zur Datenerhebung weitestgehend aufgehoben

Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Betreiberinnen und Betreiber bzw. Veranstalterinnen und Veranstalter werden weitestgehend aufgehoben. Lediglich in einzelnen infektiologisch riskanten Settings, wie beispielsweise Diskotheken und im Zusammenhang des Kontakts mit vulnerablen Gruppen, wird die Datenverarbeitung aufrechterhalten. Selbstverständlich bleibt die Nutzung der Corona-Warn-App weiterhin zulässig und wird von der Landesregierung ausdrücklich empfohlen.

Mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen möglich

Auf Basis des Beschlusses der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien erhöht Baden-Württemberg die Personenobergrenzen bei Großveranstaltungen in der Alarmstufe I.

Es gilt grundsätzlich eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent. Im Freien sind bei 2G+ maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Personen erlaubt. Im geschlossenen Raum sind bei 2G+ 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen.

Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein. Auch für Volks- und Stadtfeste erhöht sich die zugelassene Zahl der Besucherinnen und Besucher bei genereller Beschränkung auf 50 Prozent: maximal 5.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G. Maximal 10.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G+.

3G-Regelung im Einzelhandel entfällt in der Alarmstufe I

In der Alarmstufe I fällt die 3G-Zutrittsbeschränkung im Einzelhandel weg. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Damit wird ein Beitrag zu mehr Einheitlichkeit mit Blick auf die Regeln in den Nachbarbundesländern geschaffen.

Die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick (PDF)

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Apotheken starten Corona-Impfungen

Posted by Klaus on 7th Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 7.02.2022

Ab 8. Februar 2022 können sich Impfwillige im Land auch von Apothekerinnen und Apothekern gegen Covid-19 impfen lassen. Mit niederschwelligen und flächendeckenden Angeboten sollen noch mehr Menschen erreicht werden.

Ab dem kommenden Dienstag, 8. Februar 2022, können sich Impfwillige im Land nun auch von Apothekerinnen und Apothekern gegen Covid-19 impfen lassen. Die Impfungen in Apotheken ergänzen die bereits bestehenden Impfangebote in Arztpraxen, in regionalen Impfstützpunkten und durch Mobile Impfteams. Sie sind ein zusätzliches niedrigschwelliges und flächendeckendes Angebot, das die Impfkampagne des Landes unterstützt. Weitere Berufsgruppen wie Zahnärzte und Tierärzte werden zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Ausreichend Impfstoff und freie Termine

„Impfen ist unser Weg aus der Pandemie – und für diese Impfungen brauchen wir langfristig eine tragfähige Versorgung. Das Land freut sich daher sehr, dass der Bund es jetzt weiteren Berufsgruppen ermöglicht, Corona-Schutzimpfungen durchzuführen“, so Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Sonntag, 6. Februar 2022, in Stuttgart.

„Das Engagement aller Beteiligten zur Umsetzung der Corona-Schutzimpfung in Baden-Württemberg ist immens. Allein im Dezember hat die niedergelassene Ärzteschaft bis zu 750.000 Impfungen pro Woche im Land durchgeführt. Auch die durch das Land finanzierten bürgernahen Impfeinheiten stellen weiterhin die flächendeckenden Impfangebote in großer Breite zur Verfügung“, so Lucha.

Vor diesem Hintergrund sei es umso wichtiger, die zahlreichen Impfangebote auch in Anspruch zu nehmen, sagte der Minister abschließend: „Ich fordere jeden einzelnen noch nicht geimpften Erwachsenen auf, sich dieser Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu stellen und sich jetzt schnell impfen zu lassen. Es gibt ausreichend Impfstoff und freie Termine. Daher bitte ich Sie: Lassen Sie sich impfen und boostern.“

Novavax: Priorisierung von Beschäftigten, die noch die einrichtungsbezogene Impfpflicht erfüllen wollen

Der Bund erwartet in der 8. Kalenderwoche, also in der Woche ab dem 21. Februar 2022, die erste Lieferung des Impfstoffes der Firma Novavax. Ab Ende Februar erhält das Land vom Bund über mehrere Wochen hinweg insgesamt rund 500.000 Dosen dieses Impfstoffs. Der Impfstoff wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen über die Stadt- und Landkreise bedarfsgerecht an entsprechende Akteure wie die niedergelassene Ärzteschaft oder Krankenhäuser verteilt. Aber vor allem auch in den durch das Land finanzierten Impfstützpunkten in den Stadt- und Landkreise wird es Termine mit Novavax geben. Da zunächst nicht alle Personen, die mit diesem Impfstoff geimpft werden möchten, gleichzeitig einen Termin bekommen können, werden zunächst vorrangig Personen mit Novavax geimpft werden, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen.

Aber auch die mRNA-Impfstoffe stehen weiterhin in ausreichender Zahl zur Verfügung – und sie sind sicher und schützen.

Informationen zu Apotheken, die Corona-Schutzimpfungen anbieten, finden Sie auf der Website der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg sowie auf der Website der Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“.

Kampagne #dranbleiben

Seit ihrem offiziellen Start im Juli 2021 ist es Ziel der Informations- und Aufklärungskampagne #dranbleibenBW, alle gesellschaftlichen Gruppen passgenau und zielgruppengerecht über die Impfung aufzuklären, falsche Gerüchte durch Fakten zu widerlegen, Fragen zu beantworten und niedrigschwellige Möglichkeiten für eine Impfung zu schaffen. Hierbei werden relevante Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel dem Profisport oder aus Religionsgemeinschaften, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger identifizieren können, gezielt in die Impfkampagne einbezogen.

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Archivfoto, Sabine

Wochenendbilanz der Polizei 5./6.02.2022

Posted by Klaus on 7th Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 7.02.2022

Polizist des Polizeipräsidiums Freiburg auf Streife.

Am Wochenende wurden 73 Versammlungen mit rund 23.700 Teilnehmern von der Polizei Baden-Württemberg begleitet. Das Versammlungsgeschehen war überwiegend friedlich.

„Auch wenn die ganz überwiegende Mehrheit der Versammlungen derzeit friedlich verläuft, so darf das nicht über das Konfliktpotenzial hinwegtäuschen. Bei einigen Versammlungsteilnehmern ist die Stimmung nach wie vor sehr aufgeheizt. So kam es am vergangenen Freitag in Ulm zu Flaschenwürfen auf Polizistinnen und Polizisten. Das macht deutlich, wie respektlos einzelne Demonstranten gegenüber denen sind, die an 365 Tagen, 24/7 für die Sicherheit der Menschen einstehen und dafür sorgen, dass alle Meinungen auch Gehör finden. Es ist gut und absolut notwendig, dass das Polizeipräsidium Ulm hier die Ermittlungen unmittelbar aufgenommen hat – Gewalt gegen Einsatzkräfte nehmen wir nicht tatenlos hin“, kommentierte der stellvertetende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl die Ereignisse vom Freitag in Ulm.

Versammlungsgeschehen am Freitag

In der Innenstadt von Ulm hatten sich am Freitag rund 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer versammelt, die überwiegend keinen Mund-Nasen-Schutz trugen. Bei einer Identitätsfeststellung widersetzte sich ein Demonstrant den polizeilichen Maßnahmen. In der Folge kam es zu einer Solidarisierung mehrerer Impfgegner mit dieser Person und schließlich zu mindestens zwei Flaschenwürfen gegen die Einsatzkräfte. Ein Beamter wurde leicht verletzt und musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Unmittelbar an der Absperrung zu einer angemeldeten Gegen-Kundgebung herrschte eine aggressive Stimmung, es kam zu Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten. Das Polizeipräsidium Ulm leitete entsprechende Ermittlungsverfahren ein. Insgesamt gingen am Freitag landesweit mehr als 3.500 Menschen bei 18 Versammlungen auf die Straße, davon standen 15 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

73 Versammlungen mit rund 23.700 Teilnehmern

Insgesamt wurden am vergangenen Wochenende (Freitag, 4. Februar bis Sonntag, 6. Februar 2022) landesweit 73 überwiegend störungsfreie Versammlungen unter Beteiligung von etwa 23.700 Bürgerinnen und Bürgern polizeilich begleitet, davon 61 Protestaktionen mit unmittelbarem Bezug zur Corona-Pandemie. Insgesamt waren rund 2.000 Einsatzkräfte gefordert. Auch wenn die meisten Kundgebungen und Aufzüge überwiegend friedlich verliefen, wurden von der Polizei insgesamt 33 Straf- und 60 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Es kam zu 452 Personenüberprüfungen und etlichen Platzverweisen.

Versammlungsgeschehen am Samstag

Am Samstag beteiligten sich landesweit knapp 16.700 Personen an 31 Demonstrationen. 22 davon richteten sich gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, drei Demonstrationen wurden von Befürwortern durchgeführt.

Bei der teilnehmerstärksten Versammlung in Reutlingen versammelten sich bis zu 7.500 Personen zu einem Aufzug durch die Innenstadt. Kurzzeitig blockierten rund 150 teils vermummte Personen die Aufzugsstrecke. Die Gruppierung wurde durch Polizeikräfte zurückgedrängt, letztlich wurden 50 Platzverweise erteilt.

An einem Aufzug durch die Freiburger Innenstadt nahmen rund 4.000 Demonstranten teil, an einer Gegenversammlung beteiligten sich in der Spitze rund 300 Personen. Knapp 50 Radfahrerinnen und Radfahrer, der linken Szene zuzuordnen, versuchten erfolglos den Aufzug zu blockieren. Insgesamt wurden zehn Straftaten und fünf Ordnungswidrigkeiten festgestellt.

In Karlsruhe belief sich die Teilnehmeranzahl zeitweise auf rund 2.200 Personen. Der Aufzug wurde aufgrund der überwiegenden Nichteinhaltung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zweimal angehalten.

In Stuttgart fand ein Aufzug der Querdenker-Bewegung statt, an welchem sich rund 1.000 Personen beteiligten. Darüber hinaus nahmen an einer Demonstration anlässlich der Angriffe der Türkei auf kurdische Gebiete rund 350 Personen teil. Beide Demonstrationen wurden auch hier kurzzeitig gestoppt, da die Maskentragepflicht teilweise missachtet beziehungsweise verbotene Parolen skandiert wurden.

Versammlungsgeschehen am Sonntag

Trotz des regnerischen und stürmischen Wetters demonstrierten am Sonntag rund 3.500 Menschen bei 24 Versammlungen, wovon 21 einen Bezug zur Corona-Pandemie aufwiesen. Die Versammlungen verliefen weitestgehend störungsfrei. Die teilnehmerstärksten Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen fanden in Albstadt-Ebingen (Zollernalbkreis) (1.100) und in Stockach/Kreis Konstanz (820) statt.

Fokus liegt auf Kontrolle der Corona-Verordnung

„Der Polizei danke ich ausdrücklich für ihr professionelles und besonnenes Vorgehen. Wir dürfen nicht vergessen: In den Uniformen stecken Menschen, denen in der letzten Woche auf schreckliche Art und Weise vor Augen geführt wurde, wie gefährlich ihre Arbeit sein kann“, so Innenminister Thomas Strobl.

Neben dem Versammlungsgeschehen konzentrieren sich die Maßnahmen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes weiterhin auf die Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung. Allein zwischen Freitag, 4. Februar 2022, und Sonntag, 6. Februar 2022, wurden 4.850 Personen und knapp 2.500 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden rund 300 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt. Ein Großteil davon bezog sich mit rund 250 Verstößen auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

„Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten eine wertvolle Arbeit bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Unsere Polizei kontrolliert konsequent, verhältnismäßig, angemessen und mit Augenmaß: Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden von der Polizei Baden-Württemberg mehr als 2,28 Millionen Personen und 845.000 Fahrzeuge kontrolliert sowie rund 383.500 Verstöße gegen die erlassenen Verordnungen festgestellt“, erklärte Minister Thomas Strobl.

Stöckach – Gesichertes Pedelec aus Garage gestohlen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 7th Februar 2022 in Allgemein

Polizeibericht 7.02.2022

Unbekannte haben in der Nacht zum Sonntag (06.02.2022) ein Pedelec im Wert von mehreren Tausend Euro aus einer Tiefgarage an der Stöckachstraße gestohlen. Die Täter gelangten zwischen 21.30 Uhr und 04.30 Uhr auf bisher unbekannte Weise in die Tiefgarage eines Gebäudekomplexes. Sie rissen dort eine Öse aus der Wand, an welcher das Pedelec der Marke Cube mit einem Schloss befestigt war, und flüchteten anschließend mit ihrer Beute.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903300 bei den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 3 Gutenbergstraße zu melden.

Archivfoto

Twitter-Gewitter bei Deutschlands Berufsfeuer- wehren

Posted by Klaus on 5th Februar 2022 in Allgemein, Stuttgart, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Presse LHS

Die Feuerwehr Stuttgart nutzt erneut den 11. Februar, den europäischen Tag des Notrufs 112, um live über Einsätze zu berichten, Tipps zur Brandvorsorge zu geben und interessante Gegebenheiten aus dem Berufsalltag zu schildern.

Sie ist damit Teil des Twitter-Gewitters, das jährlich am europäischen Tag des Notrufs über Deutschland zieht. Unter dem Hashtag #Stuttgart112 sind die Tweets der Feuerwehr Stuttgart von 8 Uhr bis 20 Uhr über den Twitter?Account der Stadt Stuttgart zu lesen (@stuttgart_stadt oder

 https://twitter.com/stuttgart_stadt (Öffnet in einem neuen Tab)). Hierfür ist keine Registrierung bei Twitter notwendig. Unter dem Hashtag #112live sind alle Tweets der teilnehmenden Berufsfeuerwehren, verstreut über das ganze Bundesgebiet, sichtbar.

Europäischer Tag des Notrufs

Seit Dezember 2008 können Menschen in allen Ländern der Europäischen Union über den Notruf 112 gebührenfrei die Feuerwehr und den Rettungsdienst erreichen. Da vielen Menschen noch nicht bekannt ist, dass der Notruf 112 europaweit als Notrufnummer genutzt werden kann, wurde der 11. Februar zum europäischen Tag des Notrufs ernannt. Denn dieses Wissen kann Leben retten!

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Archivfoto

Land lässt Coronavirus-Teststellen verstärkt kontrollieren

Posted by Klaus on 3rd Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Baden-Württemberg lässt Coronavirus-Teststellen in Zukunft verstärkt kontrollieren. So soll die korrekte Durchführung der Tests sichergestellt werden. Zur Unterstützung der Gesundheitsämter wird ein externer Dienstleister beauftragt.

Betreiber von Coronavirus-Teststellen in Baden-Württemberg müssen sich künftig auf mehr Kontrollen einstellen. Das Land wird dafür erneut zeitnah einen externen Dienstleister beauftragen, um die lokalen Behörden bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Die Kontrollen werden unangekündigt in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg stattfinden. Dabei sollen verstärkt Teststellen in den Fokus genommen werden, bei denen Hinweise auf Mängel vorliegen. Bereits im August letzten Jahres hatten flächendeckende Kontrollen vereinzelt Mängel bei Teststellen ergeben, in der Gesamtbetrachtung war das Ergebnis jedoch zufriedenstellend. 

Korrekte Durchführung der Tests entscheidend, um Infektionen zu erkennen

„Derzeit erreichen uns wieder vermehrt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass Tests nicht korrekt durchgeführt werden“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha. „Dies ist jedoch entscheidend, um Infektionen zu erkennen. Insbesondere durch die stark in Anspruch genommenen PCR-Kapazitäten nehmen Antigen-Schnelltests auch künftig eine wichtige Rolle ein. Deshalb werden wir die Teststellen im Land noch einmal verstärkt unter die Lupe nehmen.“

Das Hauptaugenmerk bei den Kontrollen liegt vor allem auf der korrekten Einhaltung der Hygieneanforderungen und auf der korrekten Durchführung der Tests, insbesondere auch der Probenahme. Aber auch der ordnungsgemäße Umgang mit personenbezogenen Daten wird genau geprüft. Zudem sollen in diesem Zusammenhang alle Teststellen im Land noch einmal auf Mindestanforderungen hingewiesen werden.

inführung eines Meldeportals für Teststellen geplant

Im Januar 2022 haben ca. 4.000 Teststellen in Baden-Württemberg sogenannte Bürgertestungen nach der Test-Verordnung des Bundes (TestV) für Dezember 2021 abgerechnet. Die Beauftragung der Teststellen erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die zuständigen Behörden vor Ort können weitere Beauftragungen von Leistungserbringern unter anderem untersagen, wenn der Bedarf an entsprechenden Teststellen in den Kommunen als gedeckt angesehen wird oder die vom Gesundheitsamt geforderten Unterlagen nicht vollständig nachgewiesen werden können. Die Beauftragungen können darüber hinaus auch untersagt oder wieder entzogen werden, wenn beispielsweise die in der TestV geforderte Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen, medizinprodukterechtlichen oder arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen nicht gewährleistet ist.

Das Land plant zudem die Einführung eines Meldeportals für Teststellen, um die Meldungen an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zu vereinfachen sowie einen besseren Überblick über die Testangebote im Land zu erhalten.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Informationen zum Testen auf das Coronavirus

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Archivfot, Andy

Kretschmann zur aktuellen Corona-Lage

Posted by Klaus on 3rd Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Zur aktuellen Corona-Lage erklärt Ministerpräsident Winfried Kretschmann, dass die Landesregierung einen klaren Fahrplan für die nächsten Wochen habe. Er verweist auf Lockerungen in der Stufenlogik des Landes. In der Phase bis Ostern gehe es um verantwortliche Öffnungsschritte entlang der Infektionslage.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärt zur aktuellen Corona-Lage:

„Die Landesregierung hat einen klaren Fahrplan für die nächsten Wochen. Lockerungen sind in der Stufenlogik des Landes längst vorgesehen und greifen wie derzeit in der Alarmstufe I auch bereits.

In der aktuellen Lage noch nicht verantwortbar ist ein Exit im Sinne des ‚Endes der Pandemie‘, also einer Rückkehr in einen Normalzustand ohne Regeln. Dafür ist bei uns derzeit im Vergleich zu anderen Ländern, die bereits weitere Schritte gehen, die Impflücke noch deutlich zu groß. So bleibt etwa die FFP2-Maskenpflicht ein sehr wirksames und wichtiges Mittel in dieser Phase der Pandemie.

Kurz gefasst: Es geht in der Phase bis Ostern um verantwortliche Öffnungsschritte entlang der Infektionslage. Lockerungen ja, Exit nein.“

Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg